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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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stalten in Sachsen bestehen. Die Frage, ob dem Staate die Sorge, daß die in ihren eigentlichen Gewerben nicht zu Beschäf tigenden auf eine andere Weise eine zu ihrer Ernährung hinrei chende Arbeit erhalten, so daß sie im Stande bleiben, sich und ihre Familien vor Dürftigkeit zu schützen, obliegt, möchte durch die sächsische Gesetzgebung dahin entschieden sein, daß, da ledig lich die einzelnen Gemeinden für ihre Armen zu sorgen haben, auch hierzu die Verbindlichkeit der Gemeinden allein eintritt. Es hat jedoch die Staatsregierung bei dem durch das Stillstehn der Fabriken und den Mißwuchs des vorigen Jahres eingetretenen allgemeinen Nochstande verschiedener Landesdistricte an diesem Grundsätze nicht festgehalten, und, soweit möglich, Hülfe und Unterstützung geleistet. Wenn man aber auch Millionen von Unterstützungsgeldern in die Noch leidenden Landestheile senden wollte, es würde nur die augenblickliche vorhandene Noch mil dern, keineswegs aber für die Zukunft damit Etwas geschehen sein. Weit mehr wird es nützen, wenn den müssigen Händen, die nach Arbeit verlangen, Beschäftigung geschafft wird. Die Deputation glaubt aber nicht, daß dieser Zweck durch Arbeitshäuser, die von dem Staate errichtet sind, erlangt werden kann. Es kann zugegeben werden, daß die Sorge für die Mög lichkeit des Arbeitsverdienstes jeder unmittelbaren Unterstützung vorzuziehen ist, da der Unterstützte weder die Arbeitsgewohnheit verliert, noch unter die Elaste der Almosenpercipienten herabsinkt. Der Staat hat sich dieser Sorge nicht entzogen, und, wie bereits oben erwähnt, durch Ausführung von Bauten zu helfen gesucht. Die Errichtung besonderer Werk- oder Arbeitshäuser liegt aber außer dem Bereiche seiner Verpflichtung und kann nur Sache der einzelnen Communen, denen nach Befinden eine Unterstützung zu Tbcil werden kann, sein. Der Aufwand zur Einrichtung von gehörig geräumigen, mit Werkzeugen und Vorrälhen aller Art ausgestalteten, im Winter beleuchteten und geheizten Gebäude, in welchen der Arbeitslose freiwillig sich einsindet und seinen Un terhalt erwerben kann, würde im Verhältnis sehr bedeutend sein, und es könnten sehr leicht die Mittel und Wege zum Absatz der Arbeiten fehlen. In einigen städtischen Communen sind derglei chen Arbeitshäuser angelegt worden, sie haben auch dem Verneh men nach im Kleinen den daran geknüpften Erwartungen ent sprochen, während sich bei einer umfassenderen Anlage Uebel- stände gezeigt haben. Da nun in den Petitionen km Allgemeinen auf Errichtung von Arbeitshäusern angetragcn worden ist, dieselbe aber aufKoften des Staats bedenklich fällt, und das Gesuch einer einzelnen Ge meinde um Unterstützung nicht vorliegt, so rathet auch hier die Deputation der verehrten Kammer an, diesen Punkt 8 1 nicht zu bevorworten. 8 2. Gesuche um Unterstützung zur Auswanderung nach Amerika lagen bereits den Standen am ersten constitutionellen Landtage vor, es sprach sich jedoch die Ansicht der Ständeversammlung in der ständischen Schrift vom 19. November 1833 dahin aus, daß Unterstützungen des Auswandcrns durch Vorschüsse aus Staats rassen in keinem Falle zu rechtfertigen sein würden. Dagegen wurde aber darauf angelragen, die Staatsregicrung möge über diejenigen Gegenden Amerikas und sonst, wo es wahrscheinlich sei, daß Auswandernde durch Arbeit und Fleiß ihr Fortkommen finden könnten, nach Befinden an Ort und Stelle genaue Erör terungen anstellen und die Resultate denjenigen, die auswandern wollen, mittheilen lassen. Eine gleiche Ansicht sprach sich auf dem Landtage I8ZH, wo ähnliche Gesuche zur Berathung kamen, in der ständischen Schrift vom 15. September 1837 Landtagsact. 