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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Ist nun auch die Deputation der Ansicht, daß nicht jeder Aufbau, z. B. der eines Schuppens, Stalles, einer Scheune, ein walzendes Grundstück zu einem geschlossenen machen könne, und daß dies lediglich vom Aufbau neuer Nahrungen zu verstehen sei, so kann sie doch die Einschaltung der in der ersten Kammer beliebten Worte nicht empfeblen, weil einestheils es nicht nöthig sein möchte, daß besondereWirthschastsgebäude neben den Wohn gebäuden aufgefübrt sein müßten, um dem Grundstücke die Ei genschaft eines geschlossenen Complexes zu geben, was mit der Intention der ersten Kammer bei dem zweiten Hauptabschnitte des Gesetzes nicht harmoniren würde, anderntheils aber auch diese Einschaltung es zweifelhaft macht, worauf sich die ersten Worte des zweiten Satzes: „ Auch in einem solchen Falle" beziehen. Dieser letztere Grund spricht aber auch zugleich gegen die wahrend der Debatte in der zweiten Kammer in den ersten Satz gekommenen Worte: „bebaut wird, oder", und es geht daher die Meinung der vereinigten Deputationen dahin, ») die Einschaltung der ersten Kammer abzulehnen, da gegen aber auch b) die Worte: „bebaut wird, oder" in Wegfall zu bringen und dafür c) einen dritten Satz zu dieser §. des Inhalts zu be schließen: „Entstehen auf Avulsen oder andern walzenden Grundstücken neue Nahrungen, so bilden die Steuer einheiten, welche nach der, in Gemäßheit der Vor schrift 18 untere und §. 19 des Gefttzes über Einführung des neuen Grundstcuersystems, erfol genden neuen Steuerregulirung auf ihnen und dem dazu gehörigen Grund und Boden haften, einen neuen geschlossenen Complex, auf welchen bei künf tigen Dismembrationen die tz. I und 4 enthaltenen Beschränkungen ebenfalls Anwendung finden." wodurch zugleich außerdem leicht entstehenden Mißverständnissen über die Berechnung der zum geschlossenen Komplexe gehörigen Steuereinheiten vorgebeugt werden wird. Bei ß. 7 ist die erste Kammer dem diesseitigen Beschlüsse vollständig beigetreten, und besteht daher diesfalls keine Diffe renz mehr. Präsident v. Haase: Die Vorschläge der Deputationen bei §. 6 gehen dahin, daß die Einschaltung „bebaut wird, oder" auf gegeben, und ebenso die von der ersten Kammer beigefügten Worte: „mit Wohn- undWirthschaftsgebäuden" wegfallen und der erste Satz in dieser Maße angenommen werde: „Was von einem geschlossenen Grundstück abgetrennt wird, erhält die Ei genschaft eines walzenden Grundstücks, wenn es nicht in Folge Tausches in einen geschlossenen Complex' ein tritt. Auch in einem solchen Falle, ebenso wie wenn Trenn stücke oder walzende Grundstücke kraft ausdrücklicher Erklärung mit einem geschlossenen Grundstück consolidirt worden sind, tre ten bei Dismembrationen die Vorschriften §. 1 und 4 unverän dert ein." Sind Sie mit dieser Fassung einverstanden? — Ein stimmig Ja. Präsident 0. Haase: Daran soll sich ein dritter Satz des Inhalts anschließen: „Entstehen auf Avulsen oder andern wal zenden Grundstücken neue Nahrungen, so bilden die Steuerein heiten, welche nach der in Gemäßheit der Vorschrift §. 18 unter « und ß. 19 des Gesetzes über Einführung des neuen Grund steuersystems erfolgenden neuen Steuerregulirung auf ihnen nnd dem dazugehörigen Grund und Boden'haften, einen neuen ge schlossenen Complex, auf welchen bei künftigen Dismembrationen die §. 1 und 4 enthaltenen Beschränkungen ebenfalls Anwendung finden." Sind Sie auch mit diesem Satze einverstanden?—Ein stimmig Ja. Referent Secretair v. Schröder: ' Zu §.8 hatte die erste Kammer den Antrag in die ständische Schrift be schlossen: „daß den Gerichtshaltern ebenso, wie in §. 2 a der Ver ordnung zudem Gesetz, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend, zur Pflicht gemacht werde, da, wo es sich nach ß. 5 b um Dispensation handelt, die Ent schließung der Gutsherrschast in Betreff ihrer Ansicht über die Räthlichkeit der Dispensation glaubhaft zu den Acten zu bringen." Die zweite Kammer hat denselben, dem Rathe ihrer Depu tation gemäß, abgelehnt, und obgleich die erste Kammer bei ihrer anderweiten Berathung dem Anträge ferner inhärirt, so kann doch die Deputation kein anderes Gutachten geben, als bei dem frühem ablehnenden Beschlüsse zu bebarren, womit auch die erste Deputation der ersten Kammer bei der ge meinschaftlichen Berathung einverstanden war. Präsident v. Haase: Will die Kammer bei §.8 in Bezug auf den von der ersten Kammer gestellten Antrag bei ihrem frü hem Beschlüsse, diesen Antrag abzulehnen, beharren?— Ein stimmig Ja. Referent Secretair v. Schröder: Bei §. 8 b und 9 ist die erste Kammer den diesseitigen Be schlüssen beigetreten, wogegen dieselbe in Bezug auf Abschnitt II. des Gesetzes bei ihrem Beschlüsse stehen geblieben ist. Die Deputation kann jedoch nicht zugeben, daß die Gründe, welche sie in ihrem ersten Berichte aufgestellt hat, und die noch bei der Berathung in der Kammer selbst hervorgehoben worden sind, irgend widerlegt oder entkräftet worden wären, und muß daher fortwährend dazu rathen, daß die Kammer bei ihrem be reits mit 42 gegen 20 Stimmen gefaßten Beschlüsse beharren und den zweiten Abschnitt des Gesetzes abermals ablehnen möge. Da bei dieser Abstimmung es darauf ankommen wird, ob die geehrte Kammer mit zwei Drittheilen der Stimmen bei dem früher auf dieselbe Weise gefaßten Beschlüsse stehen bleibt, so wird die Abstimmung hierüber mit Namensaufruf zu erfolgen haben, und erwähnt man hier bei nur noch, daß die hohe Staats regierung des Wegfalles des zweiten Abschnittes des vorliegen den Gesetzentwurfs ungeachtet den ersten Abschnitt als besonderes Gesetz zu erlassen bereit ist. > Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Die erste Kammer hat den zweiten Abschnitt des Gesetzentwurfs angenom men, diese geehrte Kammer aber ihn mit 43 gegen 20 Stimmen abgelehnt, und die Deputation in ihrem Bericht rathet der Kam mer, ihn abermals abzulehnen. Ich finde es jetzt nicht an der Zeit, auf die Gründe für diesen Thekl des Gesetzes zurückzukommen, da ich dieselben schon bei der ersten Berathung entwickelt habe, darf aber nicht anstehen, zu bestätigen, daß die Staatsregierung, wenn
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