Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Commun ob, ibn und feine Familie zu unterstützen, so oft und so bald cs nöthig sei. 6. Die meisten Handwerksmeister verschafften sich dadurch eine nicht unerhebliche Beihülfe in ihrem Gewcrbsbe- triebe, indem sie ihre, nur einigermaßen herangewachse nen Kinder mit für ihre Profession zu benutzen suchten. Dem verheiratheten Gesellen sei dies gänzlich ver sagt. 7) Durch die ekngetretene Reform des Schulwesens seien fast allenthalben Schulanlagen nölhig geworden. Für wen hauptsächlich? für die Kinder der Gesel len ! Nun könne aber der Meister kaum den eignen Be darf erschwingen, solle er auch noch für die Gesellen und deren Kinder zahlen? 8) Bornämlich hätten aber die Gesellenheirathen den Nach- theil, daß unsere sächsischen Handwerksgenossen, anstatt in ihren Gewerben vorwärts zu schreiten, rückwärts gin gen. Zwar werde die Verbindlichkeit zum Wandern für den Gesellen, welcher sich verheirarhe, nicht aufgehoben; alleiN'Natürliche und man könne sagen nothwendige Folge sei es, daß der Geselle, welcher heirathe, wandern weder könne, moch wolle und daß, wenn man einem Gesellen das Heirathen erlaube, man ihm die Dispensation von den Wanderjahren nicht versagen könne. Die Nützlichkeit und Nothwendigkeit des Wan derns sei nun außer allem Zweifel, somit die Verwerf lichkeit und Gemeinschädlichkeic des Unterlassens desselben dargethan. 9) In unzertrennlichem Zusammenhänge damit stehe der bereits in der ständischen Jntercession hervorgehobene Nachtheil, daß die Sittenlosigkeit immer mehr überhand nehmen müsse. Denn die Frauenzimmer würden sich um so bereitwilligerund unbedenklicherder heimlichen Lust hingeben, als sie der Aussicht leben könnten, daß, sobald sie schwanger geworden, der Schwängerer, möge er auch weder gewandert, noch Bürger und Meister geworden sein, sofern er nur der Mllitairpflicht Genüge geleistet und das 21. Altersjahr erfüllt habe, durch Nichts gehin dert sei, sie zu ehelichen. 10) Leide auch das Ehrgefühl außerordentlich unter diesen Gesellenheirathen. Früher sei es das Streben und der Ehrgeiz eines je den Gewerbtreibenden gewesen", Bürger und Meister zu werden. Jetzt genüge es ihm, 21 Jahr alt und Geselle zu sein und eine Frau zu haben. Ferner wird 11) darauf aufmerksam gemacht, daß der Lohn der Gesellen an sich so geringfügig sei, daß sie kaum sich selbst, ge schweige Frau und Kinder zu ernähren im Stande wären, weshalb sie in der Regel sehr bald mit den Ihrigen dem Gemeinwesen zur Last fielen. Zu dessen Bescheinigung ist ein Zeuaniß des Stadt raths zu Annaberg 6. cl. 20. Februar 1843 beigesügt, nach welchem bei einer Verlheilung von Brennholz an die Armen auch melwe, erst seit kurzer Zeit verheiratbete Handwerksgesellen mit daraufAnspruch gemacht hätten, und zum Tbeil wegen ihrer wahrhaft hülfsbedürftigen Lage berücksichtigt worden seien. 12) Litten die Gesellencassen darunter, thcils weil eine grosse Anzahl der verheiratheten Gesellen nicht ordentlich und nicht weiter beisteuere, theils weil andere wieder diese Sas sen vorzüglich stark in Anspruch nähmen. Endlich aber und 13) wird angeführt, die Moralität leide namentlich deshalb und die Heiligkeit und Ehrwürdigkeit der Ehe verliere um deswillen, weil Leichtsinn und Sinnenlust die Quelle ih rer Entstehung, mithin sehr bald bittereArmuth, Abspan nung, Unfrieden und Ueberdruß die unausbleiblichen, wenn auch traurigen Folgen davon seien. Die Deputation hat die vorliegende Frage, das gestellte Petitum, sowie die demselben untergclegten Gründe sorgfältig ge prüft. Sie verkennt nicht, daß unter den Letztem manche sind, welche gar nicht haltbar, andere, die nur halb wahr und zu allgemein sind, sowie, daß man zu weit geht, wenn man den Gesellenheira then allein die ganze Notb, den ganzen Pauperismus und alle in geschlechtlicher Beziehung überhandnchmende Unsittlichkeit Schuld geben will. Allein daß die Ehen der Handwerksgesellen für ein Ge brechen unserer Zeit erkannt werden und wirklich sind, dafür zeu gen nicht allein die so zahlreich in dieser Beziehung eingegange nen Petitionen, sondern es hegen diese Ansicht auch die Mitglie der der Deputation aus eigener Wahrnehmung und sie glauben, daß diese Wahrnehmungen leider nur zu wohl begründet sind. Will man auch auf die physiologische Seite der Frage nicht weiter eingehen und die nachrheiligen Einwirkungen, welche all zu frühzeitige Heirathen auf Leben, Kraft und Gesundheit der Eltern wie der Kinder nothwendig haben, nicht weiter beleuchten, so ist doch gewiß, daß der Mann, der eine Ehe eingeht, die Ver- muthung wenigstens für sich haben muß, daß er eine Familie er nähren kann. Wer Weib und Kinder ernähren soll, der muß jedenfalls sich selbst ernähren können und auch wollen. Nun ist es aber Eifahrungssache, daß gerade solche Gesellen, die sich weder durch Arbeitstüchtigkeit, noch durch das Streben, eine eigene selbstständige Existenz im bürgerlichen Leben zu be gründen, auszeichnen, am frühzeitigsten zu dem Heirathen schrei ten; man darf es sich nicht verhehlen, daß die Fälle nicht selten sind, in welchen ein Gesell über seine Erwerbsmittel vor Ein gehung der Ehe nicht einmal einigermaßen genügende Auskunft zu geben vermocht und, wie vorausgesehen, alsbald nach Ein gehung der Ehe öffentliche Unterstützung in Anspruch genommen hat; man muß es gestehen, daß, wie solche Verbindungen auf einem unsittlichen geschlechtlichen Umgänge beruhen, sie durch die formelle Legalisation einer solchen Verbindung nichts Anderes, als das gesetzliche Anerkenntniß für eine Illegalität, für eine Nul lität bezwecken. Denn wie kann man es anders nennen, wenn Jemand eine eheliche Verbindung eingeht, der gleichwohl sich selbst sagen muß, daß er sich selbst kaum ernähren kann, und eingestehen muß, daß, wovon er eine Familie ernähren solle, er nicht wisse? Daß solche Fälle vorkommen, daß sie gar nicht selten vor kommen, ist bekannt. Was ist gleichwohl zu thun? Der obrig keitliche Beamte, welchem die Cognition über die Eingehung sol cher Ehebündniffe zusteht, bat hier nur eine Wahl. Entweder er läßt sie ohne alles Weitere geschehen, oder er macht nach vorgän giger, sorgfältiger Untersuchung, und nachdem er die begründete
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder