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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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1830 und 1831 bewahrt: m wenigen Stunden waren alle Unruhen unterdrückt. Daß bei einer andern Gelegenheit dieß weniger der Fall gewesen, liegt in andern Umständen, die zu be rühren, ich mich nicht veranlaßt finde. Es ist aber ausgemacht, daß die Stabte die Größe des Unglücks bürgerlicher Unruhen besser kennen, als die Landbewohner, welche bisher glücklicher Weife davon verschont waren; würden sie es aber kennen, so würden sie auch gewiß augenblicklich einwilligen, daß der Staat etwas für dieses Institut thue. Wenn gesagt worden, es sei eine Ehre, Communalgardist zu sein, und daß .ver Lohn darin gefunden werden müsse, so stimme ich damit vollkommen überein. Die Stadt Dresden hat 5 bis 6000 Lhlr. dazu nöthig, welche sie aus der Stadtkasse giebt; diese reichen aber nicht aus, und die Com- munalgardisten, überzeugt, welche Ehre es sei, ihr anzugehören, scheuen nicht, noch Opfer zu bringen, und es werden von ihnen i noch über 2000 Lhlx. zugeschosscn, um die Bedürfnisse zu be streiten. Wenn also im Budjet bloß2,830Lhlr. verlangt w.r-dcn, so sind auch die einzelnen Bestimmungen dieser Summe ange geben; es sind keineswegs die Dienste gemeint, welche geleistet werden, sondern die Ausgaben, welche sehr ungerechter Weise jemanden treffen würden, dessen Obliegenheiten diese Ausgaben j fordern. Aus diesem Grunde glaube ich, daß es für das ganze Land von großem Nutzen wäre, wenn man eine so große Klei nigkeit bewilligte. Der stellvertretende Abg. v. Friesen: Obwohl das In stitut bereits vertheidigt worden, so kann ich mir doch nicht ver sagen, noch einiges hinzuzufügen. 'Auch ich gehöre, wie ich be reits erwähnte, zu denen, welche die Ehre haben, an der Spitze eines Bataillons zu sichen; ich habe aber bis setzt eben so! wenig wie ein andererAbg. gefühlt, daß befehlen angenehmer sei, als gehorchen; ich habe in allen Graden gestanden, habe das Institut entstehen sehen, und bin seit dessen Bestehen in dessen Mitte gewesen, ich habe mich aber überzeugt, daß vorzüglich dadurch großer Nutzen gestiftet wurde, daß sich die einzelnen Stande näher gekommen sind, und wenn der Abg. zu meiner Linken geäußert hat, daß dadurch die höheren Stände gesihen hätten, daß sich auch unter den andern Ständen Leute von Bil dung befanden, und Leute, welche die größte Achtung verdien ten, so muß ich dem ganz beistimmen. Ich habe dicßfalls Er fahrungen gemacht, die mir im höchsten Grade erfreulich sind, Erfahrungen, die ich schon längst zu machen gewünscht hatte. Auf der andern Seite muß ich hinzusetzen, daß auch die niedern Stande gemerkt haben, daß das Abstoßen und das Starre, was sie mit Unrecht den höher» Standen vorgeworfen ha ben, nicht in der Art besteht, wie sie es in ihrer Phantasie sich vorstellten; und daß auch, wenn es darauf ankommt, für das allgemeine Wohl Opfer zu. bringen, die hohem Stande willig dazu sind. Daß aber die Vortheile nicht so ge ring sind, als sie bei der oberflächlichen Anschauung dieses In stitutes erscheinen, und daß dieses Institut nicht allein den! Städten, sondern dem ganzen Lande Nutzen verschaffe, ist! klar. Der Gedanke, daß wir einem Vatcrlande angehören und nm ein Interesse haben, wird durch das Institut belebt! i und genährt, und so kann man gewiß nicht sagen, daß das Institut nutzlos sei. Gegen specielle Verhältnisse in eini gen Orten laßt sich freilich manches sagen; gegen den Grund satz selbst möchte ich aber nicht leicht ein Verdammungsurtheil aussprechen. Man lasse das Institut reorganisirt sein, man lasse das Gesetz revidiren, worauf es basirt ist, und es wird sich noch manches vervollkommnen lassen, namentlich wünsche ich, daß das Entziehen von dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht so leicht gemacht werde, damit jeder nach Pflicht und Gewissen mitzuwirken, angchalten werde, und damit Man nicht glaube, etwas zu thun, um seiner Eitelkeit zu stöhnen. Ich ver- ! sichere, daß ich ost Gelegenheit gehabt, zu sehen und zu hören, ! wie Leute, welchen cs unangenehm war, sich dem Communal- ^gardendienst zu unterwerfen, mit Hohn und Spott über das ! Institut sprachen. Ich muß aber die Kammer dringend bitten, dieses Institut als so unwichtig nicht anzusehen. Wenn ich nun aus das Postulat zu sprechen komme, so habe ich gehört, cs sei ein Institut, daß nur den Städten »»gehöre, und wofür das Land nichts zu leisten habe. Ich kann den Schmerz nicht unterdrücke», welcher dadurch in mir erregt wird, daß wir noch ! immer nicht auf dem Puncte sind, den KIeinlichkeit s- geist aufzugcben, daß noch immer gefragt wird: betrifft das oder jenes Institut die Städte allein, oder auch das Land? Wenn nun die Städte sagten: die Gendarmen sind allein für ! das Land da; die Abschatzungscommission wegen Aufhebung der Frohnen ist nur wegen des platten Landes da; die Beschäl anstalt gleichfalls; wir brauchen also die Kosten nicht zu tra- j gen? So, meine Herren, können wir noch eine Menge von ! Instituten ffndm, die nur für das platte Land von Nutzen sind, ! und den Städten nur einen mittelbaren Nutzen gewährt». Das ist aber der Zweck des constitutionetten Lebens, daß das, was dem Einen nützt, auch dem Andern Nutzen bringt und ich möchte noch hinzufügen, was schon ei» Abg. vor mir erwähnt hat, daß das Institut keineswegs den Städten allein zum Nutzen dienen soll. Wenn man auf die hier angcsetzten Kosten zurückkommt, auf die Kosten für den Adjutanten, Fou rier u. s. w., so muß man sich doch auch überzeugen, was diese dabei zu thun haben. Es wird zwar gesagt, der Dienst der Nationalgarde soll unentgeldlich geleistet werden, das ist so zu verstehen, daß jeder neben seinem Geschäfte so viel Zeit finden soll, um auch für die öffentliche Sicherheit Sorge tragen zu können. Wenn aber diese Lhatigkcit so ganz seine Zeit in An spruch nimmt, wenn dieser Dienst noch einen Aufwand unum« ! gänzlich nothwendig macht, wie soll dieser der einzelnen Person zugcmuthet werden? Das ist bei dem Adjutanten und dem Com- ! Mandanten wirklich der Fall. In großen Städten hat das In stitut selbst eine andere Organisation als in den kleinen Städten und ich erinnere nur an das Regulativ in Bezug auf Dresden. Was die Commandanten anlangt, so frage ich, wo sogleich ein Mann mit den Fähigkeiten gefunden wird, diedasCvm- ! mando verlangt, und der sich zum Beamten der Commune ma- ! chen laßt? Die Commuualgarden müssen in einem Centralpuncte vereinigt werden, und der Commandant kann nm neben und
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