Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
standen, daß die schon km Lande mit Nutzen vorhandenen Fabrik zweige und nicht ganz neu einzuführende hauptsächlich zu berück sichtigen seien, daß es mithin in der Regel zweckmäßiger sei, für Vervollkommnung oder intensive Erweiterung der Wollen-, Lei nen-, Baumwollen- oder Bandmanufactur, als zum Beispiel, zu Errichtung eines Marmorschleifwerks, oder einer Fabrik für feine Metall- oder Glaswaaren Staalsgclder zu verwenden. Irgend etwas Neues, irgend-eine Verbesserung muß aber dadurch immer bezweckt werden, weil es ungerecht und willkührlich sein würde, Staatsbeihilfen lediglich zu dem Zwecke zu bewilligen, da mit ein einzelner Unternehmer sein bisheriges Geschäft schwung hafter betreiben könne. Der Grundsatz, daß nur neue Unter nehmungen in diesem Sinne zu unterstützen seien, ist auch bisher von den Behörden streng beobachtet worden; nur in einzelnen Fällen hat man alsdann eine Ausnahme gemacht, wenn der Nah rungsstand einer ganzen Gegend die Erhaltung oder Aufhilfe eines bestehenden Geschäfts erforderlich machte. Es ist mir aber nicht bekannt, daß bei dergleichen, nur gegen vollkommene Sicher heit gewährten Unterstützungen etwas verloren gegangen sei. — Die Frage, ob es zweckmäßiger'sei, 20,000 Thlr. als Vorschuß, oder 4000 Thlr, jährlich zu Geschenken für gewerbliche Unter nehmungen zu bewilligen, ist aus dem Interesse der Gewerb- treibenden selbst und aus dem des Staates zu betrachten. Was das Erste betrifft, so möchte ich der Meinung beitreten, welche der Abg. Gruner ausgesprochen hat; denn unfehlbar'ist es für diese Personenvortheilhafter, wenn die dreimal4000 oder 12,000 Thlr. in einer Finanzperiode schenkungsweise gewahrt werden; fassen wir aber dfls Interesse des Staates ins Auge, so muß bei schon bestehenden, wie bei neu zu begründenden Unternehmungen sich übersehen lassen, ob solche nach Verlauf einiger Zeit wohl ren- tiren werden oder nicht. Rentirt das Unternehmen nicht, so ver dient es keine Staatsunterstützung, reptirt es aber, so muß auch der Unternehmer im Stande sein, das empfangene Capital wieder zurückzuzahlen. Wenn nun mit angemessener Beachtung der Umstände verfahren wird, so ist es keinem Zweifel unterworfen, daß es höchst nützlich und für das Interesse der Staatskasse höchst vortheilhaft sein werde, wenn derartige Unterstützungen als Vor schüsse gewährt werden, Ich kann aber auch nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, dqß die Verantwortlichkeit der Minister gemindert wird, wenn eine Unterstützung als Geschenk gewährt wird. Wenn ein anderer Abgeordneter bemerkt hat, daß 20,000 Lhaler eine wahre Kleinigkeit feien, um einen solchen Zweck er reichen zu wollen, so kann ich dem nur beitreten, wenn man nur das Bedürfniß ins Auge faßt; es würde dann eine größere Summe beantragt werden müssen, Allem man muß auch die Kräfte des Staates ins Auge fassen, und die Negierung glaubte, sich an Pas halten zu müssen, was früher für diesen Zweck geleistet wurde. Wenn übrigens die künftige Kammer dieselbe wohlwol lende Ansicht aussprechen wird, welche die gegenwärtige ehren- werthe Versammlung an den Tag gelegt hat, so würde nicht zu bezweifeln sein, daß es möglich werde, künftig für diesen Zweck poch mehr zu leisten. Abg. Gruner: Ich scheine von dem Regierungs-Commss- sar mißverstanden worden zu sein. Meine Ansicht ist nicht ge wesen, daß die 4000 Thlr. geschenkt werden sollen, ich glaube nur, daß es möglich sein würde, den Leuten, bei welchen ein Vorschuß als nöthig erachtet wird, helfen zu können, wenn 4000 Thlr. zu Vorschüssen bewilligt würden. Man würde da durch nach und nach zu einem großem Capital gelangen, als die 20,000 Thlr. betragen. Abg. Eisen stuck: Es ist hier eine allgemeine Posüion in Frage, sie faßt mehrere einzelne Posten in sich und es haben sich bis' jetzt sehr verschiedene Ansichten darüber ausgesprochen. Ich beschranke meine Bemerkungen auf die eine Position von ZOOOTHlrn., auf die von 4000Lhlm., welche die.Deputation beantragt hat, und auf den von der Staatsregierung in Antrag gebrachten Credit von 20,000 Thlrn. Es ist die allgemeine Ansicht die, daß eine Summe zur Unterstützung der Gewerbe verwendet werden müsse. Der Schenkungsweg ist allerdings ein mißlicher, und außer den Nachtheilen, welche bereits be merklich gemacht wurden, halte ich ihn auch für ungerecht; denn er bezweckt eine ungleiche Concurxenz. Wie soll ein solcher nicht in Vyxtheil gestellt sein, der Geschenke vom Staat erhalt, gegen den, der durch eigene Mittel wirken muß. Es ist der Schenkungsweg auch deshalb mißlich, weil.derÄnspruch darauf noch allgemeiner wird, als der auf Vorschüsse; eine Schenkung ist etwas, wo jeder meint, er habe ein Recht dazu. Wenn aber die Staatsregierung 3000 Thlr. jährlich zur Unterstützung ge werblicher Unternehmungen pvstulirt, so muß ich allerdings darin eine Schenkung erblicken. Die Summe ist nicht groß und es giebt allerdings einzelne Falle, wo eine Schenkung statt haft sein kann, Ich muß noch herausheben, daß man sehr im Jrrthume schwebt, wynn man glaubt, daß bloß Fabriken es seien, welche eine Unterstützung von Seiten des Staates in An-. spruch nehmen; mir scheint, daß die Landwirthschaft sie bei den gegenwärtigen Conjuncturen in erhöhter Maße in Anspruch nehme. Ferner scheint man im Jrrthum, wenn man glaubt, daß diese Conjuncturen dadurch zu beschworen seien, wenn man andere Fruchtpresse habe und Steuern nachgelassen würden. Mir scheinen hier ganz andere Verhältnisse zu Grunde zu liegen. Pie Landwirthschaft wie die Industrie hat in neuerer Zeit große Veränderungen erfahren, und mir will es leider erscheinen, als ob diese Ansicht im Lande noch nicht sehr vorwalte. Wenn man sich immer darauf beschränken will, mit dem, was bisher geleistet worden, den Bedarf zu decken, so wird man nicht weit kommen, wenn man nicht darauf sieht, wie es in der Pfalz und in Belgien geschehen ist, dem landwirthschaftlichen Gewerbe einen höher« Aufschwung zu geben. Ich erlaube mir, dabei nur einige Umstände heraus zu heben. Es ist keinem Zweifel un terworfen, daß unsere Thier-Raffen in Rindvieh und Schwei nen nicht die vollkommensten sind, Es kann also wohl fein, daß eine Veredlung hier Platz greifen könne, und es kann wohl sein, daß auch hier der Staat theils Vorschüsse, thesss Geschenke gewahren müsse, Ferner ist die Cultur der Handelskräuter sehr vernachlässigt. Ich darf hier nicht die Pfalz anführen, man 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder