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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ßes Gewicht auf denselben, sie findet flch jedoch auch nicht ver anlaßt, demselben zu widersprechen, und rächet deshalb ihrer Kammer an, demselben ebenfalls beizutreten. Den von der ersten Kammer unter 3, 4 und 5 gestellten Anträgen, schlägt dieDeputatkon vor, ohne Abänderung beizutreten. Würde sodann auch die Deputation dem jenseitigen Anträge unter b in der Fassung und Vollständigkeit, wie er von der Deputation gekommen, dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer den Vorzug geben, so mag die Deputation, zumal da es sich von selbst ver steht, daß gesetzliche Bestimmungen nur auf dem Wege der Ge setzgebung aufgehoben, umgcändert und erlassen werden können und die Deputation zugleich die sichere Erwartung hier nieder legt, daß, soweit nöchig, auch in diesem Falle die Staatsregie rung die ständische Cognition und Zustimmung eintreten lassen und einholen werde, einen von dem Beschlüsse der jenseitigem Kammer abweichenden Beschluß nicht veranlassen und schlägt deshalb vor: der ersten Kammer auch hinsichtlich des 6. Antrages bei zutreten. Sämmtliche vorstehende Anträge entsprechen den Wünschen der Petenten und haben den Zweck, den Handwerkern das Rei sen und den Aufenthalt in der Fremde zu erleichtern, wenn sie einmal auf der Wanderschaft sind. Allein die unterzeichnete Deputation wollte den Handwer kern nicht blos die Wanderschaft erleichtern, sondern sie wünschte zugleich das Wandern selbst zu befördern. Konnte sie sich nun nicht verhehlen, daß bei Einholung und Ertheilung der Dispensation von den Wanderjahren in den ein zelnen Gerichts- und Verwaltungsbezirken vielfach Unrichtigkei ten, Ungleichheiten und Willkürlichkeiten unterlaufen, so glaubte sie dem dadurch begegnen zu müssen, daß sie folgende zwei weitere Anträge vorzuschlagen sich erlaubte. Nämlich die Kammer wolle — nach Beitritt der ersten — bei der hohen Staatsregierung darauf antragcn: dieselbe wolle dahin Verfügung treffen, daß die über das Wandern der Handwerksgesellen bestehenden gesetzlichen Bestimmun gen allenthalb streng und gleichmäßig beobachtet, davon auch, ohne zureichenden zu den Acren zu bescheinigenden Grund, Dispensation nicht crtheilet, sowie 8. daß bei Einholung von Dispensation nach Befinden die betreffende Innung, jedenfalls aber die Gemeindebehörde oder Gemeinderath, gedöret, deren Ansicht actenkundig gemacht und zur vorgesetzten Mittelbehörde mit eingesen det werde. Referent stellv. Abg. Bau mg arten: Ich würde wohl hier schließen können. Präsident v. Häase: Es wird nun über den ersten Ab schnitt des Berichts zu sprechen sein. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Ich erlaube mir nur zwei Worte. Es ist nämlich unter 1. S. 987 (siche oben S. 3114) bemerkt, daß hinsichtlich der Beschränkung des Wan derns auf ein gewisses Lebensalter, zu Gunsten der sogenannten Fabrikgewerbe, namentlich der Drucker, Coloristcn und Form stecher Einleitung getroffen und diesen ausnahmsweise gestatte werden soll, über das 4üste Lebensjahr hinaus zu wandern. Diese Bestimmung und diese namentliche Aufführung der Dru cker, Coloristcn und Formstecker gründet sich auf eine Mitthei lung, welche die Herren Regierungscommissarien der Deputation gemacht haben. Es ist mir aber für meine Person von einem der Abgeordneten kurz vor der Session die Mittheilung gemacht worden, daß eine derartige Erwähnung und ein derartiges An sinnen, soviel wenigstens die Coloristen anlange, nicht entspre chend erscheine, ebenso wenig mit ihren Verhältnissen im Allge meinen, als mit ihren Leistungen. Es würden nämlich, hat der Abgeordnete, den ich zugleich als Sachverständigen anerkennen muß, bemerkt, diese Leute überhaupt unter die Kategorie der Handwerksgesellen und derer, von wclchen man annimmt, daß sie wandern, kaum gehören. Einmal besäßen sie nämlich einen solchen Grad von Bildung, der sich ohnedies kaum and.rs, als durch Abwesenheit vom väterlichen Heerde erwerben lasse. Sie hatten Studien gemacht, sie seien zum Theil auf der Bergakade mie, zum Thcil auf der Universität Leipzig g b ldet, und nament lich Härten sie Chemie und ähnliche Wissenschaften studirt, es falle also der eigentliche Grund des Wanderns weg. Zum An dern wären sie aber auch keineswegs in dem Grade unselbststän dig, wie dies bei den Handwerksgesellen der Fall sei. Ihrer Mehrzahl nach wären sie näml.ch theils ausdrücklich, theils unter der Hand Affocie's von solchen Geschäften, die fabrikmäßig be trieben werden. Ich habe das beiläufig zu erwähnen und der Deputation wie Kammer zu überlassen, was sie noch darüber zu bemerken und zu beschließen hat. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich wollte einige Worte dem anschließen, was der Herr Referent zuletzt verbessernd bemerkt hat; dann über die Wanderpflicht und die Erfüllung derselben überhaupt mich aussprechen. — Die vom geehrten Referenten erwähnte Mittheilung ist n cht von meiner Seite erfolgt, ich habe aber zu bestätigen, was in Beziehung auf den Antrag sub 1, wo die „Color sten" ausdrücklich erwähnt sind, gesagt worden, und ich würde bitten, daß nach den Worten: „sogenannntcn Fabrik gewerbe" gesetzt werde: „zum Beispiel der D ucker und Foim- stecher", weil überhaupt noch andere den Fabrikgewerben ange- hürende Profession sten in gleicher Weise zu berücksichtigen sein möcht n, und zwar zum Lheil solche, die keiner, und andre, die einer Innung angehören und in Fabriken ihr Unterkommen suchen. In der Hauptsache habe ich dankbar anzuerkennen, was die geehrte Deputat on durch ihre Anträge beabsicht'gt. Ich kann aber, da ich mich für diese Angelegenheit, als für eine sehr wich tige, intcresstre, nicht unterlassen, noch auf einen vorhandenen Uebclstand aufmerksam zu machen, welcher in dem Gutachten der geehrten Deputation nicht berührt worden ist. Die Deputation will nämlich das Wandern b fördert wissen und hat daher An träge gestellt, welche geeignet sind, individuell eine Erschweiung eintreten zu lassen, wenn dieDispensation von der Wandcrpfl cht in Frage kommt; es besteht aber, namentlich bei solchen Jmun- gen, die man zu den Fabrikgewcrben zählt, bei den Strumpf wirkern, Posamentierern, Webern — noch ein Hinderniß, das,
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