Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Oberappellationsgerkchte und den Mkttelgerichten ist die Sache noch ganz ungewiß, und ich bin also nicht dafür, eine solche Ver mischung eintreten zu lassen, da auch der Sache kein Eintrag geschieht. Abg. Sachße: Die Gründe der beiden Sprecher sind so beschaffen, daß man gar keine Positionen km Budjet vereinigen könnte, die Gründe sind zu weit; denn man könnte sagen, die Mittelgerichte und das Oberappellationsgericht sind unter sich so verschieden, daß das, was für das eine verwendet wird, fürdas andere nicht verwendet werden kann. Ich halte dafür, daß, wenn eine Zusammenziehung von Positionen stattsinden soll, keine zweckmäßiger fein könne, als die von XI. XV. und XVI. Wenn hervorgehoben wurde, daß das Justizministerium keine Rechts pflege habe, so bemerke ich, daß es zwar keine urtheilmachende, aber doch auch eine rechtsprechende Behörde ist, in so fern näm lich , als es über Beschwerden entscheidet; da zudem eine Orga nisation bevorsteht, so ist doch höchst zweckmäßig, daß man doch wenigstens jetzt das Justizministerium nicht so beschränke. Ich kann mich also von der Zweckmäßigkeit dieser Gründe nicht über zeugen. Der stellvertretende Secr. Nosti tz und Janckendorf: Die Herren, welche für die Trennung dieser Positionen stimm ten, führen als Hauptgrund an, sie hielten für unzweckmäßig, wenn eine Ersparniß bei dem Etat von XV. und XVI. gemacht würde, diesebeidem Etat des Justizministeriums verwendet wer den sollte, sie geben aber zu, daß es vielleicht räthlich sei, wenn der umgekehrte Fall eintrete. Sie sagen also mit andern Wor ten, daß sie nur die unzweckmäßige Verwendung fürchten, sie hindern aber auf der andern Seite die zweckmäßige Verwendung. Nun sollte ich doch meinen, daß man unter diesen Umstanden die zweckmäßige Verwendung voraussetzen dürfe, und es scheint mir deshalb der Vorschlag der Deputation ganz zweckmäßig zu sein. Abg. Roux: Was der Abgeordnete so eben gesprochen, ist nicht von mir geäußert worden, denn mein Hauptgrund war der, daß ich diese Zusammenziehung nicht nothwendig halte, da man vom Herrn Staatsminister selbst vernommen habe, es mache keine Störung, wenn auch die getrennten Positionen be stünden. Abg. v. Hartmann: Da jede Hauptpositkon in mehrere Sinzelnheiten zerfallt, und man sich veranlaßt fand, die einzel nen Positionen durchzugehen, so begreife ich nicht, warum man, da man doch die Sache so speciell behandelt hat, sie so zusammenziehen will, und damit der Willkühr Thür und Thor öffnen. Referent: Ich finde keinen Nachthell in der Zusammen ziehung dieser Positionen, sondern der Deputation hat sie viel mehr angemessen geschienen. Es würde auch nicht möglich sein, den Zweck zu erreichen, wenn nicht auf diese Weise die Zusam menziehung statt finden sollte. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der Abg. Roux geäußert hat, daß ich keinen Nachtheil darin erblickt habe, wenn auch die Positionen getrennt würden, so bemerke ich, daß ich nur angeführt, es werde praktisch der Nutzen nie erreicht wer den, welchen der Antragsteller sich gedacht hat, allein, daß es wohl möglich sei, daß der umgekehrte Fall wünschenswerth erscheine. Der Vicepräsident stellt nunmehr die Frage: Tritt die Kammer der Deputation bei, daß XI., XV. und XVI. kn eine Position»vereinigt werden? Sie wird gegen 20 Stim men bejahet. Bei dem Vorschläge der Deputation, die Position unter XVII. und XX. zu vereinigen, findet keine Erinnerung statt, und wird sofort dieser Vorschlag genehmigt. Zn Betreff des Vorschlages der Deputation, di^ Positio nen XXII. und XXVI. unter 0. zu vereinigen, hält Abg. Roux für wünschenswerth, die Positionen in Be treff der Amtshauptmannschaften, in so weit sie nicht wegsallen, mit dieser Position zu verbinden, und Abg. Clauß ist gleich falls dieser Ansicht. - Der Vicepräsident stellt die Frage: Sollen XXH. und XXVI. in eine Position vereinigt werden? Sie wird mit Ausschluß von 9 Stimmen bejahet, und da der Antrag, die Position unter XXVII. in Betreff der Amtshauptmannschaften mit den nunmehr gedachten Positionen zu vereinigen, keine Unterstützung findet, kommt man auf den Vorschlag der Depu tation , die Posten von 1. bis 7. unter der Position XXVIII. ffür sich bestehen zu lassen. Der Vicepräsident glaubt nicht, daß darauf eine Frage zn stellen, und vielmehr zu warten sei, bis die ganze Position, namentlich 6. und 7., berathen werden. Abg. v. Kies enwetter: Ich kann nicht leugnen, daß es mir sehr wünschenswerth erscheint, wenn diese Puncte hinter einander erledigt würden ; man hatte den Vortheil, daß schnell weiter gegangen werden könne. Ich habe mich schon früher ge gen die Aussetzung erklärt, und man hat immer gesehen, daß sie Nachtheil gehabt hat. ° Es wäre also besser, wenn man sich sogleich darüber entschlösse, welche Positionen zusammengezogen werden sollen, und ich halte nicht für schwer, sich darüber zu fassen. Abg. Axt: Wenn wir uns nicht kn der Bewilligung Prä- judicirten, so würde ich allerdings beistimmen; wenn wir aber jetzt schon bestimmen, welche Positionen zusammengezogen wer den sollen, so würden wir gehindert sein, eine solche Position abzuwerfcn, und es würde also ein Präjudiz daraus her vorgehen. Abg. v. Kiesenwetter: Das glaube ich nicht, denn eine Position, die abgeworfen, also nichts ist, kann auch nicht bei der Zusammenziehung in Betracht kommen. Abg. v. d. Planitz: Ich habe den Antrag gestellt, die Frage über die Zusammenziehung jener Positionen, die noch nicht berathen sind, ausgesetzt zu. lassen, weil ich gestehe, daß mir manche Positionen noch nicht so genau bekannt sind, als sie mir sein werden, wenn über sie debattirt worden ist. Es kann ja sein, daß dann noch eine größere Vereinigung gewünscht wird, als die Deputation beantragt hat. - Ich würde daher meinen Vorschlag dahin fassen, wenn ein Etat eines Mim'sterii
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder