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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Mit größter Dankbarkeit ist anzuerkennen, daß mehrere ehren- werthe Redner anerkannt haben, es sei die Verpflichtung der Bil ligkeit und das Gefühl der Ehre hier in Berücksichtigung zu zie hen, wenn auch nicht in der Maße, wie das Postulat hier ge stellt; ich habe mich aber auch nicht auf eine bestimmte Summe beschrankt. Ueberdieß, wenn man annimmt, daß der Zuschuß nicht gleich im Jahre 1.834 wegfallen kann, da außer dem Bereiche der Möglichkeit liegt, so schnell-einen andern Weg aufzusinden, und wenn man anerkennt, daß es in den hiesigen Verhältnissen liege, daß ein Beitrag gewahrt werden dürfe, so möchte doch zu einer angemessenen Vereinigung zu gelangen sein. Ich erlaube mir der verehrten Kammer dringend zu empfehlen, diesen höchst wichtigen Gegenstand mit Unbefangenheit zu betrachten, und wenn ich auch nicht verkenne, daß Dresden vor andern Städten Vortheile hat, so liegen diese doch nicht hierin, sondern vielmehr in seiner ganzen Stellung. Der Präsident: Ich glaube, früher müssen die Bei träge wohl sehr bedeutend gewesen sein, da sie nach dem Be trage der Miethzinsen gegeben wurden. Der königl. Kommissar v. Wietersheim: Das betrug 18,000 Thaler, und ich muß bemerken, daß dabei die Beiträge nicht berechnet wurden, welche außerdem zu leisten waren, und ich kann versichern, daß seit 18 Jahren jährliche Beitrage statt gefunden haben. Abg. Atenstädt: Die Erhöhung des Beitrags schreibt sich von den 4111 Thalern her, welche vom Cultusministerium gegeben worden sind. Ich finde diese in den Dresdner Armen- Nachrichten erst in dem Jahre 1833, früher nicht, berechnet. Ob das nur ein transitorischer Posten gewesen; weiß ich nicht; ich finde ihn wenigstens bei dem Etat des Cultusministeriums nicht aufgeführt. Der königl. Commiffar v. Wietersheim: .Ich kann zwar darüber keinen genauen Aufschluß geben, aber das unter liegt keinem Zweifel, daß seit 18 Jahren von einer Vermehrung der Beiträge nicht die Rede ist. Abg. Ax t: Es scheint der königl. Commissac mir den Vor wurf gemacht zu haben, als ob ich ohne Grund das Dresdner Armenversorgungswesen getadelt- hätte. Allein mein Tadel gründet sich auf die Zusammenstellung, welche ich angegeben habe, und auf die Zahl derjenigen, welche, ohne mit Arbeit beschäftigt zu werden, eine Unterstützung erhalten. So lange von der Anstalt nicht nachgewiesen ist, daß arbeitsfähige Arme m den Stand gesetzt werden, irgend etwas verdienen zu kön nen, so lange kann ich nicht sagen, daß die Anstalt so gut or- ganisirt ist, als sie sein soll. Bei dem Hamburger Institute ist man dahin gelangt, daß die Einwohnerschaft versichert ist, es sei, wenn sie ihre Beiträge gicbt, kein Armer im Lande, der nicht Unterstützung oder Arbeit erhält. Ob dieß in Dresden der Fall sei, möchte ich bezweifeln, obwohl ich es nicht gewiß weiß, aber die Gesuche aller Art, von welchen gewiß die meisten anwesenden Herren, wie ich selbst, überhäuft wurden, bewei sen, daß Noth und Elend genug hier vorhanden sei; ich könnte eine bedeutende Anzahl solcher schriftlichen Gesuche aufweisen, und es ist das kein Beweis, der für die Anstalt spricht; es muß eine solche Anstalt so gemeinnützig werden, daß sie keinen ohne Hilfe läßt, und daß man sich dem Vertrauen hkngeben kann, jeden Bittenden zurückweisen zu können, weil er von der Anstalt Hilfe erhält; allein, wie ich von den Dresdner Einwohnern gehört habe , kann man das noch nicht thun, und so lange das nicht der Fall ist, kann ich nicht annehmen, daß diese Anstalt so vollkommen sei, zumal, da eine zahlreiche Jugend zu diesem traurigen Brode heranwächst, weil die Meinung in Dresden herrscht, daß 1000 bis 1500 Kinder ohne Schulunterricht her anwachsen. Nimmt man diesen jährlichen Zuwachs, so wird sich immer die Zahl derjenigen vermehren, die Unterstützung be dürfen, und auch dieses muß als ein Mangel der Behörde an gesehen werden. Wenn gesagt worden, es gebe Gründe der Billigkeit, auf welche man Rücksicht nehmen müsse, so muß ich auf einen Fall aufmerksam machen, welcher in dieser Kam mer zur Sprache gekommen ist. Denken Sie sich meh rere Elbdörfer, welche jährlich den Fluthen ausgesetzt sind; wir haben damals gesagt, daß Gründe der Billigkeit - hier nicht berücksichtigt werden können, sondern nur Gründe des Rechts. Es hat mir wehe gethan, als derartige Pe titionen abgewkesen wurden, aber es war nicht anders, und ich glaube auch hier muß derselbe Grundsatz beobachtet werden. Vicepraskdent: Ich will mich nur auf wenige Worte beschränken. Es ist schon überwiesen Gegenstand so viel gespro chen worden, daß wohl jeder sich seine Meinung zu bilden ver mag; indessen will ich mir doch erlauben, meine auszusprechen. Ich kann zwar nicht der Meinung derjenigen Abgeordneten sein, welche für den Wegfall dieser Post gesprochen haben, stimme aber ganz mit der des Abg. Atenstädt überein, daß wir diese Post nicht als eine stehende betrachten können, aber eine sehr große Ver legenheit für die Commune entstehen würde, wenn wir schon dieses Jahr die Summe wegnehmen wollten. Ich würde mich also dahin ausfprechen, daß wir diese Summe für dieses Jahr bewilligen, und für die übrigen Jahre die Summe, welche die Minorität der Deputation vorgeschlagen hat; sollte aber auch dieses abgelehnt werden, ein transitorischer Zuschuß von 6000 Thaler. Wenn ich diese 14,400 Thlr.' nicht als stehende Post an sehen kann, so bestimmt mich der Grund dazu, welcher von der Deputation angegeben wurde, daß nämlich von Sr. Majestät dem König 6000 Thlr. abgereicht würden, und ich kann kn dieser Beziehung dem Abgeordneten nicht beistimmen, welcher diese Summe als nicht hierher gehörend angesehen hat; denn wenn von einer Unterstützung die Rede ist, so muß man auch darauf Rücksicht nehmen, ob nicht schon etwas geschieht. Wenn ferner durch diese 6000 Thlr. Arme unterstützt werden, so muß man doch nicht verkennen, daß dieß noch immer der Anstalt zum Vor- theil gereicht. Allerdings spricht für eine Bewilligung nicht allein die Billigkeit, sondern auch die Eigenthümlkchkeit, welche der königl. Commissar schon berührt hat, daß der 4te Theil der Ein wohner unter Amtsjurisdictkon steht, und hier eine Masse von Menschen sich zusammen drangt, welche sich in mißlichen Ver-
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