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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 216. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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- so gehe schon daraus i hobm, die Tranksteuer hmgegen vermmdert, IO/'/ z L>> dav ^/rnr. iiiir^akl^an sä 3. die über Schutt und Guß schon gesetzlich bestehenden / 7 7'. .7/7 " ) 7- völlig ausreichend, und kann deshalb . sä 4. die von Petenten angetragene Vereidung jedes Brau enden auf eine derartige Regierungsvorschrift sowohl schon an sich, als insonderheit um die Vervielfältigung der Eide möglichst zu vermeiden, keineswegs anrathen. Sie findet jedoch die »6 5, verlangte Zuziehung der Medicinalbehörden in Fallen einer aus naheliegenden Gründen zu vermachenden Verfälschung der Getränke ohnehin bereits in den Gesetzen begründet, eben so sä 6. die Einleitung eines Criminalverfahrens, wenn die tenten selbst angeführt werde, -aß vom Justizeollegio Bericht von der Gerichtsobrigkeit erfordert worden, — die freilich von ihnen der Einseitigkeit beschuldigt werde - . . . . hervor, daß eine Erörterung der Sache statt gefun-en habe, und j da ihre Grundlosigkeit aus dem eigenen Anführen der Petenten § Reizmittel zu ersetzen,. um nur ein wohlfeileres Bier liefern zu sich darstelle, sofort und ohne csusse coZnitto yom Justizcolle- S können. Denn allerdings wären insonderheit dw auf dem Biere gl« abgewich» NMdm s-I, Md dmn würd--ln-R-cht«mft der Zurückweisung nicht Platz greifen. ,.Da jedoch von den Pe- zahlt werdest müsse, Es tragt demnach Petent darauf an: es dieser von der Sache vollkommen unterrichtet sein müsse. Man tritt hierauf einstimmig dem Gutachten der Depu tation bei, und kommt dahin überein, die in der Vorstellung auf die Abschaffung der Patrimonialjurisdiction gerichteten Puncte nicht mit zur 3. Deputation zu verweisen. Der fünfte Gegenstand, welcher sich auf der heutigen Tagesordnung befindet, ist die Berathung über den Bericht der 4. Deputation, die Petition Robert v. Heldreichs allhier wegen angeblicher Verfälschungen des Bieres, Weines und Brannt- sondere Prämien ausgesetzt, endlich aber noch weins, betreffend. ! 10) daß auch reine Korn branntweine gefertigt werden sol- Refcrcnt ist Lberstlieutenant v. Welck. Er tragt dengln, ausdrücklich anbefohlen werden. Denn nur auf letzterem' Bericht vor, wie folgt: MitBezugnahme aufein beigeschlossenes Exemplar der schon im Jahre 1829 unter dem Titel: Der Nachtheil, den die Verfälschung der Biere und Brannt ¬ weine auf Geist und Körper äußert, erschienenen Druckschrift eines hiesigen Arztes v. Fischer über reichte Robert Heldreich der 1. Kammer eine Petition über die schlechte, ja sowohl der Gesundheit als dem Leben Gefahr dro hende Beschaffenheit der nur beschriebenen Getränke, nicht min der des Weines, in den meisten Städten des Königreichs Sach sen, vorzüglichst aber in dessen Residenz. Der 4. Deputation wurden beiderlei Gingaben zur Begutachtung übergeben, Sie unterzog sich dieser Verpflichtung und fand beide Verfasser dar- . „ . . . über einverstanden: daß sowohl Bier als Branntwein in Sach- s regierung über die Aufhebung der Mannrechte zugesicherte Gesetz fen absichtlich verfälscht würden, und man sich dabei nicht i s^---r allein narkotischer, sondern sogar bekannte Giftstoffe enthaltender Zollvcrband wirklich eingetreten, auch sind demgemäß die Abga- Mittel bediene. Denn immer bemerkbarer würde eine sehr erhö- hete Aufregung der Nerven, Ließ äußert sich bei denen, welche Bier genössen, gewöhnlich schon in dem mittleren Lebensalter, durch nervöses Kopfweh und Schwindel, auch allgemeines Siech- . thum, welches aus Störung der freien Lebensthätigkeit