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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 225. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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gen au§ der Instruction weggeschnitten werden; denn diese bah nen den Weg zur Inquisition, Angeberei und Privilegien. Ich kann mich auch nicht von dem überzeugen, was von mehreren Seiten für die Nothwendigkeit der Kreisthierarzte angeführt wor- den ist. Ich berufe mich auf das Beispiel anderer Staaten. In Preußen z. B. bestehen keine Kreisthierarzte, wir sehen auch dort, daß die Thierheilkunde mit der Menschenheilkunde in Bezug.auf die Medicinalpolicei vereinigt ist. Wohin soll es auch jm Budjet des Staatöaufwandes führen ? Wir haben eine Menge Positio nen, welche zu dem Medicinalwesen erforderlich sind, es ist von Stadt-, Amts-, Kreis - und Landphysicis, auch von Msdr'ci- nalrathen bei den Kreisdirectionen die Rede, und ein. höchstes Medicinalrathscollegium in Dresden ist bereits in Aussicht ge stellt. Schon durch die niederen Medicinalpolicei-Organe wird ein sehr ansehnliches Personal herauskommen, und ich bitte die Kammer dringend, nicht den ersten Schritt zu thun zu einer so unheilbringenden Vermehrung der Staatsdiener; denn ist erst ein Schritt geschehen, so laßt sich recht wohl übersehen, daß bald das ganze Instanzcnnetz nachfolgt. Es laßt sich so anschaulich ma chen , wie erwünscht es sei, daß in jedem einzelnen Kreise die Fä-° den in einer Hand zusammenlaufen müssen, und daß es endlich ganz unumgänglich sei, die zweckmäßige Leitung der in den Krei sen coneentrirten Strahlen in einen einzigen Brennpunkt zu sam meln, und dafür eine höchste Behörde in der Residenz einzurich ten. Au welcher fürchterlichen Ueberlastung der Staatskasse das am Ende führen wird , gebe ich der Kammer zur Erwägung an heim. Der Vortheil wird sehr gering sein. Man sorge meines Bedünkens für einen guten Veterinärschulunterricht, aber man trachte nicht darnach, das Land mit unnöthigen Beamten zu be lasten. Man überlasse namentlich dem Landmann selbst, wie und von wem er sein Vieh, das doch zu feinem Eigenthume ge hört, curiren lassen will, ungehindert, ob eine schlechte oder eine gute Censur über den Mann oder über die Frau eingeschrieben wird, welche die Eur unternimmt. Will man etwa den Schäfer, der das Ablammen, oder die Frau, welche das Abkalhen unge prüft unternimmt, auch einen Pfuscher nennen ? Sollen etwa auch diese Beschäftigungen in die Beaufsichtigung und den Zwang mit hinekngezogen werden ? Ich gebe der Kammer zu bedenken, wie gefährlich es sei, Schritte zu thun, deren Folgen man von, keiner Seite recht übersteht. Soll dem Bedürfnisse des Landes abgcholfen werden, gut; aber man lasse dabei nur keinen Zwang eintreten; man lasse Alles nur facultativ, man gebe dem Land- manne Gelegenheit, wissenschaftliche Leute zu haben, zwinge ihn aber keineswegs. Es könnte zuletzt noch dahin führen, daß man auch im Medicinalwesen alles sixirte; es ist ohncdieß jetzt die Zeil der Fixationen. Man sagt, das Gebiet der Veterinärheilkunde sei zu groß, als daß esnicht besonders studirt werden müßte. Ich gebe zu, daß es groß ist, daß es aber zu groß sei, als daß ein tüchtiger Mann es nicht mit dem Studium der Medicin über haupt verbinden könne, möchte ich bestreiten. Es ist meineMei- nung nicht, daß ein solcher Medicinalbeamter alle Nuancen der Praxis in ihren tiefsten Tiefen ergründet haben müsse; solche Be amten