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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 223. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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bereits in den Motiven enthaltene, Zusicherung, die Gegenstände der Militairverpflegung und Ausrüstung nur imFalle der Unver meidlichkeit aus dem Auslande zu beziehen, sochatdieA-Kamnrer sich dadurch vollständig beruhigt'gefunden/besonders nachdem^ ^MDsmlicheLusicheruW im Laufe der Dismssiou über diesen Ge-. genstand von ministerieller Seite wiederholt worden war. Die Deputation muß ihrerUeberzcugung nach der Kammer anempfeh- len: bei diesem §. der 2. Kammer durchgehends beizu stimmen. Staatsminister v. Zeschau: Es handelt sich hier allerdings um die Feststellung des Verhältnisses eines Zweiges der Staatsverwaltung zum.andern, und man darf wohl annehmen, daß dieß von der Regierung ohne ein förmliches Gesetz eingerichtet werden kann. Der Zweck dieses Gesetzes ist es aber, der Erlekch- , terung und Vereinfachung des Geschäftsganges halber, nicht we gen jeder einzelnen Abgabe und jedes specieflen Falles eine beson dere Verordnung ergehen lassen zu müssen. Uebrigens hat schon die verehrte Deputation in ihrem Berichte darauf aufmerksam gemacht, daß Inhalts der Motiven und der in der 2. Kammer über diesen Gegenstand stattgefundenen Discussion Seiten der Regierung die Zusicherung ertheilt worden ist, daß Gegenstände der Militakrverpflegung und Ausrüstung nur im höchsten Nofh- falle aus dem Auslande bezogen werden sollten. Der unverän derten Annahme des ß. dürfte daher wohl kein Bedenken mehr entgegen stehen. . v. Carlowitz: Allerdings leidet dasjenige, was ich bei der allgemeinen Beratung bemerkte, theilweise auch hier Anwen dung. Allein es findet doch zwischen dieser Bestimmung und der jenigen, welcher ich vorhin gedachte, ein großer Unterschied statt. Ich theile vollkommen die Ansicht der Staatsregierung, daß es hier Lei demjenigen bewenden möge, was der Z. selbst bestimmt, und habe daher hier keinen Antrag zu stellen. Der §. 2. wird hierauf mit der von der 2. Kammer beschloß- nen Weglassung der Worte „oder von den Leipziger Handelsab gaben" einstimmig genehmiget. Bei §.3. (f. denselb. a. a. P.) bemerkt die Deputation: In Berücksichtigung, daß in den, in den Motiven angedeu teten, Fällen die Ertheilung von dergleichen speciellen Bewil- ligungen durch Freipässe bereits vor Einführung der Verfas sung stattgefunden habe, auch überhaupt nicht wohl zu umgehen sei, daß aber allgemeine Regeln für solche Bewilligungen sich schwer feststellen lassen, jedoch durch die an der Grenze zu Halten- Len Freiregister eine Gewähr gegen zu weite Ausdehnung dieses Befugnisses erlangt werde, ist in der 2. Kammer, dem Vorschläge ihrer Deputation gemäß, die Beistimmung zu diesem §. und zwar o h n e a l l e A b ä n d e ru n g erfolgt. — Auch die verehrte I. Kammer möchte nach dem Dafürhalten der Deputation beschlie ßen: diesen tz. unverändert anzunehmen. Dieser §. findet nach demRathe der Deputation einstim mige Genehmigung der Kammer. Zu ß. 4. (s. dens. a.a.O.) verliest Referent zuvörderst fol genden Abschnitt aus dem Gutachten der Deputation: In dem jenseitigen Deputatronsberichte findet sich einiger näherer Nachweis über die frühere Entstehung der hier fraglichen BegnadigungdesMerg Laues, insbesondere durch ein, un- term 17. Mai 1624 ausgefertigtes, Privilegium oder Bergwerks- Decret, so wie über einige spätere gesetzliche Vorgänge. — Hier durch, so wie durch den sehr ausführlichen Inhalt der zu diesem §. gegebenen Motiven, glaubt dis unterzeichnete Deputation den eigentlichen Gegenstand, sowohl historisch es auch materiell, voll- ' ständig ins Klare gesetzt zu sehen, so daß sie sofort auf die Resul tate der Verhandlungen in der jenseitigen Kammer überzugehen sichgestattendarf. — In dem Vorberichte war sich Seiten der dortigen ersten Deputation unter Aufstellung mehrerer Gründe für die Aufhebung der dem Bergbau bisher gewährten Begünsti gungen ohnealleEntschadigung ausgesprochen worden, wo gegen die 2. Deputation dem Gesetzentwürfe beistimmte.