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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 220. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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kein Vermögen und hängt deren ferneres Bestehen von der Fori- Lcwilligung jener LOOOThlr.— — ab. Bei der Men und Ilten Post ist über die Zeit der Bewilligung bereits Nachweis gegeben. Die Unterstützung für arme Augenkranke bestand ursprünglich darinne, daß dem Augenärzte V. Pönitz gestattet war, die benö- thigten Medikamente für diejenigen unbemittelten Augenkranken, bei denen der Anfang der Kur keinen Aufschub leide, oder welche von entfernten Orten herbeigekommrn , bis zum Betrage von 60 Thlr. jährlich auf seine Recepte uneNtgeldlich aus der Hof ¬ apotheke entnehmen zu können, unter dem fremden Gouvernement wurde diese Einrichtung aber aufgehoben und dem allgemeinen Armenfonds dafür die Summe von 60 Thlr. jährlich zugewiesen. — Die übrigen Posten sind Stiftungen und Verwitligungen auS der Vorzeit, über deren Entstehen zumTheil der nöthige Nachweis fehlt. — Nach diesen Erörterungen ist die Deputation zu der gut achtlichen Ansicht gelangt, daß die Iste, 2te, 3te und 4te Post in Wegfall zu bringen, die übrigen aber im Gelammtbetrage zu 6066 Thlr. 19 Gr. 2 Pf. ferner zu bewilligen sein dürften. Referent: Die Deputation hat diese Position in drei Classen geheilt: 1) in solche Posten, welche als baare Unter stützungen und Beihilfen aus Malischen Kassen anzusehen, auf brsondern schriftlichen Zusicherungen des Landesherrn beruhen, jedoch widerruflich sind; 2) in solche, welche als Beiträge zur Verwaltung des Armenwesens gegeben werden, und 3) in solche, die sich theils auf Stiftungen, theils auf feste Verwilli- gungen gründen, und nur zum kleineren Lheile von ständischer Bewilligung abhängig sein werden. Ueber die dritte Gasse blieb man nicht zweifelhaft, ob solche zur Fortbewilligung zu empfehlen, und hat sofort darauf das Gutachten gestellt. In die zweite Elaste gehören zuvörderst 1000 Thlr. Besoldung für einen Staatscommifsar, die übrigen Posten betreffen das, Ex- peditions-Local und Personal, und es schien allerdings kein Grund vorhanden, warum der Staat , wenn er überhaupt ei nen Beitrag zur Armenversorgung giebt, noch den Verwal tungsaufwand, der überhaupt nicht mäßig, tragen sott, Die Besoldung für den Staatscommifsar ist jetzt nicht gegeben wor den, und man hat sie auch künftig nicht nöthig finden können. Hält es die Regierung in Zukunft noch für nöthig, durch einen Commissar noch eine Art Eontrole führen zu lassen, — pnd mehr kann wohl, wenn künftig der Jurisdictionsaustausch er folgt ist, füglich nicht verlangt werden so wird sie damit einen schon angestellten ». besoldeten Staatsbeamten beauftragen kön nen; -der Stadtrath zu Dresden geht selbst in feiner neuerlich «ingerrichten Petition davon aus, erklärt das jetzige Perhaltmß als ein abnormes, und scheint darin eine Belästigung zu finden. Es können daher diese lOOO THaler wohl sofort wegfallen. Per? gleicht man hicrnächst den Verwaltungsaufwand hei dem Ar- menwesen der Stadt Leipzig mit dem zu Dresden, so wird man freilich zu der Annahme geleitet , daß hier ein zu großer Auf wand statt finde. Nach der Rechnung der Stadt Leipzig über die Armenversorgung im Lahre M3 hat man einen Fonds von mehr als 76,000 Lhlrn. verwaltet, und dafür an Besoldungen ungefähr 400 Thlr. gusgegeben, für ein