18U, I. Abth. 2. Bd. Seite 678 aus. Die Auswanderung aus Sachsen nach Amerika ist niemals zahlreich und nur, wenn sie in Masse geschah, die Folge von Na tionalschwärmern und Pietismus gewesen. In neuerer Zeit ist die Lust dazu immer mehr verschwunden und noch im vorigen Jahre ein Auswanderungsproject aus Mangel an Theilnehmern gescheitert. Da nun sogar bei dem jüngst eingetretenen Noth- stande Auswanderungsgesuche nicht vorgekommen sind, so scheint die Vorliebe für die fernem Ländern ziemlich erloschen. Die Petenten glauben jedoch, daß der Staat verpflichtet sei, Auswanderungen zu unterstützen, um theils das Vaterland vor Uebervölkerung zu schützen, theils den einheimischen Artikeln des Handels und der Industrie neue Märkte zu gründen. Mittel hierzu können nur in den wirklichen oder moralischen Verpflich tungen der Auswanderer, Hinwirken auf das Fortbestehen aller Erinnerungen an die Heimath, namentlich in Sprache und Sit ten und, soviel als möglich, directe ununterbrochene Verbindun gen mit dem Mutterlande gefunden werden. Es werden sich aber zur Ausbreitung des Marktes diese Mittel bei der geographischen und politischen Lage des Vaterlandes nicht aufsinden lassen, und so würde nur der erste Zweck: Verhinderung der Uebervölkerung, zu erreichen sein. Es ist aber bis jetzt noch nicht erwiesen, daß eine Uebervölkerung in Sachsen stattsindet. Sonach scheint der Staat kein Interesse an der Aufforderung zur Auswanderung und Grün dung von Colonien zu haben. Die Verhältnisse Englands sind von den deutschen so ver schieden, daß man sich auf dessen Beispiel gar nicht beziehen kann; denn jenes bedarf der Colonien zur Vermehrung seiner Schifffahrt, sowie zum Absatz seiner Fabrikerzeugnisse, und derMarine und er hält für die aufgewendeten Kosten reichlichen Ersatz. In Deutsch land ist das Project der Gründung ferner Colonien immer eine auf die Unwissenheit und auf den natürlichen Hang der Deutschen zumRomantischen und Wunderbaren gefußte Handelsspeculatkon gewesen. Gegen eine solche können sich aber sächsische Auswan derer durch Erkundigungseinziehung bei der Staatsregierung auf Grund der oben angeführten ständischen Anträge schützen. Da ein Bedürfniß nicht vorliegt, rathet die Deputation der verehrten Kammer an, auch diesen Punkt auf sich beruhen zu lassen. Abg. v. Gab lenz: Zur Abkürzung der Berathung er laube ich mir eine Anfrage an das Präsidium. Es sind die An träge sä 8 1 und 8 2 von mir gestellt, sonst aber nicht in den Petitionen enthalten. Ich würde diese Anträge sehr gern fallen lassen und auf jedes fernere Wort verzichten, wenn die Kammer den Beschluß fassen würde, diese zwei Punkte gleichfalls auf sich beruhen zu lassen, ohne weitern Vortrag, ohne weitere De batte. Außerdem würde ich mir das Wort erbitten, indem die selben von andern Gesichtspunkten betrachtet sind. Präsident v. Haase: DieAnträge sind insofern Gesammt- eigenthum der Kammer geworden, als sie solche der Deputation überwiesen hat, und dieselben Gegenstand eines Berichtes gewor den sind. Inzwischen unterliegen diese Anträge dem Urtheile der Kammer jedenfalls, daher ich keinen Anstand nehme, die Kam mer zu fragen: ob sie genehmige, daß der Herr Petent von sei-
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