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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 223. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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für den Bergbau vermindern, so wird man nötigenfalls aus Zubußkaffen das Nöthige ergänzen» Bürgermeister Ritterstädt: Da der Negierung das Recht Meßet, die fraglichen 19,000 Thaler anders zu ver- theilen, als dieß bisher der Fall war, ja sogar eine Stadt vom Mitgenusse auszuschließen, so kann von Entschädigung hier Nicht die Rede sein, sondern nur von einer Unterstützung; daher hätte ich mich gern dem Carlowitzischen Anträge angeschloffen; da er aber einmal abgeworfen ist, mag man wenigstens den Antrag Sr. königl. Hoheit annehmen. Secr. Hartz: Diese Ansicht könne er nicht theilen. Die Bergbegnadigung sei bisher eben so von den Bergbehörden und Bergleuten, wie von allen Uebrigen als ein wohlbegründetes, dem Wiederrufe nicht unterworfenes Recht angesehen worden, und seit Jahrhunderten mit dem ganzen Bergbaue verwachsen. Bestünde die bisherige Verfassung der indirekten Abgaben fort, so werde Niemand an eine Zurücknahme der bisherigen Befreiung denken. Ob dieß statthaft, die Auslegung, welche man dem Bergprkvilegio gebe, die richtige sek, sei zweifelhaft, wenig stens noch nicht genug geprüft, um daraus einen, den bisheri gen allgemeinen Ansichten geradezu widersprechenden Schluß zu ziehen. Nun sei aber der dem Bergbau durch die halbe Land- tmd Lranksteuer bisher zugekommene Zuschuß unentbehrlich, wenn man denBcrgbau nicht auf das empfindlichste zurücksetzen .wolle. Er wolle gar nicht in Abrede stellen, daß es vielleicht Mn größerem pekuniären Interesse fei, die Mehrzahl der Gru ben eingehen zu lassen, ja vielleicht den Bergbau ganz aufzuhe ben, wenn die Wahl nur zwischen dieser Maßregel und dem Fortbetriebe in der bisherigen Maße offen stehe. Allein hier habe man nicht allein das pekuniäre Interesse zu berücksichtigen, sondern hauptsächlich, daß eine Menge der arbeitsamsten Lan deskinder der natürlichen Beschaffenheit ihrer Wohnorte und der ganzen bestehenden Einrichtung nach an den Bergbau gewiesen wären, daß Tausende von fleißigen Bergarbeitern an den Bet telstab gebracht werden würden, und daß ja überhaupt Alles, was der Bergbau dem Staate koste, im Lande bleibe, und die-1 ses wieder andere Vortheile daraus zöge. Endlich möge man doch erwägen, was man dem Bergbaue schon Alles entnommen habe. Die Befreiung der Bergleute vom Militärdienste höre auss ihr privilegirter Gerichtsstand werde beschränkt, dieAccis- moderation komme kn Wegfall. Wolle man nun auch noch den von der Land - und Tranksteuer dem Bergbau rechtlich zugestan denen Zuschuß, so wie die an dessen Stelle tretenden 19,000 Thaler ihm gleichsam aus Gnade Zuflüßen lassen, so könne dieß unmöglich gutes Blut machen, und nicht rathsam sei es, wenn die 1. Kammer von dem, was die 2. Kammer und die Regie rung so übereinstimmend für gut erachtet, abweichen wolle. v. Po fern: Ich bezweifle zwar keinesweges, daß den Ständen das Recht zustehet, jene 19,000 Thaler auf Widerruf zu stellen, jedoch in Erwägung dessen, daß man dieBergbe- Znsdigungen für feststehend angesehen hat, und daß allerdings -em Bergbaue viel daran gelegen sein muß, zu wissen, auf was er Rechnung zu machen habe, kann ich mich dem Anträge Sr. königl. Hoheit nicht anfchließen. Amtshauptmann v. Welck: Die Unsicherheit würde dann nicht allein die Betheiligten, sondern auch selbst die Staatsre gierung leicht in eine ungewisse Lage bringen können, im Falle letztere, Behufs der zweckmäßigen Verwendung jener 19,000 Thaler, durchgreifende Pläne entworfen hat, deren Ausführung bei jeder neuen Bewilligungsprriode wieder rückgängig gemacht werden könnte. Referent: Es ist wohl nicht zu leugnen, daß das Ein greifen der Regierung die zweckmäßige Verwendung der 19,000 Thaler verbürgt, daß sie fammtliche Bergstadte daran Lheil nehmen lassen will, und der Fall, wo ein Zuschuß von 19,000 Thalem nicht mehr nöthig wäre, wohl nicht gut denkbar ist. v. Deutrich: Ich berufe mich nochmals auf die Billig keit, welche so laut für die bergbefreieten Orte spricht. Es sind Gewerkschaften, denen der Staat Rechte unter gewissen Bedin gungen ertheilt hat; diese Bedingungen sollen fortwährend er füllt,, die Art und Welse ihrer Erfüllung aber zweckmäßiger regulirt werden. Es ist aber erforderlich, daß in diese Regu- lirung eine Festigkeit, Sicherheit komme, und deshalb wird es nothwendig, daß die Summe feststehe und dem Wechsel nicht unterworfen werde. Bürgermeister Hübler: Ich halte im Materiellen dm Antrag Sr. königl. Hoh. und des v. Carlowitz für ganz iden tisch, und glaube daher, daß , weil der Vorschlag des Letztem nicht unterstützt worden ist, der Sr. königl. Hoh. gar nicht zur Abstimmung gebracht werden kann. Referen t: Hinsichtlich der den braubewchtigtenHäusern der Bergstädte zu sichernden Freikuxe findet zwischen beiden Vorschlägen sogar eine materielle Verschiedenheit statt. Der Präsident: Was mich betrifft, so bin ich ganz da für, der 2. Kammer und somit der Ansicht der Negierung bei zutreten, nicht- weil ich glaube, daß der Bergbau'einträglich für die Staatskasse sei, sondern weil er in mancher andern Be ziehung dem Staate manchen Nutzen verschafft. Der Staat darf hier nicht so rechnen, wie der Privatmann, welcher auf seinen pocuniaren Bortheil sehen muß, sondern muß weit höhere Zwecke im Auge behalten. - Hierauf wird der Vorschlag des Prinzen Johann mit 20 gegen 7 Stimmen verworfen, der des Staatsministers v. Zeschau einstimmig genehmiget, und mit dieser Abänderung der Z. 4. selbst nach der Fassung der 2. Kammer bis zu den Worten: „thunlichst berücksichtigt werde", allge mein angenommen. Die Sitzung endigt demnächst um 2 Uhr. Zweihundert und siebenzehnte öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 7. April 1834. Fortsetzung der Werathung über das Budjet des Staatsaufwandes. -- 6, Departement des Innern.^ Die Sitzung wird nach 10 Uhr vom Präsidenten eröff net, welcher, von einer Krankheit genesen, nachstehende Worte an die Kammer richtet:
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