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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 220. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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werden, ihre Hilft den Armen zu entziehen, und es kann ein sol cher Beschluß nur auf die wirken, welche diese Verpflichtung nicht in sich fühlen, und auf die von Seiten der Communen nicht hin längliche Aufsicht geführt wird. Indessen wiederhole ich noch mals, daß ich nicht wünsche, es möchte der Beschluß für das laufende Jahr geltend gemacht werden, weil ich fürchte, daß er auf die Armenversorgung störend einwirken und die Commun in Verlegenheit setzen könnte. Ich wünsche zu gleicher Zeit, daß für die folgenden beiden Jahre nur eine angemessene Verminde rung beschlossen werde, und der künftigen Ständeversammlung Vorbehalten bleibe, was sie in der Hauptsache beschließen wolle. Abg. Richter (ausLengenfeld): Ich muß mich der Mei nung derjenigen anschlicßen, welche es bedenklich finden, die 14,400 Lhlr. in ihrer Höhe zu bewilligen. Sy lange der Grund satz festgehalten wird, daß jeder Ort seine Armen ernähren müsse, so lange nicht die Versorgung der Armen als Sache des ganzen Staates betrachtet wird, so lange nicht wenigstens eine bedeu tende Summe ausgeworfen wird, um an Orten zu helfen, wo man außer Stande ist, seine Armen zu unterstützen, so lange kann kein Ort vor dem andern begünstigt werden. Ich bezweifele nicht, daß Dresden verhaltnißmäßig mehr leisten muß, als andere Orte, aber es sind auch andere Orte vorhanden, wo ein gleiches Mißver- haltyiß sich herausstellr. Man gehe nur ins Voigtland und ins Erzgebirge. Hier blühten die Fabriken, besonders in den beiden letzten Dccenm'en des vorigen Jahrhunderts auf. Dadurch wur de eine bedeutende Menge von Personen, besonders Ausländer, nach den Fabnkorten hingezogen. Durch mehrere Ursachen, be sonders die größere Produktion im Auslande, die Maschinen und die Uebersüllung mit englischen Waaren, kamen die Fabriken spater in Vorfall. Eine Menge Arme Überfüllen Städte und Dörfer. Die Communen sind kaum noch im Stande, ihre Armen zu unterstützen. Sollen die steuerpflichtigen Communen an sol chen Orten auch noch die Armen in Dresden unterstützen, so wäre das eine Unbilligkeit. Dresden hat bedeutende finanzielle Kräfte in der Gesammtheit seiner Einwohner, der Hof, die vielen Staats diener und die Fremden gehen den Einwohnern viele Nahrung, wie schon bemerkt worden ist. In unseren Fabrikorten werden wir täglich pvn Bettlern in Anspruch genommen. Während daß wir von diesen beunruhigt werden, können die Einwohner Dres dens ruhig in ihren Häusern leben. Noch muß ich eine Be merkung mir erlauben. Gs ist gesagt worden, daß der Staat als Gerichtsherx nach dem Mandat yon 1772 die Armen in Dresden unterstützen müsse, weil ein Theil dxr Stadt der Amtsrurisdiction unterworfen wäre. Ich glauhe nicht, daß diese Verbindlichkeit der Gerichtsherren, die am Orte wohnen, auf den Staat anzuwenden sei. Der Grund scheint mir zu weit zu sein. Dann müßte auch in allen Dörfern und kleinen Städten, die unter Aemtern stehen, der Staat den größten Theil der Unterstützung für die Armen leisten. Abg. Axt: Es thvst mir leid, daß ich als gebyrner Dresdner im Interesse der Vaterstadt nicht sprechen kann; ich würde mich aber vor mir selbst schämen , wenn ich einem solchen Grundsätze, wie er hier jn Frage ist, meine Zustimmung geben könnte. So lange der Grundsatz ftststeht: Jeder Ort versorgt seine Armen, so Klange kann Dresden keinen Vorzug in Anspruch nehmen, denn gleiches Recht und gleiche Pflicht ist der Grundsatz eines konsti tutionellen Staates. Hier aber nimmt Dresden einen Vorzug in Anspruch, welcher nicht zugcstanden werden kann. Hatte Dres den ein Recht dazu, das zu fordern, wohl, so mache man es so, wie man es mir einer Menge Petitionen gethan hat, man verweise es auf den Rechtsweg. Glaubt es sein Recht ausführen zu können, was aber schwerlich der Fall sein wird, so wird es sein Recht finden. Es ist von der Ueberladung der hiesigen Stadt mit Armen die Rede gewesen, ich glaube aber, es ist schon so viel dagegen gesprochen worden, daß ich es nicht zu wiederholen brauche, und nicht bei einer Stadt darauf Rücksicht zu nehmen ist, welche der Centralpunet der Wohlhabenheit und der Zu sammenfluß von Staatsabgaben ist. Es ist auch gesagt worden, daß die Stadt viele Arbeiter zu den niedrigen Beschäftigungen bedürfe, wohl, wer diese gebraucht, mag sie auch unterstützen, wenn sie nicht mehr zu arbeiten vermögen. Ich kann also in der Hinsicht, weil cs gegen das constiturionelle Pn'ncip ist, mit dieser Anforderung nicht einverstanden sein. Ich erlaube mir aber auch aufmerksam zu machen, daß es Falle gegeben, wo andere Gegen den mir noch größerem Rechte diese Unterstützung hatten in Anspruch nehmen können. Es hatten Fälle Vorgelegen, wo durch ausdrückliche Anordnungen der Negierung Gegenden Nachtheile erlitten haben, durch Verlegung der Straße, durch Eingehung der Zollverbindung u. s. w., und es könnte mit weit mehr Recht in diesem Falle auf eine Unterstützung Anspruch gemacht werden, weil die Einwohner durch jene Umstande verarmt sind; allein eine solche Unterstützung ist bis jetzt nicht erfolgt; und ich wieder hole nochmals, ich kann mich damit nicht einverstehen, daß Dres den einen Vorzug haben soll. Gehe ich auf das Materielle ein, so ist wohl die Frage zu erwägen, ob wir nicht eine Gefahr laufen, wenn wir diese Summe fortwährend bewilligen. Das Dresdner Armenwesen ist noch nicht so geordnet, wie es nöthig wäre, damit sich nicht jährlich die Zahl der Almosenpercipienten außerordent lich vermehre. Es wird zwar von den Männern, welche dabei beschäftigt sind, darauf hingewirkt, abcr es ist ein Umstand noch nicht eingetreten, welcher unumgänglich erfordert wird, nämlich die Arbeitsanstalten sind noch nicht bedeutend genug. Es ist die Zahl derjenigen, welche in der Jugendarbeitsanstalt beschäftigt sind, auf 169 Kinder und 275 andere Personen angegeben, Unter stützungen werden aber gegen 900 gegeben, folglich finden Unter stützungen ohne Arbeit statt. Nun ist aber doch der erste Grund satz der Armenpflege, baß keine Unterstützung gegeben werde, so lange eine Person noch zu arbeiten im Stande ist. Daß bei solchen Arbeitsanstalten verloren wird, ist eine bekannte Sache, allein darauf darf der Staat bei einem solchen Zwecke nicht Rück sicht nehmen. Freilich wenn wir der Stadt Dresden 24,000 Lhlr. zur Versorgung ihrer Armen aus der Staatskasse geben, so ist das der bequemste Weg; allein es ist ein gefährliches Mittel, und ich mache auf die Folgen aufmerksam. (Beschluß folgt.) Druck Md Papier vo»B-G. Teubner in Dresden. Berantwortlr'cheRedaktionr V. Gretschel.
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