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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 219. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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nen diese Kosten ausschließlich zu tragen haben, vielmehr dürste anzunehmen sein, daß der Staat die Verpflichtung habe, einen Lheil dieses Aufwandes zu tragen, weil dieser mit der Gerichts barkeit zusammenhangt. Was das Quantitative betrifft, so hat bereits der geehrte Referent darüber hinlänglichen Aufschluß gegeben, was aber außer den Rechtsgründen die in den Dienst leistungen der hiesigen Behörde begründeten Billigkeitsrücksich ten betrifft, so sind diese auch so erheblich, daß .sie sich gewiß der Beachtung der geehrten Kammer zu erfreuen haben werden. Die hiesige Police! hat nicht allein den Schutz der Stadteinwoh- ner, sondern auch den Schutz des Staates zum Zwecke; es handelt sich darum, den Schutz der höchsten Behörden des Staates, der Kaffen, der Kunstsammlungen, des Staatsver mögens rc. zu gewahren, und es ist keinem Zweifel unterworfen, daß der Staat in dieser Beziehung ein hohes Interesse daran habe, daß dieser Schutz ausreichend sei. Außerdem wird der Polieeia'ufwand in der Residenzstadt durch die Eigenthümlichkeit ihrer Verhältnisse so gesteigert , daß kein Vergleich mit anderen Städten statt finden kann. In Folge der Residenz strömt eine große Menge von Fremden herbei; wer aber möchte verkennen, daß gerade in den jetzigen Zeitumständen das Zusammendrängen von Fremden eine vermehrte und sorgfältige Aufsicht erfordert. Es ist ferner hier der Sitz aller auswärtigen Gesandten; alle Ausländer erhalten hier Pässe und Paßvisa, und werden diese verweigert, so bleiben jene oftmals zurück; es treten Falle ein, welche einen großen Nachtheil herbeisühren können. Es ist kaum zu glauben, wie sehr auch hierdurch die Aufmerksamkeit der Policei in Anspruch genommen wird. Demnächst ist nicht außer Augen zu lassen, daß in der Residenz ein großer Zusam menfluß begehrlicher, verdächtiger oder verbrecherischer Menschen aus dem ganzen Lande statt findet; es drängen sich von allen Lheilen des Landes ejnc Menge Personen hier zusammen, um erlaubten und unerlaubten Erwerb hier zu suchen; hier findet sich die Lockspeise für alle Verbrecher, und deshalb ganz beson ders ist sorgfältige Policei hier erforderlich. Endlich ist nicht außer Acht Zu lassen, daß die hiesige Po- liceiverwaltung in ihrem Wirken nicht eine städtische allein, son? dern eine landespoliceiliche ist. Wer dürfte verkennen, und vergessen haben, daß in der gegenwärtigen Zeit die Stimmung für Ruhe und Ordnung in der Residenz einen bedeutenden Ein fluß auf das ganze Land hat. Es ist also wohl von großer Wichtigkeit, daß die Policeiverwaltung in der Residenz Alles leistet, was man von einer gut geordneten Policei nur immer verlangen kann, Und es dürfte deshalb wohl billig ein Anspruch auf die Landeskassen statt finden. Endlich habe ich noch auf merksam zu machen, daß die hiesige Policeibehörde sich in eigen- thümlichen Verhältnissen befindet, welche sie von allen anderen Policeibehörde» im Lande wesentlich unterscheidet. Der Um stand, daß die Stadt Dresden der Sitz der Oberbehörden ist, hat zur Folge, daß die betreffenden Personen sich irr keinem Falle bei der Entscheidung der Policeibehörde beruhigen, son-i dern immer Beschwerde führen. Es ist kein Fremder, dem der i Aufenthalt untersagt wird, keiner, der weggewieftn wird, der nicht sogleich zur vorgesetzten Behörde geht, und dort das Recht sucht, was ihm von der Unterbehörde vermeintlich verweigert wurde. Der Jnstanzenzug zwingt die Oberbehörden, die Klage anzunehmen unh darauf zu verfügen. Dadurch häuft sich die Berichterstattung auf eine unglaubliche Weise, und es liegt in der Natur der Sache, daß dieses in keiner Stadt des Landes vorkommt. Dann ist auch in's Auge zu fassen, daß die Oberbehörden sich häufig genöthigt sehen, sich der hiesigen Po- liceibehörde bei Berathungsgcgenstanden in der allgemeinen Verwaltung zu bedienen, so z. B. nützliche Vorschläge in Be zug auf die Feuerpolicei, eben so in Betreff der Sicherheits und Gewerbspolicei zu machen; denn wo sollte die Behörde ein Organ finden, um Fragen der Art zu lösen? Man kann wohl behaupten, daß dadurch eine nicht geringe Vermehrung des Bureauaufwandes statt findet. Endlich ist aufmerksam zu machen, dassdie Städte Dresden und Leipzig von der amtshauptmannschafrlichen Wirksam keit ausgenommen 'sind, und also die Geschäfte, welche in den andern Städten des Landes von den Amhshauptleuten besorgr werden, hier ehenfalls'den Policeihehörden zur Last fallen. Daher scheint es nothwendig, daß sie für diesen Aufwand aus Staats mitteln entschädigt werden. Alle diese Gründe zusammengenom- men sind von der Art, daß, wenn man sie erwägt, sie einen be deutendem Beitrag, als 5000 Thlr, mofiviren dürften. Ich komme aber nun auf einen besvndern Grund, welcher für die Er höhung oder vielmehr Fortgewahmng der von der Regierung bewilligten 2000 Thlr. sprechen könnte. Da habe ich aufmerk sam zu machen, daß man bei der Reorganisation der Policeibe- hördenvon dem Gesichtspunkte der möglichsten Ersparung ausging und glaubte mit der Summe von 23,000 Lhlr. auskommm zu können; allein diese Erwartung ist nicht erfüllt worden, theils hat sich die Vermehrung der Geschäfte in Folge der Veränderung, in Folge des Zudranges der Fremden und der daraus entspringen den großem Aufmerksamkeit, theils auch durch die von den Ober behörden an die Policei ergehenden Anforderungen auf eine so be deutende Weise gezeigt, daß mit dem jetzigen Personal gar nicht auszukommen ist, wobei noch angeführt werden muß, daß, wenn die Behörden jetzt eine Entschxidung geben, sie auch die Gründe angeben müssen. Auch Pas erweitert das Geschäft ungemein. Ohne der hiesigenPoliceibehördeeinenVorwurfmachenzu wollen, kann man doch nicht bergen, daß die Oberbchörden sich überzeugt haben, es sei mit dem jetzigen Personal unmöglich, auf eine völlig zweckentsprechende Art auskommen zu können; ja, man würde hie und da schon mit Rügen eingeschritten sein, wenn man nicht die Ueberzxugung hätte, daß das jetzige Personal Ms leiste, was B hei der unverhältnißmäßigen Geschaftsmaffe leisten könne. Uebrigens ist die hiesige Policeiverwaltung weit schwieriger, als in Leipzig. Letztere Stadt bildet ein geschloffenes Ganze; außer den Messen findet Paselbst ein ganz ruhiger ugd regelmäßiger Ggng statt; Leipzig ist die Stadt, wo diejenigen, welche eigent lich die Policeiverwaltung am meisten beschweren, nicht wohnen,
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