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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 220. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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die Minorität, diese trennen zu können, und man verkannte nicht, daß diese Summe von Sr. Majestät, dem Könige, deswegen gegeben werde, um die Jndividualbekträge für die Hausarmen los zu werden. Allein dessenungeachtet konnte man, da mawin frühere Zeit zurückging, nicht finden, daß außer diesen 14400 Thlr. auf die fiscalischen Kassen noch eine ähnliche Summe zu Al mosen angewiesen worden wäre. Indessen muß Man erwägen, daß auch andere Privatpersonen sich hier befinden, die gleichfalls neben den Beiträgen zur Armenkasse noch die Hausarmen unter stützen, und es ist nicht zu verkennen, daß die 6000 Thlr. unmit telbar dem Armenfonds zufließen, und will man sie forthin zuge stehen, so würde das als ein Zuwachs der Anstalt anzusehen sein, und dieses bewog die Deputation, die genannten 6000 Thlr. ab zurechnen; das Uebrige aber bis zur nächsten Finanzperiode als transitorische Post zu bewilligen. Abg.Runde: Sosehr ich fühle, um wie viel schwieriger in Dresden die Armenversorgung nach dem Ausfall dieser Sum me aufzubringen sein wird; so gerne ich anerkenne, daß allerdings hier Umstande vorwalten, welche dieser Stadt eine größere Masse von Armen zuführen müssen, als andern Orten, so glaube ich doch kaum, daß wir uns vor unsern Committenten rechtfertigen könn ten, wenn wir eine solche Unterstützung der Art unangefochten ste hen lassen wollten. Es hat sich im Lande zu allgemein die Mei nung festgestellt, und stimmt zu sehr in der Wahrheit überein, daß Dresden zu den wenigen Theilen des Landes gehört, wo die Grundstücke sich noch in ihrem Werthe erhalten haben, wo die Nahrungsquellen noch sehr reichlich fließen, und wo die Beiträge, welche den Hauseigenthümern zur Last fallen, deßhalb auch am leichtesten getragen werden können. Es laßt sich nicht in Abrede stellen, daß fast in allen Communen des Landes Verhältnisse so günstiger Art durchaus "nicht stattfinden, wohl aber fast überall ähnliche drückende Lasten bestritten werden müssen, ohne daß der Staat das geringste dazu beitragt. Jedenfalls muß man bei. dieserAngelegenheitdiePerspcctive festhalten,welche das neueHei- mathsgesetz eröffnet. Eben so gewiß nur auf legislativem Wege dem Uebelstande, welcher in Dresden prädominirt, abgcholfen werden kann, eben so sicher werden die Bestimmungen jenes Ge setzes, welche den Standen noch im gegenwärtigen Landtage vor gelegt und zur Berathung kommen sollen, dahin führen , daß alle Armen jedes Ortes dahin verwiesen werden, wo sie nach ihrer Ge burt und nach ihrer Ansässigkeit ausgenommen werden müssen. Tritt daher jene gesetzliche Bestimmung in Kraft, so kann die Commun Dresden sich aller derjenigen entledigen, welche hier nicht ihr Domicilium haben. Wollte man nun trotz dem dieser Stadt ausnahmsweise die vorliegende Unterstützung von Seiten des Landes zugestehen, so würden alle übrige Communen aufzwei fache Weise bedeutend beschwert, indem sie einmal einen Beitrag für diese Leute nach Dresden zahlen und dann demohnerachtet solche aufnehmen müssen, nachdem diese durch den Aufenthalt- Hierselbst an.eine Lebensart gewöhnt sind, welche sie in den Land städten und Dörfern nicht fortführen können, und die sie unfähig macht, sich dort auf eigene Hand zu erhalten. Wollte man aber glauben, daß