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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Königs. Commissar Oberst v. Nostitz: Ich glaube auch, mäßig in Anspruch nimmt; es ist verhältnismäßig das kleinste! doch wohl meinen, daß die hier angeschte Summe ein sehr un- Pvstulat, welches unser Budjet enthält. Es ist erwähnt wor- bedeutender Zuschuß wäre^ den, man müsse alles für die Ehre thun; nun muß ich doch - _ . _ Aesiehen, ein Quartier für die Ehre finde ich nicht, ich weiß nicht, wo sich die Lhüren dafür öffnen werden; auch weiß'ich Nicht, ob die Papiers und Federhändlcr geneigt sein sollten, Papier und Federn umsonst zu geben; es müßte dann eine C o ntr i b u ti o n im ganzen Lande statt finden. So ist es auch mit den Postgeldern; nun da wäre cs freilich leicht; es dürfte der Staat nur die Portofreiheit zugestehen; dieß würde aber wohl dasselbe sein. Es bleibt also nichts übrig, als die 1500 Thlr. zur Entschädigung des einen oder andern Ortskom mandanten. Zn dieser Beziehung ist noch nicht erwähnt wor den, daß für manchen Ortskommandanten ein baarer Aufwand mit der Stelle verbunden ist, und es kann wohl sein, daß dieß für manche Städte sehr lästig ist. Ich habe geglaubt, daß in einem einzelnen Falle der Staat bei einem Institute sucrurriren könne, was als nützlich und nothwendig anerkannt werden muß, wenn es auch von vielen als unangenehm angefeindet wird. Auch in der preußischen Monarchie hat man eine Landwehr er richtet. Nehme ich nur, welche Opfer in andern Staaten für dieses Institut gebracht werden, gedenke ich, welche Summen in Frankreich dafür bewilligt werden, so ist die hier ausgesetzte eine solche Kleinigkeit, daß ich eine größere Kleinigkeit in allen unseren bisherigen Verhandlungen noch nicht wahrgenommcn habe. Es ist geklagt würden, daß das Institut nicht allgemein verbreitet sei; da würde ein ständischer Antrag zu stellen sein, ob man der Communalgarde eine größere Ausdehnung geben wolle. Daß das Communalgardengesetz vielleicht einer Re vision bedürfe, und daß diese wohl von Nutzen sein könnte, darüber haben sich schon mehrere Abgg. ausgesprochen. Auch ich bin dieser Meinung, -aber es ist auch leicht erklärlich, daß ein Gesetz, welches im Sturme der Zeit hervorgetreten, durch die Erfahrungen, welche man spater machte, wohl manche Mangel darlegte, und eine Verbesserung nur wünschenswerrh erscheine. Za, ich berge nicht, man hat von vielen Seiten ge hofft, daß schon in der Thronrede Erwähnung von einem Com- munalgardcngesetze geschehe. Es ist nicht geschehen, es ist auch von den Standen bisher nicht beantragt worden, aus dem Grunde, weil der Vorlagen zu viel waren. Aber aus dem Grunde, daß ein solches Gesetz nicht vorhanden ist, kann man doch nicht schließen, daß auch diese Summe, die doch sehr be scheiden ist, nicht bewilligt werden könne. Damit könnte ich mich nicht einverstehen. Es betrifft den Bureauaufwand für ein Institut, das so viele Tausende umfaßt; denn die Zahl der Communalgarden ist bekanntlich größer, als die der Armee, und wenn nun 1500 Thlr. extraordinair bewilligt werden, so finde ich doch darin kein svUebersteigen der Staatseinkünfte, beson ders wenn ich überlege, daß die Opfer der einzelnen Communen viel bedeutender sind. Es ist hier allerdings der durchschnitt liche Aufwand eines Jahres 5 - bis 6000 Thlr.; ein gleiches Vechältniß findet man in andern Städten, und da-sollte ich die Erläuterung geben zu müssen, daß die Position von 1,500 Thlr. nicht neu ist; schon der Commandant der frühem Nationalgarde ! erhielt eine Entschädigung aus den königl. Kassen. Der unver kennbare Nutzen der Communalgarde kann nur erhöht werden durch eine passende-Wahl der Commandanten; nicht nur wahre Vaterlandsliebe und achter Patriotismus leitet die Wahl der Staatsbürger, sie wollten auch den Fähigsten wählen, und da dürfte wohl der Fall emtreten, daß dieser nicht immer die nöthigen Mittel besitze, um den erforderlichen Aufwand zu bestreiten. Ich I beziehe mich nur darauf, daß der Commandant bei Aufzügen zu Pferde erscheinen muß. Er hat also einen Aufwand für diese Stelle zu bestreiten. Daß der Dienst der Communalgarden weit zweckmäßiger und nützlicher sein wird, wenn der Commandant die zu einem solchen Amte erforderlichen Fähigkeiten besitzt, wird jeder zugcstehen, der die Ehre hat, in der Communalgarde zu dienen. v. Wiesand: Das vorliegende Postulat der 2,830 Thlr. für das Communalgardeninstitut ist hauptsächlich nur aus dem hohem Gesichtspunkte der Staatsökonomie oder Staatswirth- schaftslehre hier zu beurtheilen. Ware das so nothwendige, als nützliche Communalgardeninstitut nicht vorhanden, so müßten von dem Linienmilitaire wenigstens 2000 Mann mehr im Dienst oder präsent gehalten werden. Diese sind jetzt, da das Communal- gardeninstitut für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ruhe und Ordnung mit wacht, beurlaubt, und es erspart dadurch die Staatskasse jährlich wenigstens 15 bis 20,000 Thlr. Die da gegen hauptsächlich nur zu den allernöthigsten Bureaukosten für das gesammte Communalgardeninstitut kn Ansatz gebrachten 2,830 Thlr. sind in der That unbedeutend. Es sind bei denen einzelnen Zweigen der bereits berathenen Positionen mehrere 1000 Lhaler für Canzlcibedürfnisse und Bureaukosten angeseht und bewilligt worden. Die nach diesem Verhältnisse nur geringe Summe der 2,830 Thlr. dürfte daher bei der Nothwendigkeit und Nützlichkeit des Communalgardeninstituts an sich, ferner bei der dadurch offenbar für die Staatskasse herbeigeführten großen Ersparniß, und da die einzelnen Posten jener Summe, insbe sondere auch die 1,500 .Lhaler einzig und allein nur zu Deckung der unentbehrlichsten Bureau- oder Canzleibedürfnisse bestimmt sind, ja selbst dazu wohl kaum ausreichen dürften, zu irgend einer Bedenklichkeit nicht den geringsten Anlaß geben, sondern eben so, wie die bereits bewilligten Canzleibedürfnisse bei denen vorigen Positionen zu bewilligen sein. Abg. Haußner: Ich kann den Rednern nur bestimmen, welche das Communalgardeninstitut - als sehr vorteilhaft für' das Land betrachten.- Ein Redner hat zwar gemeint, es sei nur gleichsam eine Schützen- und Würgergesellschaft oder ein Localinstitut; aber dem muß ich widersprechen. Das Commu nalgardeninstitut ist zwar durch die Bürger selbst entstanden, das Gesetz hat es aber o rg a ni sirt. In dem Falle der Noth, wo
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