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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 216. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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3447 thcil bringen, dazu gehören sehr umsichtige, 'sehr kräftige und muthige Manner, die diese Art von Vigilance und Men ¬ gen die Verwilderung bietet, in welche selbst die besseren Sub jette aUmählig verfallen, wenn sie lange ohne Beaufsichtigung bleiben. Allerdings vermehrt eine solche Einrichtung die Kosten der Unterhaltung, allein andere Vorschläge, bei welchen die Rück sicht der Wohlfeilheit allein vorwaltete, verfehlen ihren Zweck. nach Angabe des Berichtes vorläufig bezeichnet hat. Rechtfertigung dieser Meinung erlaube ich mir folgende Bemer kungen. Unter den mehrfachen Erkundigungen, welche ich gerade in Beziehung auf dieses Institut in dem Bezirke, welcher mich zum DepUlirten gewählt hat, einzuziehen suchte, bin ich auf Niemanden gestoßen, der die Norhwendigkeit und Nützlichkeit der Gendarmen überhaupt verkannt hatte. Der Tadel, den ich jedoch von sehr einsichtsvollen Personen vernahm, betraf das unpassende Benehmen einzelner Gendarmen; ihre Verwen- j düng und theilweise Einmischung in Gegenstände, die nicht zu! ihrem eigentlichen Berufe gehören, ihre Angebereien von gerin gen, für die öffentliche Wohlfahrt mindestens gleichgiltigen Vorfällen, ihr selten wirksames Einschreiten gegen die Bettelei, ihre Vertheklung in zu große, weite Districte. Die Mittel zur Abhilfe dieser Klagen dürften eine zurei chende Vermehrung des Personals, eine zweckmäßige, mehr auf Wahrnehmung der Sicherheitspolicei gerichtete Instruction, vor! allem aber eine militairische Organisation gewahren, die sammt- liche Gendarmen in ein Corps vereinigt und unter eigene Ofsi- ciere und einen besondern Chef stellt. L Nur bei einer solchen Formation wird jener enprit lla c-nrpo« stellen, welche solche so leicht durch Brandstiftungen und andere lebendig, welcher so viel Einfluß aufdie guteHaltung des Einzelnen k Verwüstungen bewerkstelligen können. Praktisch wird daher ausübt; nur diese sichert die gebietende Achtung, deren gerade x eine solche Anmuthung an die Mitwirkung der Gemeinden stets der Gendarm in seinem Berufe so sehr bedarf; nur ein eigener fehlschlagen. Ist es aber aus eben dem Grunde unerläßlich, Chef des Corps kann verhindern, daß unpassende Subjette daß der Staat eine hinreichende Anzahl von Gendarmen zu die- Aufnahme in demselben. finden, und das Mililair sich auf Kosten sem .Behufs an'stellt und salarirt, so ist auf der anderen Seite möglich gemacht werden können, zugleich MilitKr zur Hülfe zu ' desselben von Individuen entledigt, die es gern los fein will, commandiren. Die Officiere würden dadurch am besten aus dem sv wie endlich nur eins müitaitische Disciplin eine Garantie ge- Militair die Subjecte heraussindep, die sich nachher zur desiniti- ' .. -- - - — ven Anstellung bei der Gensdarmerie qualisiciren. Die Gensdar- men, da sie aus dem Militairstande genommen werden, sind ohne- dieß lange an die militairische Ordnung gewöhnt, und wenn sie in dieser fortblieben, so bin ich überzeugt, daß dieß für den Dienst besser wäre. Die allgemeine Erfahrung zeigt, daß, wenn Mili- tairs aus der Subordination heraus kommen, und nicht recht feste Unter diesen ist neuerlich die unmittelbare Benutzung des Mili- Manncr sind, sich ungebunden fühlen, und viel weniger leisten, tairs vitt^ch genannt worden, und gewiß auch in allen Fallen weil sie viel weniger die Ordnung von selbst beinhalten, undes ^.p^^ungswerrh, wo es darauf ankommt, gefährlichen Ban- ift daher nöthig, daß die Gensdarmen ferner in der militairischen ! ^n und Meutereien mit offener Gewalt entgegen zu treten. Um Disciplin erhalten werden. Mein Antrag geht also dahin, daß i solchen Störungen der öffentlichen Sicherheit schon in der die Gensdarmen in Hinsicht der Disciplinar- und Administra- s Geburt zu begegnen, um die Schlupfwinkel und Verbindungen tionssachen militairisch organisirt werden. i gewandter Gauner und Vagabonden zu entdecken, und ihre An- Abg. Runde: Kräftige Maßregeln zur Erhaltung der schlage zu vereiteln, ehe sie den ruhigen Staatsbürgern Nach öffentlichen Sicherheit können nie von Gemeinden und Obrigkei ten vereinzelt ausgehen; sie müssen in einander greifen und als Staatszweck einen eigenen Theil der Verwaltung begründen, schenkenntniß zu ihrem eigentlichen Lebensberufe machen; dazu Das Institut der Gendarmerie ist dieser Bestimmung gewidmet, s gehören ferner Vorgesetzte, die aus den verschiedenen Rapporten Seme jetzige Einrichtung hat sie unerfüllt gelassen. Die Depu- i ihrer Untergebenen eine Ucberficht von dem Zustande der öffent- tation eröffnet uns Vorschläge zu einer.Reform dieses Corps,! lichen Sicherheit in einem größeren Umkreise des Landes erhal- ber welcher im Wesentlichen die Grundsätze der alten Einrichtung ? ten, die als Officiere mit dem gehörigen.Ansehen auf die Gen« beidehalten sind, und von der sich deshalb auch kein besserer Er- I darmen einwirken, die am passendsten ihren Standort in den folg, als der bisherige, erwarten läßt. Befriedigender dage- Städten haben, wo die Kreisdirectionen sich befinden, die nach gen erscheint der Plan, welchen die Negierung intentionirt und Maßgabe der Umstande zu deren Sitzungen mit zugezogen Zur I werben können, die befähigt sind, Umfassende Berichte über die zu ihrem Reffort gehörigen Verhältnisse abzufassen und selbst mit Behörden des Auslandes in dieser Beziehung unmittelbar sich in Rapport setzen können. Wenn es nun von selbst einleuchtet, daß diese Zwecke von bloßen Unterofsicieren keinesweges befriedigend gelvset werden können, indem solchen zur Erhaltung der Disciplin einerseits das nöthige Ansehen, und — den Civilbehörden gegenüber — wie oben angedeutet ist, auch die erforderliche Bildung abgehcn würde, so erweiset sich der auf eine größere Kostenersparniß ab zweckende Vorschlag von Bestallung gewöhnlicher Obergendar men eben so unzureichend, als die Meinung, welche sich auch hin und wieder laut gemacht hat, daß die Sicherheitspolicei zum großen Theile den Gemeindevorstanven mit übertragen und hier durch in der Zahl des Personals der Gendarmen eine wesentliche Reduction bewirkt werden könne. Angenommen, daß alle Ottsvorgcfttzten auch wirklich die Neigung und die Befähigung hatten, sich einem solchen Berufe zu widmen, so würden doch alle Anforderungen zu einem durchgreifenden energischen Ver fahren gegen Vagabonden und Bettler an der steten Bcsorgmß scheitern, der heimlichen Rache dieser Menschen sich bloß zu
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