durch den Bedarf an fremden Arbeitern überhaupt die hiesige Commun sich veranlaßt finden wird, das Gesetz nicht in dieser Schärfe durchzusühren, da besonders in Dresden es am leichtesten möglich ist, brodlose Dienstboten und verabschiedete Militairs z« beschäftigen und mit einem geringen Zuschuß zu er halten, so möchte ich dem entgegenstellen, daß gerade durch die leichtere Aufnahme in Dresden sich mehrere Leute der Hoffnung hingeben, ihre Existenz hier zu finden; daß in Folge dessen ebm deßhalb gerade hier die Zahl unüberlegter Hekrathen anf eine außerordentliche Weise'zunehrnen, und endlich die Commun Dres-' den sich doch gezwungen sehen dürfte, von dem Gesetze Gebrauch zu machen. Jedenfalls würden wir Andern lediglich der Discre- tion der Commun Dresden übergebe« sein; sie hätte es in-er: (Hand, ob sie die Armen behalten oder sich ihrer auf Kosten aller übrigen Ortschaften entledigen will. Ich glaube deßhalb, daß eine Position von dieser Höhe selbst nicht einmal transitorisch zu bewilligen sein möchte, obschon ich anerkenne, daß es vielleicht- billig gehandelt sein dürfte, als Uebergan'g bis zur nächsten Fi nanzperiode, noch einstweilen einen geringen Zuschuß zuzugcstehm. Abg. Eisenstuck: Ich muß auch hier vorausschicken, daß ich nicht für meine Committenten, sondern im Interesse des Staa tes spreche; man möge mir also nicht zütrauen, daß ich im In teresse der Stadt Dresden spreche, ich habe den Grundsatz in der Kammer durchgeführt, daß eine Rücksicht auf die Committenten- nicht anerkannt werden dürfe. Ich muß zuvörderst gegen den Bericht bemerken, daß er auf einer nicht begründeten Annahme beruht.. Es wird hier der Summe Erwähnung gelhan, welche Seiten des Königs dem Armcnfonds zugewettdet wird. Ich: muß bemerken, daß diese nicht in Berühwmg kommen kann, weil man sonst mit dem Grundsätze, welcher bei der Ciüiltiste festgesetzt wurde, in Widerspruch käme, wenn man diese Posten: hier anführte. , Es beruht in der Macht Sr. Maj. des König-- und des Prinzen Mitrrgenten König!. Hoh., ob und wie viel Sie dem Armenfonds zuwenden wollen, und unmöglich kann : auf diescs bei Berechnung des Staat-budjets Rücksicht genom men werden. Ferneristes eine irrige Annahme, wenn man glaubt, raß die Unterstützung, wie sie ausgestellt worden, ganz oder zum großem Theile dem Dresdner ArmeNfonds zu gute komme; denn es ist mehr auf eine Unterstützung der Personen Rücksicht genommen , welche, sich außerhalb Dresden befinden, nament lich was die 9000 Thlr. betrifft. Ich muß auch noch erwähnen, daß der Vortheil, welcher der Dresdner Armenversorgung durchs die Beitrage zufließt,' keineswegs von der Bedeutung ist, al ber Bericht angenommen hat. Es ist Thatsache und liegt in der Natur der Sache, daß bei diesen Beiträgen zugleich die Mit überweisung dessen erfolgt, was eigentlich von den hohem Be hörden gegeben werden müßte. Es sind das keineswegs solche Posten, wo ihre Bestimmungen auf den Grundsatz des Armen wesens allein gestützt sind, und in der Höhr an und für sich gegeben werden müßten. Ferner ist heraus gestellt worden, daß eine Verwilligung nicht auf immer in dieserHöhe erfolgt sei. ' Ällcr- dings möchten die Worte: „anderweite Anordnung," eine mehr fache Deutung zu lassen; man könnte sie auch so auslegen, daß man nicht übcisehen könne, ob der Bedarf nicht mehr erfordere. Referent hat bereits mehrere Verhältnisse Herausgehoben, ich muß «her
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