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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 216. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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344. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 15. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sechszehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 5. April 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — 6. Departement des Innern. ' (Fortsetzung des Deputatkonsberichts.) Zweckmäßiger hat es daher der Deput. dünken wollen, zuvörderst die etwanigen Mangel des jetzigen Instituts aufzusuchen, und wenn sich dergleichen ge funden, auf deren Verbesserung Bedacht zu nehmen. Dem Ge nerale vom 30. April 1810 lag die Absicht zum Grunde: in den Erblanden eine Policeimiliz in ähnlicher Art, wie sie schon in der Oberlausitz bestand, zu bilden und dieselbe hauptsächlich für die Sicherheitspolicei zu bestimmen, wäre man dabei geblieben, so würde die Anstalt in der Ausdehnung, welche man ihr gegeben, jenen Zweck vielleicht erreicht haben, als man ihr aber durch das Generale vom 7. April 1820 noch alle Zweige der Wohlfahrtspo- licei zuwies, ohne damit eine wesentliche Veränderung zu verbin den , konnte cs nicht fehlen, daß Unvollkommenheiten und Män gel in den Leistungen eintreten mußten; denn erwägt man, daß einem berittenen Gensdarmen gewöhnlich zwischen 50 und 60, einem unbcrittenen zwischen 30 und 40 Ortschaften und darüber- zur Beaufsichtigung zugewiesen sind, daß es an einer directen obern Leitung des Ganzen und einer zweckmäßigen Beaufsichti gung und Controle der einzelnen fehlt, daß daraus Mangel an gehörigem Zusammenwirken, Ungleichheit kn der Ausführung policeilicher Maßregeln, Gleichgiltigkeit und Vernachlässigungen in Erfüllung der an sich beschwerlichen Dienstobliegenheiten her vorgehen muffen, daß ferner bisher schon in einem höher» Lebens alter stehende zum Dienst in der Armee oft nicht mehr taugliche Personen angestellt, denselben übrigens in Hinsicht auf Civilver- sorgungen nicht mit dem activen Militair gleiche Aussichten eröff net wurden, so wird man einige wesentliche Mängel vielleicht ge funden haben, an denen dieß Institut zu leiden scheint, und we gen' welcher auf Abhilfe Bedacht zu nehmen sein dürfte. Hier über erlaubt sich die Deputation noch einige Bemerkungen anzu fügen: Fragt es sich zuvörderst, ob die Wirksamkeit der Gens- darmerie ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß bloß auf die Sicherheitspolicei zurückzusühren sei, so ist wohl nicht zu bezwei feln, daß dadurch für letztere eine größere Thätigkeit erreichbar ge macht, mehrmals jetzt geschehen, für diesen wichtigen Theil der Policeiverwaltung gewirkt und'der Gesammtheit sowohl, als dem Einzelyen mehr Schutz gewährt werden könnte. Die Thätigkeit der Gensdarmen wurde zeither hauptsächlich aus der Zqhl der von ihnen eingrreichten obrigkeitlichen Bescheinigungen über gemachte Anzeigen beurtheilt. Es ist. nicht schwer, asif dem Gebiete der Wohlfahrtspolicei kleine Fehltritte zu entdecken, und so kam es, daß viele Gensdarmen dahin besonders ihr Äugenmerk richteten und einestheils über dergleichen Wahrnehmungen sofort schrift liche Anzeigen einreichten und gerichtliche Erörterungen veranlaß? ten, deren Wiederkehr sie vielleicht durch eine bloße Warnung oder Drohung verhindern konnten, gnderntheils sich von ihrem Hauptgeschäft immer mehr entfernten und der Sicherheitspolicei Weniger ihre Aufmerksamkeit und Thätigkeit widmeten, Auf der Ändern Seite ist aber nicht zu verkennen, daß die Handhabung der Wohlfahrtspolicei, wenn auch für selbige künftig durch die Ortsbchörden und Vorstände in ihrer neuen Gestaltung mehr wird mitgewkrkt werden können, gewisser Organe in bestimmten Abstufungen bedarf und hierzu der Gensdarmen sich mit zu be dienen, für deren übrige Wirksamkeit weniger störend sein würde, wenn sie mehr auf allgemeine Wahrnehmungen hkngewiesen, nur geschickte, gewandte, noch im kräftigen Mannsalter stehende Sub jekte ausgewählt und ihnen nach den einzelnen Districten eben so brauchbare Obere vorgesetzt würden. Zwar besteht in gewisser Hinsicht die letztere Einrichtung jetzt schon durch die Dbergensdar- men, indessen nehmen selbige doch nicht die Stellung ein, welche die Deputation durch obigen Ausdruck hat bezeichnen wollen. DieObergensdarmen haben zum großenTheile selbst einen, wenn auch im Verhältnis! zu dem übrigen kleinern District zu beaufsich tigen, stehen daher mit den andern in dieser Beziehung gleich und können keine Controle führen. Zweckmäßig, ja nothwendig und aus der Natur des Dienstes hervorgehend scheint cs aber der De putation, wenn in das Ganze mehr Einheit, größere Thätigkeit und geschicktere Ausführung kommen soll, daß für mehrere Gens darmen ein Vorgesetzter gleicher Art und zu dem Ende in jedem amtshauptmannschaftlichen Bezirke ein Obergensdarm angestellt, diesem aber kein eigener District übergeben werde,> sondern dessen Hauptgeschäft dahin gehe, die Untergensdarmen stets zu'beauf- sichtigen und zu controliren, allgemeine Wahrnehmungen in po- liceklicher Hinsicht zur Kenntniß seines Vorgesetzten zu bringen, und wahrend die Untergensdarmcn nur auf ihren Bezirk be schrankt sind, sein Augenmerk auf den policeklichen Zustand im ganzen Districte zu richten und seine Stellung zwischen deyr ihm vorgesetzten Amtshauptmann und den ihm untergebenen Gens darmen zu nehmen; sy nur dürfte es.vielleicht möglich sein, die Gensdarmen'ean statt ihrem Zwecke näher zu bringen. Freilich wird dabei eine Erspacniß an dem jetzigen Aufwande sich nicht er möglichen lassen, vielmehr derselbe sich, weil die jetzige Anzahl bleiben und der Kostenbetrag fürzwölf neuanzustellend'eObergens- darmen dazu kommen müßte, noch um etwas erhöhen, wenn man aber die gegenwärtig bestehenden 21 Obergensdarmcn in Untergensdarmcn verwandelt, die Zahl der berittenen.überhaupt vermindert und zu der dadurch zu machenden Erfpamiß diejeni gen 1370 Thlr. hinzurechnet, welche durch Aufhebung der Krcis- hauptmannschaften erspart werden, so würde ein nicht unbedeu tender Beitrag zur Besoldung der neuen Obergensdarmcn nach angefügter Uehersicht unterGerlangt werden. — Sollte nun die Kammer diesen Bemerkungen einige Aufmerksamkeit schenken, so würde sich darauf vielleicht ein Antrag an die Staatsregkerung G Etat für 12 Ober -Gendarmen § 12 berittene und 89 unberittene Gendarmen. 4. für einen Ober § Gendarm: 320Thlr. Besoldung, Quartier-, Holz-und Verpflegungsgeld, 40 - Bekleidungsgeld jucl. der Ehabraqur für das Dienstpserd, 360 Thlr. Istns«
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