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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 216. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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uoü> nicht er ist also als ein solcher, welcher von der Negierung ausgcgangen, noch nicht zu betrachten, und es liegt demnach kein erhöhtes Postulat von Seiten derselben vor. Was den Plan der Deputation betrifft, so ist nicht zu verkennen, daß er auch manche Mangel hat; gleichwohl möchte ich sagen , daß daraus etwas recht Tüchtiges hervorgegangen sein würde, wenn die Deputation sich nicht selbst die unmögliche Aufgabe gestellt hatte, mit den bisherigen Mitteln dasselbe zu leisten. Ich er laube mir etwas Allgemeines darüber zu sagen. Bis jetzt sind 101 Gensdarmen angestcüt, künftig sollen 113 angestellt wer den. Vergleicht man aber die Anzahl der Districte bei der künftigen Einrichtung mit der jetzigen, so findet man, daß jetzt 97 Districte inet, der Districte von 35 berittenen Gensdarmen vorhanden sind. Künftig würden nun 101 Districtsgensdar- men, iucl. 12 berittene, vorhanden sein, und es geht daraus - hervor, daß, wenn man beide Einrichtungen mit einander ver- j gleicht, in Folge des bedeutend größer» Umfanges der Districte der berittenen Gensdarmen, die künftigen Districte der Gens darmen im Durchschnitte noch kleiner werden müßten, als sie jetzt sind, und es würde dadurch der Hauptmangel der Anstalt noch vergrößert werden, wenn gleich allerdings für die Aufsicht etwas gewonnen würde. Mir fallt ein Distrikt «in, in wel chem der Gensdarm allein in der Stadt, wo er wohnt, 125 Personen zu beaufsichtigen hat, welche früher wegen Verbrechen wider das Ergenthum mit Zuchthausstrafen belegt waren, denn es ist in neuerer Zeit die Einrichtung getroffen worden, daß die Gensdarmen auf diese Personen fortwährende Aufsicht führen sollen. Wenn nun ein solcher Gensdmm überdicß noch 30 bis 70 Dörfer zu inspiciren hat,— so groß sino jetzt zum Tdeil deren Districte — wie liegt es in der Möglichkeit menschlicher Leistungen, daß er eine solche Aufsicht nur einigermaßen erschö pfend führen könne? Eine wichtige Verbesserung aber, welche die geehrte Deputation beantragt, ist die Einrichtung von 12 Obergensdarmen ohne District, so daß jeder amtshauptmann schaftliche Bezirk einen solchen erhielt. Ich theile ganz die An sicht, daß cs durchaus nothwendkg ist, die Gensdarmen in dis- ciplinanscher Beziehung unter einen unmittelbaren tüchtigen Vorgesetzten zu stellen; gehe ich aberdaraufein, welche Stel lung die vorgeschlagenen Obergensdarmen haben sollen, so leugne ich nicht, daß ich gleichfalls die Ansicht des Abg. Runde getheilt habe, es sei hier nur von Unlerofsiciercn die Rede; denn es ist unmöglich, daß man einen tüchtigen Ofsicker für eine Stelle, die mit einem so großen Dienstaufwande verbunden ist, finden könne, der sie für 320 Thlr. Besoldung übernehmen würde. Es würde dieser Gehalt zu gering sein, man hat bei dem Zoll wesen Dl-ercvntroleurs angestellr, sie sind das, was die Gens- darmerie-Brigadiers ober Inspektoren sein sollen; es wurde ihnen aber eine Besoldung von 5 bis 700Thlrn. ausgesetzt, und es liegt in der Natur der Sache, baß die Vorgesetzten der Gens darmen sowohl wegen des Zweckes als auch wegen der äußern Stellung eben so hoch gestellt und bezahlt sein müßten. Die Unzulänglichkeit der bisherigen Einrichtung, bei welcher vor dem .Jahrs 18Z0 auch LHsrgmsdarmen ohne District in gleicher Art angestellt waren, hat es übrigens außer Zweifel gesetzt, daß die nöthige Aufsicht nur dadurch bewirkt werden könne, daß man Vorgesetzte höhern Ranges anstellt. Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Vorgesetzter der Gensdarmerie so hoch gestellt sein muß, daß ihm die Gensdarmen auch willig Gehorsam und Achtung zollen, und es wird dazu nothwendig die Stellung und der Rang eines Ofsiciers gehören. Wenn- also der Zweck der Disckplinaraufsicht erreicht werden soll, so ist es klar, daß sie nur durch Manner geschehen könne, welche den Rang und die Besoldung von Ofsicieren haben. Das sind die wesentlich sten Einwendungen gegen die Vorschläge der geehrten Deputation. Was nun die allgemeine Bemerkung betrifft, daß man der Gensdarmerie eine militairische Einrichtung geben möge, so laßt sich damit ein doppelter Sinn verbinden, einmal, daß man active Militairs, Unterofsiciere und Ofsiciere zu diesem Dienste commandire; dahin geht aber, wenn ich recht verstan den habe, der Antrag des ehrenwerthen Abg. nicht, deshalb enthalte ich mich, weiter darauf einzugehen. Allerdings hat bei uns die Erfahrung auf eine höchst bestimmte Weise bewahrt, daß sich das Militair mit bestem Erfolge zur Unterstützung der Gensdarmerie gebrauchen lasse. Es wäre unmöglich gewesen, in den Jahren 18-31, 1832 und 1833 eine so glückliche Wieder herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, die durch die Ereignisse des Jahres 1830 in mannichfacherHinsicht gestört und zerrüttet waren, hervorzubringcn, wenn nicht Militair zur Assistenz der Gensdarmerie beordert worden wäre. Es bildet das Militair daneben zugleich eine gute Vorschule für tüchtige Gensdarmen. Eben deshalb hat auch die zu Reorganisation der Gensdarmerieanstalt verordnete Commission bei diesem Ge genstände Bedacht darauf genommen, daß diese Unterstützung auch fernerwcit zu Ersparung von Gensdarmenstellen eintreten soll. Verstehe ich dagegen den ehrenwerthen Abg. recht, so geht seine Ansicht dahin, cs möchten die Gensdarmen, wie z. B. in Preußen und Bayern, ein eigenes Gensdarmeriecorps aus tzeuten, die zwar aus dem Militair ausscheiden, bilden, jedoch eine militairische Organisation erhalten. Dasselbe hat nament lich die gedachte Commission vor Augen gehabt, sie hat den Ge genstand ganz so aufgefaßt und daher weicht ihr Vorschlag von dem des ehrenwerthen Redners nicht wesentlich ab. Die Gens- darmerieofsiciere werden dort nur Gensdarmerie-Brigadiers oder Inspektoren genannt, und das rührt wohl daher, weil man in Sachsen bisher gewöhnt war, die Militairbenennungen im Ci- vildienst so viel möglich zu beseitigen. So sehr ich damit ein verstanden bin, daß die Gensdarmerie eine besondere disciplina- rische Aufsicht erhalte, und daß die Disciplinarleitung der Gensdarmerie von ihren Dienstverrichtungcn getrennt werden müsse, so ist doch zu wünschen, daß die Dienstbehörde und die Disciplinarbehörde immer in genauer Verbindung stehe, und, daß sich nicht ein Geist in dem Institut bilde, der dem wirkli chen Zwecke desselben hemmend entgegentritt. Ich habe es fürs meine Pflicht gehalten, über die Folgen der militakrischen Erst richtung in andern Ländern Erkundigungen einzuziehen, es sind mir hier aber Erfahrungen bekannt, welche von nachtheiliger.
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