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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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württembergischen Zeitung abgedruckten Aufsatz über Wafferröste und belgische Bearbeitungsmethode des Flachses aufmerksam ge macht, welcher die Ueberzeugung begründete, daß die in der land- wirthschaftlichen Anstalt zu Hohenheim mit Glück unternommenen Versuche zu Bearbeitung des Flachses nach belgischer Methode und mit Anwendung der Wafferröste das höchste Interesse in An spruch zu nehmen geeignet seien. Wie es daher wünschenswerth erschien, sowohl von dieser Methode, als auch von der Einrichtung der Wafferröste und dem bei deren Anwendung zu beobachtenden Verfahren nähere Kenntniß zu erlangen, so nahm das Mini sterium Veranlassung, durch die gedachte Gesandtschaft weitere Recherchen deshalb anstellen zu lassen. Diese sendete, nebst mehren Proben des in Hohenheim zubereiteten Flachses, zwei Schriften von Friedrich Breunlin: „Anleitung zur vortheilhaftesten Cultur und Bearbei tung des Flachses", sowie ,.Ueber mechanische Linnenspinnereien" ein und bemerkte dabei, daß die fragliche, aus den Niederlanden nach WürttembergverpflanzteFlachsbearbeitungsmethode sich als besonders vortheilhaft erwiesen habe, übrigens der Director des landwirthschaftlichen Instituts in Hohenheim erbötig sei, für den Fall, daß die königl. sächsische Staatsregierung sich entschließen sollte, einen jungen Mann aus Sachsen zur Erlernung und Ein übung des neuen Verfahrens nach Hohenheim zu schicken, sol chem die nöthige Anleitung und Belehrung über diesen Gegen stand zu ertheilen. Das Ministerium ließ hierauf die Breunlin'schen Schriften unter den intelligentesten Landwirthen in der Gegend von Löbau, wo der Flachsbau stark betrieben wird, circuliren, veranlaßte den Oekonomieinspector Rieschke in Lauske zu Veröffentlichung eines von ihm verfaßten Aufsatzes über das beim Flachsbau in Lauske zur Anwendung gebrachte Verfahren in der in Grimma erschei nenden landwirthschaftlichen Zeitschrift und beschloß, einen geeig neten sächsischen Oekonomen nach Hohenheim zu gründlicher und practischer Erlernung der belgischen Flachsbereitungsmethode ab zusenden. Diese Mission erhielt der Oekonom Ernst Moritz Jenichen. Der von Jenichen nach feinet Rückkehr aus Hohenheim im Jahre 1841 erstattete Bericht ward auf Kosten der Staatskasse gedruckt und in 1,000 Exemplaren durch die landwirthschaftlichen Bezirkscomitss an diejenigen sächsischen Landwirthe, welche sich für Flachsbau und Flachsbereitung interessiren, unentgeltlich ver- theilt. Eine gleiche Vertheilung erfolgte mit den Bemerkungen, welche der Director Professor 0. Schweitzer in Tharand zu die sem Berichte mitzutheilen sich veranlaßt gefunden hatte, um letz tem in manchen Beziehungen zu ergänzen. Da immittelst der Besitzer des Rittergutes Lauske, Graf Reichenbach, Jenichen in der Absicht, um die belgische Flachsbe reitungsmethode auf seinen Gütern praktisch zu betreiben und eine kleine Musterwirthschaft dafür anzulegen, angestellt und sich be reitwillig erklärt hatte, nicht nur deren Kenntnißnahme Jeder mann zu gestatten, sondern auch durch Jenichen den sich darum Anmeldenden einen zweimonatlichen, mit dem 1. Juni 1841 an hebenden Unterricht in der gedachten Methode ertheilen zu lassen, so erschien es angemessen, die sächsischen Landwirthe mittelst einer zu drei verschiedenen Malen in der leipziger Zeitung, sowie in der practisch-ökonomischen Zeitschrift abgedruckten Bekanntmachung (cle llaty den 31- Marz 1841) auf diese sich darbietende gün stige Gelegenheit, die belgische Flachsbereitungsmethode in ihrer praktischen Anwendung anschauen und erlernen zu können, auf merksam zu machen. Nicht minder trug das Ministerium später hin, als der Oekonom Traugott