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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 216. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Natur werden; so ist in einem großen Nachbarstaate bemerkt wvrden, daß die Stellung derGensdarmeneofsiciers zu der vor gesetzten Civilbehörde eine wenig nützliche und wirkungsreiche ge blieben ist. Es ist auch nicht zu verkennen,., daß, wie der Abg. Runde bemerkt hat, die Gensdarmerie-Vorgesetzten nicht blos auf die Disciplinaraufsicht beschränkt bleiben würden, son dern, daß sie auch einen Antheil von der Dienstaufficht und der Policeiverwaltung ausüben würden. Nun gebe ich. aber wohl zu bedenken, wenn insbesondere die Kreishauptmannschaften nicht mehr bestehen, und der Sprengel eines Gensdarmerie- Ofsiciers sich über mehrere Amtshauptmannschaften erstrecken sollte, in welche Stellung diese Vorgesetzten- der Gensdarmerie zu den Amtshauptlcuten als der eigentlichen Policeibehörde kom men werden, wenn sie, die Faden der Policekaufsicht ihrer Gens- darmcriebrigade in ihrer Hand vereinigend, zugleich eine Lei tung ihrer Wirksamkeit sich anmaßen wollten. Es ist unver meidlich, daß diese Stelling zu Reibungen führen muß. Es scheint daher sehr bedenklich, daß man hier noch ein fremdes Element, einen mklitairischen Beamten zwischen die Gensdar merie und die Dienstbehörde setzt. ' Wenn män aber annimmt, daß diese der Dienstbehörde, den Amtshauptleuten, untergeord net fein, gewissermaßen die nächsten Organe derselben für Po- liceizwccke bilden sollen, dann ist kein Bedenken vorhanden, dann wird sich jede Schwierigkeit leicht lösen. Das sind die Gründe, die ich geglaubt habe, dem Vorschläge der ehrenwerthen Abgg. entgegensetzen zu müssen; indessen erkenne ich an, daß auch für die entgegengesetzte Meinung sich Vieles anführen laßt. Da die Zeit bereits zu weit vorgeschritten war, bricht der Viceprasident hier die Berathung ab und schließt nach 2 Uhr die Sitzung. Zweihundert und drei und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 9. April 1834. Berathung über mehrere Deputattonsberkchte. — Berathung über den Ge setzentwurf wegen Befreiung von indirekten Abgaben oder deshalb zu gewäh render Entschädigungen. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr. Das über die letzte Session aufgenommene Protokoll wird verlesen, von der Kammer geneh miget, und durch Graf v. Einsiedel und v. v. Ammon mit vollzogen. Auf der Registrande ist ein Bericht der 2. Deputation, die auf die Fleischsteuerkassegewiesenen Gehaltsrückstande von Staats dienern betreffend, eingegangen. — Es soll selbiger zum Druck be fördert und auf die Tagesordnung gebracht werden. Prinz Johann zeigt demnächst an, daß gestern mit der 1. Deputation der 2. Kammer das Vereinigungsverfahren, die Gesetze über die Zusammenlegung der Grundstücke und den Steuererlaß bei Wctterfchäden der Weinberge betreffend, statt gefunden habe. Der etwa noch obwaltenden, an sich unbedeuten den Differenzpuncte halber werde es eines schriftlichen Berichts nicht bedürfen, sondern ein mündlicher Vortrag werde hinreichen. — Man kommt dahin überein, daß dieser Vortrag in der nächsten Sitzung erstattet werden möge. Hierauf bemerkt v. Carlowitz, daß sich die zu Begut ¬ achtung des Gesetzes wegen des Gelehrten-Schulen ernannt' Deputationconstitukrt habe, und daß dabei auf ihn die Wahl al. Vorstand derselben, gefallen sei. Die Wahl eines Protocollantei aber werde bis zur Ankunft des bis jetzt, noch abwesenden Mit gliedes der Deputation,H. Großmann, ausgesetzt bleiben müssen. Der Präsident setzt hierauf die Kammer in Kenntniß, wie das Dirrctorium die eingercichte Vollmacht des neuen Vertreters der Schönbmgischen Lehnsherrschaften, Albert, Grafen und Herrn v. Schönburg, Mitbesitzer der Herrschaft Rochsburg, geprüft und richtig befunden habe, weshalb denn dessen Aufnahme in die -Kammer kein Hknderniß mehr im Wege stehe. Herr Albert, Gr. und Herr v. Schönburg, wird hierauf kn die Kammer eingeführt, und nimmt, nach vorher unter den vor geschriebenen Feierlichkeiten abgelekstetem Eide, seinen Platz in selbiger ein. . . Gleichzeitig wird auch Hr. v. Leipziger in den Saal ein geführt, und nimmt als Vertreter des Hochstists Meißen seinen schon früher als solcher inne gehabten Platz in der Kammer wie der ein. Prinz Joh ann: In Bezug auf die so eben stattgefundenc Wiederaufnahme des Hrn. v. Leipziger muß ich bemerken, daß ich in Ungewißheit darüber bin, ob nicht letzterer bei seiner Wieder aufnahme in die Kammer nach §.34. der Landtagsordnung zuvor erst den Handschlag an das Präsidium abzugeben verbunden ge wesen wäre. Dtr Präsident:' Ich glaubte allerdings, jener §. der Landtagsordttung bezöge sich mehr auf den Fall, wo ein Kammer mitglied in Folge neuer Wahl eintrete. 0. De utrich: Ich kann Sr. königl. Hoheit nicht beistim men. Jm Z. 34. der Landtagsordnung wird auf ß. 82. der Ver fassungsurkunde Bezug genommen, und in letzterer handelt es sich lediglich von dem Falle, wo ein früheres Mitglied der Kam mer später durch neue Wahl in die Kammer ausgenommen wird. Dieser Umstand tritt aber bei dem Hrn. v. Leipziger nicht ein. v. Carlowitz: Ich thekle die Ansicht des Herrn Präsi denten in Betreff der Auslegung jener Stelle. Will mau dem §. eine so extensive Interpretation unterlegen, so würde auch in der 2. Kammer, wenn ein Abgeordneter nach längerer Abwesenheit, während welcher sein Stellvertreter einberufen wurde, wieder eintrete, der Handschlag geleistet werden Ntüsscn, was dort nicht der Fall ist. Prinz Johann: Ich bescheide mich zwar dessen; es ist mir aber lieb gewesen, die Sache zur Sprache gebracht zu ha ben, damit nicht etwa später die Frage entstehen könne, in wiefern die Kammer legal constituirt sei. Man schreitet nunmehr zur Tagesordnung, auf welcher sich als erster Gegenstand der Bericht befindet, welchen die 4. Deputation über das anderweite Gesuch dcs Advocaten Mül ler, als Actors der Crahmerin und Cvnsorten, abgrfaßt hat. Das Referat hat in Abwesenheit des Bürgermeister Gotr- schald Secr. v. Zedtwitz übernommen. Aus dem Berichte geht hervor, daß Advocat Müller gebeten hat, das in öffentlichen Blattern, d. h. im Deputationsberrchte,
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