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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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dann selbst eine Petition zugleich mit dieser eingebracht, vielleicht hatte das eher bei der verehrten Kammer Anklang gefunden, weil bei uns gradezu die Gesetze so einem Anträge entgegenstehen, wie von den Gemeinden ausgegangen ist, so konnte die Deputation auch nicht anders handeln. Es war auch,, als der Herr Kam merherr darauf angetragen hat, eine solche Anstalt errichten zu dürfen, ihm dies genehmigt worden, jedoch mit der Bedingung, einen Arzt erster Classe anzunehmen, und so glaube ich, daß, hätte der Herr Kammerherr mehr darum petirt, es mit einem Arzt zweiter Classe hätte abgehen können, und dann hätte er eine Anstalt in der Nähe gehabt. Dadurch konnte er seine menschen freundliche Gesinnung, wie er sie bisher gegen Arme an den Lag gelegt hat, ferner ausüben. Soviel konnte er sich doch bezahlen lassen, als ihn der Arzt würde gekostet haben. Die Anstalt hätte unter unmittelbarer Leitung des Arztes gestanden, und man hätte ihm nicht verwehren können? seine eingesammelten Kenntnisse unter Aufsicht des Arztes zu zeigen und zu bewähren. Da ich in der Wasserheilanstalt beim großen Prießnitz gewesen bin, der die erste derartige Anstalt angelegt hat, so muß ich bemerken, daß auch dieser seine Anstalt ohne Arzt angelegt hat, und auch jetzt noch ohne Arzt forttreibt. Es ist ihm ebenfalls durch die Aerzte so verwehrt gewesen, wie es dem Herrn Kammerherrn jetzt ver wehrt wird. Er hat sich aber nach Wien an den kaiserl. Leib arzt gewendet, der hat ihn gefragt: „Mit was curirst Du?" Prießnitz sagte: „Mit Luft und Wasser". Der Arzt fragte weiter: „Was für Krankheiten curirst Du?" und da hat er geant wortet, daß er besonders chronische, rheumatische und syphilitische Krankheiten curire. Darauf hat er dir Erlaubniß erhalten, und es wurde ihm gesagt: er solle nur so fortcuriren, es werde ihm Niemand mehr Etwas sagen. Diese Anstalt besteht nun seit 9 Jahren; er hat bis nach England Leute schicken müssen, welche solche Anstalten dort eingerichtet haben, und aus allen Ländern und Welttheilen sind Leute dagewesen, diese Anstalt zu sehen und zu gebrauchen, ein Beweis, daß dergleichen Anstalten, wenn sie auch nicht von Aerzten errichtet worden, demungeachtet ihr Ge deihen finden und den Schaden nicht verursachen, wie nach dem Bericht vermuthet wird. Auch in Breslau hat ein Nichtarzt die Concesston erlangt, eine solche Anstalt errichten zu dürfen. Den Todesfall, den der Herr Referent angeführt hat, kenne ich, und weiß, wo er passirt ist, allein es ist dem Kranken ausdrücklich ver boten gewesen, in die kalte Wanne zu gehen. Da hat man bei Aerzten vielleicht hundert Exempel von solchen, die den Aerzten nicht gefolgt haben und hinterdrein gestorben sind. Das be weist Nichts gegen solche Anstalten, sondern beweist vielmehr die richtige Ansicht der Krankheit und die Kenntniß vom richtigen Gebrauch des kalten Wassers von Nichtärzten. So gutmei nend und wohlwollend wie der Herr Kammerherr gegen die Ar men gesinnt gewesen ist, hätte er schon die Unterstützung der Kammer wenigstens insoweit verdient, daß diese Petitionen der hohen Staatsregierung übergeben worden wären, um die Sache in Erwägung zu ziehen, und darum konnte ich den Deputations bericht nicht mit unterschreiben. Referent Abg. Klien: Ich muß dem geehrten Abgeordne ten entgegensetzen, daß die Deputation keine Veranlassung zu einem andern Gutachten hatte. Der Herr Kammerherr ist nicht selbst Petent, sondern es sind mehre Individuen, die sür den Herrn Kammerherrn ansuchen. Da wird die hohe Staatsre gierung zu erwarten haben, daß erst der Herr Kammerherr nach sucht, ehe die 1489 Personen kommen. Uebrigens hat die hohe Staatsregierung ihm nicht verweigert, die Anstalt zu errichten. Es steht ihm dies frei, aber er muß die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Abg. Scholze: Ich sollte meinen, wenn 1600 Petenten kämen, so wäre das auch von Gewicht. Es wird zwar bei den Petitionen immer angenommen, wo einige gleichen Inhalts zu sammen kommen, als ob sie zusammengetragen und zum Unter schreiben aufgefordert wären, als wären sie nicht aus freiem Wil len hervorgegangen, auch ist in dem Berichte gesagt worden, sie wären alle nur von einer Hand geschrieben. Aber dessenunge achtet ist hier das Gegentheil bekannt, und daß sie aus freiem Willen hervorgegangen sind. Ich habe selbst Briefe von Ge- meindevorständen erhalten, welche diese Uneigennützigkeit des Herrn Kammerherrn gerühmt haben, und so könnten diese Peti tionen wohl der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung übergeben werden. Wollte er weiter um Concesston einkommen, so könnte das wohl berücksichtigt werden. Es heißt, er soll ei nen Arzt erster Classe haben, nun das will er nicht; denn er will ohne Arzt curiren, weil er Nichts dabei thut, als den Kranken Unterricht zu ertheilen, wie sie das kalte Wasser anzuwenden haben. Referent Abg. Klien: Dann mag er nur darum ansuchrn, die Stände haben nicht Ursache, sich für ihn zu verwenden. Stellv. Abg. Gehe: So sehr ich ein Feind der zu weit greifenden Sicherheitspolizei, der politischen Polizei bin, ebenso sehr muß ich mich als Freund der Wohlfahrtspolizei erklären. Nurvon diesem Standpunkte aus können wir die vorliegende Frage beurtheilen. Die Frage über Zweckmäßigkeit, Mängel, Ge brechen, Vorzüge der Wassercurmethode kann hierbei nicht in Erwägung kommen, weil diese der medlcim'schen Kritik angehört. Ich muß die Ueberzeugung theilen, welche die geehrte Deputation vorgetragen hat, daß die Ausübung irgend einer Heilmethode und auch insbesondere die einer systematischen Anwendung des kalten Wassers nicht völlig freigegeben werden darf, sondern daß zwar die Errichtung der Anstalten, folglich auch die Errichtung derjenigen des humanen Herrn Kammerherrn v. Hartmann ge stattet werden könne, aber die wirkliche Ausübung der Heilme thode und das medicinische Verfahren dabei nur geprüften Aerz- tcn überlassen werden dürfe. Es würde weit führen, wenn die Ausübung der Heilkunde den Liebhabern freigegeben würde. Und Liebhaberei, Dilettantismus liegt unstreitig hier vor. Es wird die Ausübung der Rechtswissenschaft für dritte Personen nicht Liebhabern derselben gestattet sein, ebensowenig, als wie zugegeben werden könnte, daß Einer sich den Disciplinen der Theologie aus Liebhaberei widme, sich aus Liebhaberei der Seelsorge unterziehe und aus der Sorge für das Seelenwohl seiner Mitmenschen ein Privatgeschäft mache, aus Liebhaberei
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