im Un- gegenwärtigen Landtages entgegen zu sehen. Daher glaubt die terleibe herrühre. Branntweintrinkende hingegen würden sogar 4. Deputation, auf die beiden ersten Anträge nicht werter einge- zuweilen von dem Zitterwahnwitz und einer transitorischen Tob- hen zu dürfen. Auch hält sie sucht, ja selbst Mordgedanken befallen. Auch Krankheiten des sä 3. die über Schutt und Guß schon gesetzlich bestehenden Gehirns und Rückgrads, wie überhaupt des Unterleibes, ver-1 Vorschriften und deren gegenwärtig sehr verschärfte Controle für breiteten sich feit einigen Jahren immer mehr, und man könne »»r, wohl daraus ganz deutlich abnehmen, daß nachtheilige Sub stanzen den Getränken beigemifcht würden. Die genannten Krankheiten wären nämlich sehr leicht erkennbare Folgen der Zu sätze an Lolch, Kellerhals, Bilsenkraut, Stechapfel und Cokels- körnern, wodurch man das Bier wie den Branntwein, ohne innern Gehalt derselben, nur stärker zu machen beabsichtige. Die balsamische Kraft des Hopfens, welcher zu einem gesunden Biere unentbehrlich sei, suche man aber durch allerlei.Bitter - und möge 1) die von dem Biere zu entrichtende Aceise nicht weiter er- / 2) der Bierzwang ganz aufgehoben, ... , - .... . > 3) von der Staatsregierung eine gesetzlicheVorschrift(Bier- mithin jener Bescheid des Justizcollegn allerdings Rechtskraft! rchept von ihm benannt) über die Bereitung des Bieres bekannt habe erlangen können, und dadurch die Sache abgethan sei. ! gemacht, und dabei ausschlüßlich nur auf Malz, Hopfen und Mehrere andere Mitglieder stimmen dieser Ansicht ebenfalls r Wasser hingewiesen i ifdoch , - ! 4) auf dieses Gesetz icder Brauende, und zwar ber dem per, uno «Verluste seines Gewerbes, eidlich verpflichtet, Seer. Hartz erklärt, daß er sich durch die vom komglrchen ! g) überdicß aber auch noch durch eine medicinal- policekliche Commissar ektheilte Auskunft vollkommen befriedigt sehe, da l Aussicht und häufige unvermuthete Revisionen sowohl über die '' ' ° Güte des Bieres, wie der geistigen Getränke im Allgemeinen, als gegen die absichtliche Verfalschung derselben gewacht, eintreten- den Falles aber 6) jede Contravention in criminalrechtliche Untersuchung ge zogen, auch 7) auf erweisliche Anzeigen einer absichtlichen Verfall schun/der genannten Getränke, wie 8) zur Ermunterung für Anbau des Hopfens innerhalb des Königreiches Sachsen, und 9) zum Emporbringen der inländischen Bierbrauereien be- 10) daß auch reine" Korn branntweine gefertigt werden sol- Wege dürfte nach Ansicht des Petenten der überhaupt der Ge sundheit sehr nachtheilige, auch viel häufiger verfälschte Kartoffel branntwein nach und nach wieder abzubringen sein. Es erin nere sich aber die hohe Kammer, auf eine bei ihr eingereichte von dem Herrn Bürgermeister Wehner besonders bevorwortete Peti tion der Stadt Chemnitz und mehrerer andern Städte des Erzge birges über das Wierbrauwesen in Sachsen auf umfassenden Ge richt ihrer dritten Deputation beschlossen zu haben, daß sä 1. eine sorgfältigere Prüfung des auf eine Verminderung der Abgaben vondem Biere gerichtetenAntrags bis dahin ausgesetzt bleiben möge, wo man sich vielleicht dem preußischen Zollsysteme anschließen oderwenigstens das Verhaltniß der indirekten Abgaben aus andere Weise sich umgestalten würde, auch sä T in Ansehung des Wierzwangs, der von hoher Staats setzentwurf annoch zu erwarten sei. — Nun ist aber seitdem jener den für Bier, Wein und Branntwein innerhalbdes Königreichs Sachsen mittelst des solche betreffenden Gesetzes vom 4. December vorigen Jahres gänzlich regulirt worden. Einem Gesetzentwurf wegen der aufzuhebenden Bannrechte ist aber noch im Laufe des
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