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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 225. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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schlag, der die Sache vereinigen wird. Es haben sich allerdings verschiedene Ansichten herausgestellt, die eine ist für die Kreis- und Bezirksthierarzte, die andere nur für die Bezirksthierarzte. Es würde also angemessen sein, die Position zuvörderst mit Wegfall von 450 Lhlrn. — denn für die Kreisthierarzte müssen doch noch itümer 50 Lhlr. für jeden, als Bezirksthicrarzt, stehen bleiben, und es handelt sich bloß von der Mehrausgabe als Krcisthierärzte — zur Abstimmung zu bringen, und also auf diese Werse die Po sition zu trennen. Abg. v. Kiese n wetten Ich sollte glauben, es würde auf die Abstimmung einen großen Einfluß haben, wenn der königl. Commissar die Erklärung gebe, daß die betreffenden §Z. in der Instruction nicht in der Maße zu verstehen seien, als wenn die Regierung durch Anstellung der Kreis- und Bezirksthierarzte be absichtige, andern Leuten, welche nicht auf der Thierarzneischule gebildet sind, em Hinderniß in der Ausübung der Lhicrheilkunde in den Weg zu legen. Der königl. Commissar v. Wietersheim: In den be treffenden tztz. habe ich gerade die deutlichsten und bestimmtesten Anordnungen gefunden, daß die Absicht der Negierung-nicht sei, der Ausübung der Thierarzneikunde im mindesten ein Hin derniß in den Weg zu legen. Wenn man in der Aufsicht etwas Bedenkliches gefunden, so mache ich aufmerksam, chaß die Phy- sici die Aufsicht auf die Aerzte erster und zweiter Claffe, so wie auf die Apotheker gleichfalls zu führen haben, und daraus folgt noch nicht, daß man beabsichtige, diese Leute zu drücken. Auf sicht liegt im Zwecke der Regierung überhaupt, und daß auch hier Aufsicht geführt werden könne und müsse, liegt in der Na tur der Sache und im Gange der Verwaltung. Findet man ein Bedenken in der Fassung der Instruction, so würde diese unbedenklich geändert werden können. Nach einer kurzen Diskussion über die Art der Fragstellung erfolgt von Seiten desPräsidii die Frage: Will die Kammer die Summe von 1180 bis 1200 Lhlrn. für die Bezirksthierärzte unter Weg fall der darin enthaltenen Gehalte von 450Thlrn. für dieKreis- thierarzte bewilligen? Diese Frage erhalt gegen 21 Stimmen bejahende Antwort; dagegen wird die Frage: Will die Kammer 450 Lhlr. für die Krejsthierarzte bewilligen? mit 38 Stimmen verneint. Hierauf werden die Anträge der Abgg. Sachßeu. Bocke zur Unterstützung gebracht, und nachdem der des Letzteren nicht ausreichend unterstützt worden war, beginnt die Diskus sion über den Antrag des Abg. Sachße, dem die ausreichende Unterstützung zu Lheil geworden war. Referent: Wenn also solche Leute um Stipendien nach suchen, so sollen sie erklären, daß sie nicht qußer Land gehen? Das halte ich Kr eine außerordentliche Erschwerung; und wie will ein solcher wissen, was ihm im Lehen noch vorkommt? Der Prasidrul: D»e Stipendien würden zu 50 60 Thaler betragen, und wenn einer diese zu erhalten wünscht, so dürfte er sich auch wohl dieser Verbindlichkeit unterziehen. Abg. Sachße: Ich halte gerade diese Verbindlichkeit für nöthig; denn mir sind Falle bekannt, daß junge Leute, werm sie ihre Rechnung im Inlands nicht gefunden haben, außer Land gegangen sind. Wer ein Stipendium erhalten will, mag sich auch zu dieser Verbindlichkeit entschließen, und geht er auch spater außer Land, so laßt sich ja der Fall denken, daß er die Summe restituirt. Es ist auch so bei der Kunstakademie; hat einer da unentgeldlich Collegien gehört, so muß er sie bezahlen, wenn er außer Land geht. Abg. aus dem Winkel: Ich muß aufmerksam machen, daß diese Bedingung mir äußerst schwer erscheint, und dann, welche sind diese Leute? Unmündige; wer soll also diese Rechts verbindlichkeit eingehen? Sie selbst können sie nicht eingehen, also ihre Aeltern oder Vormünder? Das wäre zu viel verlangt, wenn diese die Erklärung abgeben sollten, daß ihre Söhne oder Mündel im Lande bleiben müßten, wenn sie auch anderswo in der Welt ein besseres Unterkommen fänden. Ich halte diese Be dingung nicht für gut. Der Präsident: Es ist aber zu bemerken, daß solche Schmiede noch nicht im 16. und 17. Jahre, sondern erst später in die Thierarzneischule geschickt werden. Abg. Roux: Vielleicht kommt der Antragsteller selbst da von zurück, wenn ich erinnere, daß man einen Mann nicht leicht zwingen kann, da zu bleiben, und wenn er sein Glück in der Welt finden könnte, nichts hat, wovon er die Summe restituiren könnte. Der Präsident: So viel ich aber weiß, ist auch in den übrigen hiesigen Instituten dieses der Fall, wenn nicht eine Aus nahme gemacht wird, und ich sollte also wohl glauben, daß hier ein analoges Verhältniß vorliegt. Vicepräsident: Es ist dkeß zwar bei der chirurgisch- medkinischen Akademie der Fall, wo die, welche sich zu Militär ärzten widmen, sich verbindlich machen müssen, 6 Jahre in der Armee zu dienen. Ich lasse mir nun zwar auch hier, wiewohl ungern, eine Zeitbestimmung ähnlicher Art gefallen, aber daß sie sich verbindlich machen sollen, für immer im Lande zu bleiben, scheint mir im gegenwärtigen Faste zu viel verlangt, und ich halte es nicht einmal für räthlich, sie auf immerwährende Zeit zu fes seln, da viele derselben dem Staate zur Last fallen würden, weny sie keinen Verdienst hatten; überhaupt aber ist das, was sie er halten , nicht hinlänglich, um ihnen dafür eine solche Verbindlich keit aufzuerlegen. Zudem erhält er vielleicht nur fl5 Lhlr. , und sss wurde also dreft Bedingung wirklich zu hart sein. ' Druck und Papier von B. ,G. Teubner in Dresden. Abg. Sachße: Ich habe mich dem Deputgtionsgutachstn qngxschlossen und lege keinen besondern Werth auf diesen Zusatz und habe ihn mehr zur Wotivirung meines Antrags angeführt, ob gleich ich überzeugt bin, haß dieft Besorgnis» keineswegs unge gründet ist. (Beschluß folgt.) Berantwyrttiche Redaktion r V. Gr et sch es.
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