Göhler aus Hermsdorf bei Frauenstein und der Bauergutsbesitzer Häße aus Dittersbach bei Stolpen sich erboten, .Andere über das von ihnen in Lauske nach den beigebrachten Zeugnissen gründlich erlernte neue Verfahren zu belehren, dafür Sorge, daß den für den Flachsbau sich interes- sirenden Landwirthen der betreffenden Gegenden durch die Mit glieder der landwirthschaftlichen Bezirkscomits's Kenntniß davon ertheilt wurde; auch genehmigte dasselbe, daß ein von Göhlern über das bei seinen Versuchen beobachtete Verfahren gefertigter Aufsatz auf Kosten des Dispositionsfonds des landwirthschaft lichen Bezirkscomit^s gedruckt und in diesem Bezirke sowohl, als in den angrenzenden Bezirken an die Landwirthe vertheilt würde. Hatte hiernach das Ministerium des Innern sich angelegen sein lassen, durch die Bekanntmachung und Verbreitung der Kenntniß der belgischen Flachsbereitungsmethode die sächsischen Landwirthe zu Verbesserung der inländischen Flachscultur anzu regen und aufzumuntern, so schien doch durch die Einführung die ser Methode allein der Zweck nicht vollständig erreicht werden zu könüen^ vielmehr es nach dem,' was von dem Director Professor v. Schweitzer in Tharand in seinen Bemerkungen zu Jenichens Berichte über jene Methode gesagt worden ist, unerläßliche Be dingung zu sein, daß die Zubereitung des Flachses nicht mehr von den Producenten erfolge, letztere vielmehr sich blos auf den Bau des Flachses beschränken und die weitere fabrikmäßige Zurichtung desselben in größern Röstungsanstalten andern geeigneten Perso nen überlassen. Es ward deshalb zu Ende des Jahres 1841 der Amtshauptmann Reiche-Eisenstuck in Freiberg angewiesen, dahin zu wirken, daß zum Versuche hierunter in der Umgegend von Frauenstein eine Einrichtung der Art bald in das Leben treten möge. Inzwischen war auch im benachbarten Auslande die Nothwendigkeit einer Trennung des Leinbaues und der Flachs bereitung nach belgischer Methode erkannt worden und es ge langte auf amtlichem Wege zur Kenntniß des Ministern, daß der Kaufmann Büttner in Lauban insbesondere den Betrieb der bel gischen Flachsbereitung im Großen vorbereiten, zu diesem Zwecke die Vorräthe von rohem Flachs in Stengeln aufkaufcn und an mehren Orten Röstebassins erbauen lasse. War nun zu wünschen, daß dieses Beispiel auch in Sach sen Nachahmung finden möge, so fühlte das Ministerium sich auf gefordert, diesen Gegenstand der besondern Fürsorge der land wirthschaftlichen Bezirkscomite's zu empfehlen, und es erließ da her unterm 12. Juli 1842 an sämmtliche Amtshauptleute und die Gesammtcanzlei zu Glauchau Verordnung, im Verein mit den genannten Comite's dafür zu sorgen, daß geeignete Unternehmer für Röstanstalten einerseits und die kleinern Flachsproducenten andererseits auf die Vortheile einer abgesonderten Behandlung des Flachsbaues und der Flachszurichtung aufmerksam gemacht und zu Einrichtung selbstständiger Flachseinkaufs - und Berei- tungsanstalten, welche den Flachs nach der Trocknung auf dem Felde erkaufen, wo möglich zu Gewinnung bessern Productes lange lagern lassen und nach belgischer Methode rösten und zube reiten , an geeignete Personen Aufforderung erlassen werde. Zu Förderung dieses Zweckes stellte das Ministerium für den Fall, daß dergleichen Anlagen anders nicht zu Stande kommen könn ten, die Bewilligung einer den Verhältnissen entsprechenden Un terstützung aus dem landwirthschaftlichen Fonds für die erste Un ternehmung der Art in jeder Gegend in Aussicht. Uebrigens würden auch derartige mit besonderer Industrie und als weckendes Beispiel einer ganzen leinbauenden Gegend durchgeführte Unter nehmungen von den Ansprüchen auf öffentliche Belobungen oder Prämien nach 20 der Bekanntmachung vom 1. März 1838 nicht ausgeschlossen sein.
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