Local aber gar nichts aufgewendet, m Dresden dagegen beträgt der Aufwand für Besoldung des ErprEionspersonalS und das Local der Armen- cvmmifsion gegen 4000Thlr. Ist nun auch hier dieArmenpfle-e umfänglicher und schwieriger, so mag doch nicht verkannt wer den, daß der Aufwand zu groß, wenn ja dazu ferner aus der Staatskasse ein Beitrag zu leisten, solcher wenigstens zu min dern sei. Ein Local für die Armencommission wird wohl in einem öffentlichen Gebäude ohne MiethzinS zu erlangen sein. Die erste Classe enthalt baare Geldzuschüsse und Beitrage, welche auf besondere Bewilligungsdecrete des vorigen Königs sich gründen, und nicht als dauernde Beihilfe, sondern als tem poräre Unterstützungen anzusehen sind, die der vorige Regent zwar auf fiscalische Kassen angewiesen hat, an welche jedoch nach immittelst veränderter Verfassung, die jetzigen St.äM nicht mehr gebunden fein können. Deshalb hat man nun van Seiten der Deputation diese Beitrage nicht zur Korlbewilliguag empfehlen können, gleichwohl dadurch Gelegenheit geben wol len, sich jetzt über diesen Gegenstand auszusprechen, die Gründe dafür und dawider zu erwägen und vielleicht zu einem neuen, wenn auch verminderten Beitrage sich zu entschließen. Hierzu wird insbesondere eine neuerlich vom Stadtrathe zu Dresden ringereichte,Petition weitere Veranlassung geben; es ist darin auf die frühem Verhältnisse, auf den Uebergang der gesammten Ar menversorgung innerhalb des Stadt? und Amtbezirkes auf die städtische Behörde Bezug genommen, und darauf hingewieftn worden, daß der Beitrag aus der Staatskasse künftig noch hö her, als jetzt ausfallen werde. Die Gründe hierzu sind entlehnt: I) «US dem gerichtsherr lichen Verhältnisse, und 2) aus den besonderen Umstanden, die deshalb eintreten,, weil Dresden zugleich Haupt- und Residenz stadt sei. Den ersten Grund, welcher von der gerichtsherrlst chen Jncumbenz hergenommen worden, hat die Deputation nicht als durchschlagend anerkennen Und aus dem Mandat von 1772 nicht ableiten können , hinsichtlich des zweiten hat sich bei sorgfältiger Prüfung und Erwägung aller einschlagenden Ver hältnisse in der Deputation eine Verschiedenheit der Ansichten herausgestellt. Es ist in der Petition besonders gedacht, daß dis Haupt? und Residenzstadt eine große Anzahl Landcsbewoh« ner reize, sich dahin zU wenden, in Hoffnung besseren Erwer bes, der oft nicht gefunden werde, daß die Eheverbote bei dem Militair nicht blos hie Immoralität beförderten, sondern auch die Bevölkerung und die Armen vermehrten, daß die starke Garnison Dresden sehr viele Verabschiedete zuführt, die zum größeren Lheile unter die ärmere Classe gehörten und gar bald der Armenversorgung mit ihren Familien anheimsielen, und man die Zahl dergleichen Verabschiedeter wohl zu 6000 annehmrn könne, daß die hier befindlichen Landesanstalten, namentlich das Hebammen-Institut die Zahl der Armen vermehre, in dem ost arme Weibspersonen aus andern Orten darin ihre Nie- dexkunft hielten, ohne zuvor einen Revers beigebracht zu haben, daß ferner die geographische Lage Dresden-, die sich da kreu zenden mehreren Hauptstraßen viele Fremd« zuführten, von denen piele sich einschsichen und endlich festen Aufenthalt da er langten, endlich auch in anderen Staaten für die Armenversor gung der Hauptstadt etwas heigetragen «erde, weil man an nehme, daß 'srlbig« aus den angegebenen Verhältnissen manche
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