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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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gleichen Positionen zusammcnzuziehen, man hat dieß versucht/ und der königl. Hr. Commiffar sich damit einvcrssanden erklärt.' Der Theil des Berichts, welcher hierauf sich bezieht/-weiset nach, was man unter Position verstehe, und künftig als be sondere Positionen behandelt zu'sehen wünscht. Wenn nun der Hr. Finanzminister jetzt den Vorschlag gemacht, daß man für diese Finanzperiode den Antrag der Deputation annehmen, und die defmitioe-Beschlußnahme über diesen Pu'nct künftiger Berathung Vorbehalten möge, so scheint es wohl unbedenklich, mit Rücksicht auf diese Erklärung,- dem-'Antrage beizutreten. Vieepräsidewt stellt die Frage, ob die übrigen Deputa- tionsmitgliedcr dem Referenten beistimmen, und dieAbgg. von Kiefenwctter und Sachße, als DeputatioNsmitglieder- verlangen nochmalige Verlesung des Antrags, welchem Verlangen vom Re ferenten gewillfahrt wird. - Abg. v. Mayer: Bevor sich die Mitglieder der Deputa tion über eine etwaige Abänderung des Deputationsgutachtens vereinigen, wodurch der Stand der Sache und insbesondere die Fragstellung zur Abstimmung verändert wird, muß ich mir von dem Hrn. Staatsminister darüber eine Erklärung erbitten, wel chen Antrag man Seitens der Regierung unter dem Ausdrucken „diesem Anrrage" verstehe? und was unter P y si tionen? Staatsminister v. Zeschau: Unter dem Anträge versteht die Regierung den, welchen die Deputation vorgeschlagen hat, und unter den Positionen jene, wie solche im Deputationsbe richte zusammengestellt sind. Abg. v. Mayer: Sonach ist also von der Regierung dem Anträge der Deputation vollständig beigetreten worden, und besteht keine Verschiedenheit der.Ansicht mehr, als nur, wenn ich den Sinn richtig erfaßt habe, lediglich darin, daß die Re gierung nicht wünscht, definitiv über die Principfrage gegen wärtig entschieden zu sehen/ sondern nur interimistisch für die gegenwärtige Finanzperivde. Es bedarf also einer Aenderung des Deputationsbeschlusses, wie mich dünkt, nicht. Abg. v. Kiesenwettcr: Es scheint mir nicht, als wenn eine Erklärung von der Deputation zu geben sei; die Negierung erklärt sich mit dem Anträge der Deputation einverstanden,- und giebt nur noch eine Erläuterung dazu. - Referent: Die Deputation hat ihr Gutachten dahin ge geben, daß die Bkschlußnahme über diesen Grundsatz definitiv erfolge, und es müßte sich also doch jedenfalls von der Deputa tion darüber entschieden werden. Abg. v. Kiefenwetter: Meiner Ansicht nach hat die De putation überhaupt nur ihre Vorschläge auf die gegenwärtige Fi nanzperiode zu richten, und wie die Sache ferner anzusehen sei, würde der künftigen Ständeversammlung zu überlassen sein. Vicepr äsident: Mir scheint allerdings, daß'sich der Fall dazu eigne, um von den Deputations-Mitgliedern eine Erklärung abzugeben, ob sie dem Referenten beistimmen, und daß die Sache dahin entschieden werde, es soll der Antrag bloß interimistisch, be trachtet werden. Abg. Roux: Eigentlich kann, wenn auch jetzt ein Princip ftstgestellt wird, dieses doch bei dem nächsten Landtage verändert werden, und ich halte auch dafür, daß eine Veränderung des De putationsgutachtens nickt nöthig sek. Die Staatsregierung hat erklär^ daß gegen diesen Antrag etwas, nicht einzuwenden fei; man hat dieser Erklärung die Gründe hinzugefügt. Diese be ziehen sich, auf die Erwartung, welche man von der künftigen Ständeversammlung bei Vorlegung des Rechenschaftsberichtes hegt, und das ist etwas, worüber bei der gegenwärtigen Stän- dcvcrsammlung nicht debattirt und abgestimmt werden kann. Kurz die Regierung ist damit einverstanden, daß der Vorschlag in der Schrift ausgenommen werde, und ich sehe also keine Dis paritat zwischen der Staatsregierung und der Deputation. Ich halte es also unbedenklich, sich der Deputation anzufchlkeßen. Der stellvertretende Secretair NostitzundJanckendorf: Mir hat es so geschienen, als wenn aus der Erklärung derStaats- regierung ein Einverstandniß mit der Deputation Nicht zu folgern sei, im Gegencheil sollte ich meinen, daß es darauf ankommt, ob man sich bei dieser Erklärung bis zur nächsten Finanzperiode be ruhigen wolle, oder ob man sich sofort über den Grundsatz zu er klären geneigt sei. Eins schließt das Andere aus. Abg. Roux: Ich muß erwähnen, daß, als dieE'klä- rung des Hrn. Staatsministers zum zweiten Male vorgclesm wurde, mein Nachbar um Erläuterung bat, und es wurde vom Hrn. Staatsminister geäußert, es sei der Antrag darunter zu verstehen , wie ihn die Deputation gestellt. Der Vicep ra si d en t: Es scheint mir doch ein Unter schied zu sein ; denn die Staatsregierung hat ausdrücklich erklärt, daß sie nur zur Zeit auf den Grundsatz der Deput. eingehe, weil die Verhältnisse noch nicht genau erörtert seien, und hat ihn aus Grunde nur provisorisch angenommen. Er würde also in der Folgezeit abgeändert werden können. - Abg. v. Ki esen w etter: Ich glaube, die.Sache verhalt ! sich ganz einfach so: Die Regierung hat sich mit der Deputation für die nächste Finanzperiode einverstanden erklärt. Es würde nun nur dann eine Differenz vorwalten, wenn die Staatsregie rung erklärt hatte, daß sich auch für die nächste Finanzperiode dieser Grundsatz nicht anwcndcn lasse; da aber dieß der Fall nicht ist, so glaube ick nicht, daß jetzt darüber ein Beschluß ge faßt werden könne, ob der Grundsatz definitiv gelten soll, da die Stände sich nur für die gegenwärtige Finanzperiode erklären können. Abg. Sackße: Nack der Erklärung des Hrn. Staatsmi- msterS ist allerdings keine Disparität mehr zwilchen der Regie rung und der Deputation vorhanden. Im E'-gentheile sollte ich glauben, Paß der Grundsatz, welcher von der Deputation aufgestellt wurde, eher für die jetzige Finanzperiode der Regie rung bedenklich erscheine, weil da eine Menge neuer Positio nen vorkommen, was bei der künftigen Finanzperivde nicht mehr so leicht der Fall ist, da Alles fester gestellt sein wird, und also um so leichter- der Grundsatz der Deputation festgehalten werden könnte. Ich kann also dem Referenten nicht beistimmen, und halte also die Abgabe einer Erklärung von Seiten der Deputa tion nicht für nöthig/ Der Viceprasident: Nach dieser Bemerkung ist eine Erklärung von Seiten der Deputationsmitglieder nicht mehr
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