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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 223. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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jede Schmälerung der sogenannten Bergfreiheiten um so schmerz licher empfinden, als ihre Gewerbtreibenden bisher nicht nur über haupt einen besondern Werth darauf zu legen pflegten, sondern zugleich auch darin eine Art von Gegenleistung für die in Berg baugegenden den Communen, namentlich den Feldbcsitzern, ob liegenden Beschwerden fanden. Um so weniger aber möchte es zu rechtfertigen sein, wenn nicht wenigstens das voll gewahrt würde, .was bisher die Zugänge von der Land- und Trank steuer ausmachten. — Da nun die von der Staatsregierung für Letztere berechneten Summen an 10,000 Thlr. wegen der Land steuer, und 9,000 Thlr. wegen der Tranksteuer nach Maßgabe der Motiven nur demjenigen gleichkommen, was bisher wirklich be zogen wurde, so möchte auch hiervon, durchaus etwas nicht zu kürzen sein. — Wohl aber stellt es sich zu wirklicher Erreichung derHauptabflcht, zu Gunsten des Bergbaues , als nothwendig dar, der Verwaltungsbehörde das Befugnisi zu sichern, über jene Summen so zu verfügen, wie es deren zweckmäßige Verwendung nach den obwaltenden Zeit- und Ortsverhältnissen, unter Berück sichtigung des Interesses der bisher bergbefreiten Orte, erheischt, und es kann dieß auch um so mehr geschehen, als es sich hier augenscheinlich nicht um Realberechtigungen handelt, an deren Beachtung bei der Disposition über diese Gelder sich streng zu binden wäre. >7- Solchem allen nach konnte die Deputation nicht umhin, den Ansichten,, welche sowohl dem Gesetzentwürfe, als auch den damit im Wesentlichen conformen Beschlüssen der 2. Kammer unterliegen, in der Hauptsache sich anzu schließen. v. Carlowitz: Zuvor muß ich bemerken, daß ich dem Bergbaue selbst keineswegs abhold bin, daß ferner allerdings Fälle eintreten können, wo derselbe der Unterstützung des Staa tes bedarf, und daß vielleicht jetzt ein solcher Zertpunct gekommen ist; allein ich kann es auf der andern Seite auch nicht für rathsam halten, daß demselben, wie das vorliegende Gesetz will, eine feste Summe in der Eigenschaft eines Aequivalents auf ewige Zeiten ausgesetzt werden solle. Wenn man erwägt, daß der Bergbau keine Corporation, keine der übrigen Zweige der Unanzverwal- tung als moralische Person gegenüberstehende Branche bildet, so kann hier auch nicht eine Entschädigung, sondern höchstens eine Unterstützung in Frage kommen. Ich glaube also, es wird am be sten sein, — um dieses Gesetz nicht zu einem kleinen Wudjet zu ma chen — man spricht sich hier bloßüber die bisherige Besteiungaus, und behält sich vor, beim Budjet zu erwägen, ob der Bergbau noch einer Unterstützung bedürfe, oder nicht. Man wendet mir vielleicht ein, daß es einerlei sei, hier oder beim Budjet eine Sum me zu bewilligen; allein da findet wohl ein großer Unterschied statt; denn was wir in dieses Gesetz aufnehmen, bleibt feststes Yen, kann gefordert werden, während das Budjet nur eine perio dische Staatsausgabe ist, welche aller 3 Jahre Aenderungen un terliegen kann. Wenn ich demnach nicht wünsche, daß man sich im voraus hier die Hände binde, so fühle ich mich zu dem Anträge veranlaßt, man möge die Fassung der 2. Kammer nur bis zu den Worten: „hören auf" genehmigen. Staatsminister v. Zeschau: Gerade der letzte Grund be weist, wie wichtig es für den Bergbau ist, den Z. ganz beibehal- ten zu