-— Auch in der Kammer selbst zeigte sich bei der Berathung über jenen Bericht eine Verschiedenheit der Ansichten, indem dem Gutachten der ersten Deputation bald beigetreten, bald aber widersprochen wurde. Aufdie zuletzt gestellteFrage jedoch: „Soll die demBerg- bqu bisher gewährte Befreiung aufgehoben werdenwurde sich mit 32 Stimmen gegen 26 für die Verneinung entschieden, und sodann ohne weitereBeschlußfassung der §. an die Deputation zur Begutachtung zurückgewiesen. — Diese Letztere schlug nunmehr in ihrem 2ten Berichte für den Z. eine gänzlicheumgeanderte Fassung, und zwar kn folgender Weise vor: „Die, dem inländi schen Bergbau aus dem Einkommen verschiedener Abgaben bisher zugeflossenen, Zuschüsse, so wie'die demselben zeithergegönnten Abgabenbefreiungen hören auf. — Es wird aber statt derselben eine Summe von Neunzehn Tausend Lhalern jährlich auf dem Budjet zur Verfügung unsers Finanzministerii gestellt, und von demselben eine solche Einrichtung getroffen werden, damit der Bergbau auf entsprechende Weise befördert, und das Interesse der 'bisher bergbefreiten Orte thunlkchst berücksichtiget werde. — Wegen der von den Grundstücksbesitzern in den Bergstädten zu erlegen den Grundsteuern wird in dem Gesetze vom Bestimmung getroffen werden." — Diese Fassung fand auch bei der nachheri gen Berathung in der Kammer mit überwiegender Majorität An nahme.— Die Deput.har sich bei dem vorliegenden Gegenstände folgende Ansichten bilden zu müssen geglaubt: Augenscheinlich ist der eigentliche Zweck der hier in Rede stehenden Befreiungen zu nächst auf die Unterstützung des Bergbaues gerichtet. Diesem flössen nicht allein die Beträge der halben Land- und Tranksteuer, welche von den Contribuenten zwar entrichtet, aber an die Bergkassen abgeliefert werden mußten, wirklich Laar zu, sondern es trug auch offenbar zur Belebung des Bergbaubetriebs bei, daß alle diejenigen, welche der Generalaccismoderation theilhaftig werden wollten, einen und resp. mehrere Kuxe bauen mußten. — Allein zugleich auch hatten, namentlich von der Ver bauung der Land- und Tranksteuern, — welche zu dem sogenann ten Communbergbau bestimmt waren — auch die Communen der Bergorte in so fern einen Vortheil zu genießen, als sie, ohne eine darauf besonders zu verwendende Ausgabe, Eigen- thümer von Kuxen wurden, welche ihnen Ausbeute entweder wirklich brachten, oder doch wenigstens eine Aussicht dazu gaben, ohne daß sie jemals in den Fall kommen konnten, Zubuße zahlen zu müssen. — Sonach würde aber ein doppeltes Interesse verletzt werden, wenn auf einmal jene Begünstigung ohne alles Weitere Wegfällen sollte, welche der Staat seit mehr als zwei Jahrhunder ten gewährte; und wenn es auch nicht schlagende Gründe des Rechts sind, die den Staat zur Fortgewähr verpflichten, so möch ten doch einer Seils die schuldige Fürsorge für einen, nichts we niger als unwichtigen Theil derNationalgewerbthatigkeit, ja man kann sagen, des Natjonalreichthums, anderer Seils aber Rück sichten der Billigkeit, es durchaus verlangen, daß vom Staate wenigstens so viel geschehe, als den damaligen Verhältnissen nach noch thunlich ist. — Allerdings kann sich dieß nicht erstrecken auf die Ermunterung zum Bergbaubetriebe, welche durch die früher bestandene Generalaccismoderation kn den Bergstädten gewahrt wurde, denn diese ganze Abgabe hat nunmehr aufgchört, Jndeß läßt sich immer behaupten, daß im Wegfalle der Aceismoderation ein luorum eessans für dieBergstädte liege, auch werden dieselben
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