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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 225. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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sollen, damit diese von Zeil zu Zeit erfahren, wie der Gesund heitszustand des Viehes in dem Kreise ist, ob Krankheiten zu besorgen sind, und ob schädliche Leute sich im Kreise befinden, welche nur nachtheiliche Euren vornehmen. Ich glaube, daß eine solche Bestimmung die Anerkennung erhalten dürfte. Ich muß hierbei noch erwähnen, daß in den meisten Landern be reits diese Einrichtung statt findet; es ist auch schon jetzt der Professor Prinz hier Kreisthierarzt dcs Meißner Kreises, und warum soll dieser Kreis einen Vorzug haben. Ich muß geste- .hen, daß die wohlhabenderen Gegenden des Landes sich immer mehr zu der wissenschaftlichen Heilkunde hinmigen, aber wie soll es auf dem Lande, namentlich in armen Gegenden werden, wo man nicht im Stande ist, kn dringenden Fällen nur einen wissenschaftlich Gebildeten zuziehen zu können. Will man diesen Gegenden die Gelegenheit nehmen, sich vor Gefahr schützen zu können? Ich bin sehr dafür, daß man durch Stipendien junge Leute unterstützt; allem cs können auch sehr viele bemittelte Leute hier gebildet werden. Durch diese vorgeschlagene Maß regel würde zwar die Zahl der Thierarzte vermehrt, aber nicht dem Lande damit geholfen sein, und der Zweck nicht erreicht werden, den die Regierung beabsichtigt, und da namentlich die Summe so gering ist, so dürste von der verehrten Kammer wohl darauf eingegangen werden. Referent: Das Schicksal, welches diesem Postulat bevor- zusteben scheint, ist theils aus der angeführten Instruction, theils aus den verschiedenen Ansichten abzuleitcn, welche über diesen Gegenstand sich bei der 3. und 4. Deputation gebildet und fest gesetzt haben. Was die theilwekse ausge.'-obene Instruction an- langi-, so könnte es scheinen, als hatte die 2. Deputation den Plan der Negierung nicht vollständig mktgelhcklt; ich muß aber bemer ken, daß dieselbe solchen von der Staatsregierung, so wie sie ihn in dem Berichte gegeben, erhalten, und von der Instruction keine Kenntniß erlangt hat, sie könnte auch Nichtwissen, daß Letztere so weit vorbereitet sei, um sich zu einer ofsiciellen Mittheilung zu der Zeit, wo der Bericht entworfen wurde, zu eignen. Auf welche Weise und zu welchem Zwecke sie an die 1. Deputation gelangt ist, weiß ich nicht, erkenne aber dankbar an, daß cm Mitglied der selben der 2. Deputation die dicßfallsige Ergänzung geliefert hat, kann aber dessenohngeachtet mich nur fortwährend dafür erklären, daß das Postulat beifällig zu begutachten sei. Aus derInZruction leitet man eine unnöthige, darinnen gar nicht liegende Befürch tung ab, verwechselt auch hier, wie mir scheint, zum Theil die Ausbildung von Thierarzten mit der Anstellung von Veterinair- policeibeamten. Die Staatsregierung beabsichtigt keineswegs die Niederlassung anderer Thierarzte km Lande zu verhindern, das ! geht schon aus dem 2ten und 3ten Abschnitte des Plans hervor,! sie nöthkgt auch Niemanden, seine kranken Thiere nur bei examk- i nirten Thierarzten behandeln zu lassen, und beschränkt also hier! keknesweges die Freiheit. Die Nützlichkeit und Nothwendigkeit! eines Veterinairpoliceibeamten in jedem amtshauptmannschafl- j liehen Bezirke wird aber wohl Niemand verkennen, dem die jetzi- i gen Verhältnisse bekannt sind, und es kann wohl eine Besoldung s von 50 Thlr. für einen solchen Beamten nicht zu hoch erscheinen, t wenn man erwägt, daß man ihn außerdem fürjede einzelne Arbeit, l für jedes Gutachten besonders honorr'ren müßte, wodurch nichts erspart werden würde. Daß man dem, welcher an dem Orte, wo die Kreisdirectkon ihren Sitz hat, seinen Aufenthalt nimmt, etwas mehr giebt, ucgt sehr nahe, er hat dort theuerer Leben, man macht an seine Kenntnisse mehr Ansprüche, er muß eine höhere Aus bildung besitzen, und auch wichtigere, umfassendere Arbeiten liefern. Sollte endlich auch die Instruction einen Satz, eine Vor schrift enthalten, die Bedenken erregte, so ist doch deshalb nicht die ganze Einrichtung sofort zu verwerfen, sondern höchstens die Regierung zu ersuchen, die Instruction zum Behuf specieller Be- rathung besonders vorzulegen, da selbige ja nur zur Ausführung gehört. Abg.Roux: In Bezug auf den Geschäftsgang, muß ich mir ein Wort zur Widerlegung des Vorwurfs erlauben, welchen Referent der ersten Deputation macht. Das Decret, welches über die Medicinalbehörden eingegangen, ist an den Vorstand der ersten Deputation gelangt, und damit war ein Gesetzentwurf nebst Motiven und Instructionen für die Kreis- und Bezirksthierärzte verbunden. Die Sache war in der Registrande eingetragen, und der Sccretair hat die Jnspection über die Canzlei. Die erste De putation mußte also annehmen, daß die zweite Deputation Kennt niß von dieser Sache genommen habe. Zu dem sagt das Decret: „den betreffenden Deputationen". Und da die Finanzdeputation zugleich einen Extract aus der Instruction in das Wudjet ausge nommen hat, so war dieß um so mehr zu vermuthen. Referent: Ich muß mißverstanden worden sein. Ich habe gesagt, daß es dankbar anzuerkennen sei, wenn der 2ten Deputation nachgeholfen worden, da ihr die Instruction nicht mitgetheilt Worden und das ist meine wahre Meinung. Wenn sich übrigens auch nun eine Majorität und Minorität in der De putation gebildet hat, so wird doch noch immer das Gutachten der Majorität dasselbe sein, wie es im Berichte enthalten, darauf zuerst die Abstimmung, und solche nur vielleicht zuerst auf die Bezirks- und dann auf die Kreisthierarzte zu richten sein. Abg. v. d. Planitz: Ich möchte mir die Frage erlauben, ob, im Fall diese Position von der Kammer bewilligt wird, der Plan, welcher der ersten Deputation mitgetheilt wurde, der Kammer vorgelcgt werden wird. Staatsminister v. Carlowitz: Es scheint keinem Zweifel unterworfen zu sein, daß, wenn irgend etwas an der Instruction nicht passend erscheint, darüber Bemerkungen vorgebracht wer den können, und es wird freistehen, sich dahin zu äußern, daß man aus der Instruction den oder jenen Punct ausgelassen zu sehen wünscht. Abg. a. d. Winkel trägt sodann darauf an, daß bei der Abstimmung das Deputationsgutachten getheilt werde, da die einen sich bloß für die abfällige Erklärung der Krcisthierärzte, die andern dagegen sowohl gegen die Kreis- als Bezirksthierärzte ausgesprochen hätten. Der Präsidentdagegen theilt diese Ansicht nicht, und hält dafür, daß über das ganze Deputalionsgutachten abzustimmen sei, da noch die Majorität der Dcputationsmitglieder für dasselbe sich erklärt habe. Staatsminister v. Ze sch au: Ich erlaube mir einen Vor-
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