sehen. Der geehrte Sprecher scheint den Unterschied nicht recht finden zu können, welcher zwischen dem für Staats- und dem für Privat-Rechnung betriebenen Bergbau stattfindet. Hier han delt es sich vonLetzterm, insonderheit von dem Bergbaue der Com- munen, ihm ist die Hälfte der Land-und Tranksteuer zu Gute gegangen ; er stehet dem Staate als Privatcorporation gegenüber, ihm muß man nicht-allein Unterstützung, sondern auch Entschädi gung zukommen lassen. Es ist jedoch in der 2. Kammer die Un zweckmäßigkeit, wie der Communbergbau an manchen Orten be trieben werde, mit zur Sprache gekommen, und man hat sich dort bewogen gefunden, die am Schlüsse des zweiten Satzes der Fas sung der 2. Kammer befindliche Bestimmung zu treffen, weshalb auch das Ministerium bereits Vorkehrungen getroffen hat, die zu bewilligende Summe zweckmäßiger verwenden zu lassen, als es bisher der Fall war. Will man dem Bergbaue anstatt der bishe rigen Abgabenbefrekung nur eine Unterstützung gewähren, welche von der jedesmaligen Bewilligung abhängig gemacht und höchst ungewiß sein müßte, so könnte ich dieß nicht billigen, und habe dieser Ansicht bei der Berathung des vorliegenden Gegenstandes in der2. Kammer auch jedesmal widersprochen, und mich nament lich auf die in der Fassung der jenseitigen Kammer befindlichen Worte; „statt derselben" bezogen. V.Deutrich: Es kommt Alles darauf an, daß man die Hauptsache im Auge behalte, nämlich die Worte in der Fassung der 2. Kammer: „das Interesse der bisher bergbefreit gewesenen Orte." Die Absicht ist also dahin gerichtet, diesen Orten, welche gleichsam eine große Gewerkschaft bilden, die Vortheile, welche sie aus den bisherigen Befreiungen genössen, ferner zu gewahren, jedoch die Mißbräuche, welche sich in Hinsicht auf die Bedingun gen, unter welchen sie diese Befreiungen zu genießen hatten, ein geschlichen haben mögen, abzustcllen. Man hat es also mit Pri vatrechten, mit den Rechten dieser Communen, mit diesen Ge werkschaften zu thun. Allerdings sind nun diese Rechte und Be freiungen unter der Bedingung ertheilt worden, daß diese Com munen den Bergbau treiben, sich bergmännisch bezeigen. Da mit nun Vieser Zweck besser als bisher und auf eine der ursprüng lichen Bestimmung angemessene Weise erfüllt, die Mißbräuche ab gestellt werden, soll die dießfallsige Ermächtigung zu Regulirung dieser Angelegenheit in die Hände des Finanzministers gelegt werden. DerCarlpwitzische Antrag erhalt hierauf keineH'inrei ch ende Unterstützung. Prinz Johann: Man kann die vorliegende Frage von einer rechtlichen und einer politischen Seite betrachten; ich lasse hierbei die Accismoderatkonen ganz außer Betracht, da ich in ihnen nur eine Art von Prämie erkenne Behufs der Betreibung des Bergbaues, für welche keine Entschädigung gewahrt wer den kann. So bleiben eigentlich nur noch zwei Gegenstände übrig, die halbe Landsteuer und die halbe Tranksteuer. Was nun den rechtlichen Standpunct anlangt, so kann ich den Bergbau an sich nicht für eine moralische Person ansehett, man kann keinen Vertrag mit ihm abschließen, ihn nicht verklagen; er kann in seiner Gesammtheit keine Ansprüche auf Entschädi gung für die halbe Land- und Tranksteuer machen. Wohl aber kann einzelnen bergbefreiten Orten ein solcher Anspruch zu stehen, indeß auch die Landsteuer war anfangs weiter nichts als eine Prämie für die Betreibung des Bergbaues und ist spater durch die Einführung der Accise hierin eine Aenderung ringetre-
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