haben nur nöthig, im Allgemeinen ein gründliches Urtheil abgeben zu können, und das ist einem tüchtigen Doctor der Me ¬ dicin wohl möglich, zu beurtheilen, welche Massregeln bei allge meinen Seuchen zu ergreifen, ob dergleichen vorhanden sei, ob . das Verfahren eines Thr'ekarztes zweckmäßig gewesen oder nicht. u. s. w., wenn er sich auch nicht selbst mit der Lhierheilpraxis be schäftigt. Man sagt, es müsse in solchen Fällen oft ein ausge zeichneter Thierarzt an Ort und Stelle geschickt werden; das ist eine Anspielung auf die Centralisation in der Residenz, und wir würden so eine dritte Instanz bald bekommen. Wenn gesagt rvfrd, daß man die Erfahrung, welche in einem Kreise gemacht Wirtz, in dem andern benützen müsse, so läßt sich das auch leicht fachen. Wir haben Professoren bei der Thierarzneischule, die MM mit Rech t rühmt; diese können ja von der Regierung im Be darfsfalls mit außerordentlichen Missionen beauftragt werden, wie sonst geschehen, und das wird weniger Kosten machen, und denselben Zweck erreichen. Es ist nicht raihfam, für ganz außer ordentliche seltene Falle konstante kostbare Aemter zu gründen, und damit eine Menge Beamte dem Lande fortwährend aufzu bürden. Ich habe übrigens den Nutzen und die Vortrefflichkeit der hiesigen Lhierarzneischule nicht bestritten, ich habe nur gesagt, daß aus der Thierarzneischule auch untüchtige Subjekte heroorge- gangen sind, und daß es unter den ungeprüften und ungelehrten Thierarzten fast eben so viele geschickte Heilkünstler giebt, als un ter den geprüften. Endlich hat man gesagt, 50 Thlr. seien eine Besoldung, wofür man einen geschickten Thierarzt nicht bekom men könne. Da mache ich aber aufmerksam, erstlich, daß diese 50 Thlr. nur ein Fixum sind, über welches der Thierarzt für seine Reisen noch besonders bezahlt werden soll und eben so für seine Euren. Wenn man die Ueberzeugung gehabt hat, daß Besage der Budjetsbeilage in Elsterberg ein geschickter Menschenarzt an gestellt werden konnte, der nur 50 Thlr. Salm'r bekommt, und zudem noch die Armen umsonst curiren muß, so sollte ich meinen, daß man wohl auch einen Lhierarzt für die Summe bekommen könnte, die man für einen Menschenarzt für hinreichend gehal ten hat. Abg.Ax t: Ich bin damit einverstanden, was die Abgg. a. d. Winkel und v. Mayer gesagt haben; ich kann unmöglich denken, daß die Vortheile, welche die Staatöregierung beab sichtigt, erreicht werden können bei dem geringen Gehalte, wel chen man aussetzt; mit 50 und 200 Thlrn. kann ein solcher Mensch nicht bestehen, der nicht zugleich practicirt. Man will eine policeiliche Aufsicht, will aber nicht viel dafür geben, und so wird der Zweck nicht erreicht werden. Wenn die Punkte, welche in der Instruction angegeben sind, genau vollzogen wer den sollen, so läßt sich ein Mann ganz allein damit beschäftigen. Ich möchte übrigens wissen, worin die allgemeine Aufsicht be stehen soll-; soll der Mann reisen und die Ställe besuchen, um zu sehen, wie sich die Thiers befinden, wie der Menschenarzt herumgeht, und fragt: wie geht es ihnen? Das würde so umfänglich sein, daß es nicht möglich wäre, dem Genüge zu leisten. Was den zweiten Punkt betrifft, so sind die Veranlas sungen der Ausbrüche von Viehkrankheiten sehr verschieden, namentlich durch zu frühes Austreiben. Wie soll nun der Thierarzt verhüten, daß nicht zu früh ausgetrieben wird, wenn er nicht am Orte wohnhaft ist? Was den dritten anlangt,
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