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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 225. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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den Gegenstand gänzlich vom Abgabenwesen zu trennen, und sie in eine feste Rente zu verwandeln, was man doch hier, so wie bei den Geistlichen zu thun beabsichtiget. Der Präsident fragt nunmehr: 1) Tritt die Kammer dem Anträge ihrer Deputation sub3., die bei !it. b. unter « und f- vorgeschlagenen Grundsätze anzunehmen, und in der Schrift zu empfehlen, bei? Ließ wird mit 20 gegen 8 Stimmen verneint. — Hiermit ist der Vorschlag, die Entschädigung nach dem Aufenthalte der Rittergutsbesitzer auch künftig wech seln zu lassen, abgcworftn. — 2) Genehmiget man den Vor schlag Sr. königl. Hoh. des Prinzen Johann? Dieß wird allgemein bejahet. 3) Nimmt man das Amendement des Secr. Hartz an? Dieß wird mit 25 gegen 3 Stimmen bejahet. Prinz Johann: Was nun die Befreiung der Rittergüter von der Fleis chsteuer, welche nach dem Rathe der Deputa tion ohne Entschädigung ausgehoben werden soll, anlangt, so kann ich mich diesem Rathe durchaus nicht anschließen. Aus dm Motiven, wie auch aus dem Deputationsgutachten selbst, geht klar hervor, daß die Befreiung von der Fleischsteuer nach denselben Grundsätzen zu beurtheilen sei, wie die Tranksteuer- befteiung. Auch die Fleischsteuerfreiheit gehört unter die Real befreiungen. Was man also dem Einen auf der einen Seite giebt, darf man ihm auf der andern Seite nicht wiederum neh men wollen. Wenn auch die Regierung den Gegenstand an und für sich für gering halt, so bleibt es doch dessen ungeachtet ein Recht, dessen Erhaltung allerdings in manchen Fallen von Bedeutung sein kann, besonders da, wo die Fröhner Fleisch er halten müssen. Käme es darauf an, daß jedes derjenigen Kammern"itglieder, welche Rittergüter besitzen, auf diese Be freiung Verzicht leisten sollte, so würde ich sagen, dastman so ein kleines Opfer bringen sollte, allein da die Rittergutsbesitzer dieser Kammer nicht als Vertreter dieses Standes insbesondere anzusehcn sind, so sieht ihnen auch nicht das Recht zu, irgend einem Befugnisse der Rittergüter ohne Entschädigung, selbst durch die Verfassungs-Urkunde zugesichert, zu entsagen. Wenn ich nun wohl nicht verkennen mag, daß, wie die Deputation glaubt, ein richtiger Maßstab für die Bestimmung des Entschadigungs- quanti schwer aufzusindcn sein möchte, so folgt hieraus doch kei neswegs das Befugniß, wohlerworbne Rechte ohne weitere Um stände aufzuheben. Ich halte es für das Beste, vor der Hand nm auszusprechen, daß wegen Befreiung von der Fleischsteuer die nämlichen Grundsätze in Anwendung gebracht werden sollten, wir bei der Trankstcuerbefteiung, daß dafür Entschädigung ge währt, selbige jedoch erst nach 3 Jahren durch ein Gesetz fester bestimmt werden solle. Daher wünsche ich, meinem frühem Vorschläge noch die Worte angehängt zu sehen: „Desgleichen soll den Rittergutsbesitzern in den alten Erblonden eine Entschä digung nach gleichen Grundsätzen für den Wegfall der Befreiung von der Fleischsteuer gewahrt, derselbe jedoch erst 3 Jahre nach Einführung der Schlachtsteuer durch ein besonderes Gesetz regulirt werden." Dieß findet ausreichende Unterstützung. I Bischof Mauermann: Ich würde wünschen, diese Be stimmung auch auf die Rittergüter der Oberlaufitz ausgedehnt zu sehen, denn ich sehe nicht ein, warum die der Erblande einen Vorzug genießen sollten. Auch dieser Antrag wird ausreichend unterstützt. Prinz Johann: Ich kann mich diesem Amendement nicht anschließen. Da müßte man ja die ganze Provinz entschädigen, da die bisherige Freiheit der Rittergüter in der Oberlausitz kein Nealrecht war. Bürgermeister Ritte rstädt: Ich halte die vorgcschlagene Modalität für zu gefährlich, weil man den Maßstab der Ent schädigung lediglich in die Hand der Betherligten legen würde. Prinz Johann: Eben deshalb soll ja die Modalität erst durch ein besonderesGesetz regulirt werden. Ich glaube übrigens nicht, daß die Rittergutsbesitzer die drei Jahre bis zu dessen Erscheinen dazu benutzen werden, um ein Hauptgemetzel unter ihren Viehheerden vorzunehmen. Referent: Nicht im Namen der Deputation, sondern in dem meinigen möchte ich erinnern, daß gegen die Befreiung von der Fleischsteuer andere Gründe sprechen, als gegen die von der Lrankstcuer; erstere scheint mir doch mehr von der jedesma ligen Bewilligung abhängig zu sein. In der 2. Kammer hegte man gleiche Ansicht, denn es sind dort in dieser Hinsicht sammtliche Mitglieder, also auch die Rittergutsbesitzer, ein stimmig dem Gesetzentwürfe beigetreten. v. Posern: Daß die den Rittergütern bisher zugestandene Befreiung von der Fllischstcuer eine Realbefreiung, also ein Realrecht, sei, erscheint mir nicht zweifelhaft; es beweisen dieß die Rechtslehrcr des sächsischen Rechts, z. B. Curtius, aber auch der Umstand, daß dieses Recht stets von dem Besitze eines l'uullus abhängig war. Ich gebe cs zu, daß die dafür zu erwartende Entschädigung nur höchst unbedeutend sein, ja daß man eine derartige Anforderung unklug nennen werde, allein auf der andern Seite, glaube ich, dürfen alle diese Rück sichten keinen Einfluß auf unsere Abstimmung äußern, wenn es sich um das Recht und seine Giltigkeit, wenn es sich um die Ausführung einer Bestimmung der-Verfassungsurkunde handelt. Es kommt hier nichts auf die Geringfügigkeit der Sache an, sondern es gilt dem Princip, ohne dessen Aufrechthaltung es keine Sicherheit mehr im positiven Rechte geben würde. Wir sind hier nicht berechtigt, das Eigenthum Anderer zu verschen ken. Ich thcile also die Ansicht Sr. königl. Hoheit hierin vollkommen. v. Deutrich: Der Mangel eines Entschädigungsmaß stabes, der sich doch auf das bisher Bestandene gründen muß, waltet hier vor. Die neue, nach ganz anderen, als den bishe rigen Sätzen zu erhebende Schlachtsteuer kann keinen richtigen Maßstäb für die Qualisicirung der Entschädigung gewähren. Secr. Hartz: Man scheine darüber allgemein einverstan den zu sein, daß die Tischtrunkbefreiung cjn Nealrecht sei, und selbst das Mitglied, welches hierüber einige Zweifel geäußert, habe dieß doch nicht geradezu gelaugnet, und die hierbei am meisten betheillgten Kammermitglieder hätten am lautesten für
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