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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2372 Abg. Eifenstuck: Ich muß allerdings der Ansicht des Abg. commission ausgehen kann, sondern nur von der Kreisdirecton. BexantwortttcheRchactioqfD, Gretschel- Druck Md PaMAsy B. G-f Keuch «er in Dreshm- Uebrigcns ist das Verhältmß auch gar nicht so schwierig; dnn wer wird leugnen, daß der Kirchen - und Schulrath nicht ter- Abg. Sachß er Ich mache auf tz. 14. aufmerksam, wor nach solche Gegenstände und namentlich Streit- und Beschwerde- Angelegenheiten collegialisch berathen werden mässen. Uebri- gens könnte der Wirkungskreis des Kirchen- und Schulrathes wohl genauer bestimmt werden, und würden von ihm Miß griffe gethan, so wäre er auch dafür verantwortlich. Aber die Gegenstände sind so vielfältig, daß, wenn die Kreisdirection über alle collegialisch beschließen sollte, sie so mit Geschäften über häuft würde, daß am Ende die Npthwendlgkeit entstünde, die Zahl ihrer Mitglieder zu vermehren, was auf das Budget zu rücksiele, und wenn man annimmt, daß vom Kirchen- und Schul rath mitunter sehr unbedeutende Gegenstände zu behandeln sind, so sehe ich nicht ein, warum man die bureaukratische Verhands lpng ganz ausschließen will. (Beschluß folgt.) d Nl-eiheit statt finden soll, auch ins Auge zu fassen sind. Jede Freiheit bringt hier Verbindlichkeiten mit sich; denn jede Arche, die errichtet wird, bringt eine Last für die Gemeinde hervor. Will man sich auf die Freiheit berufen, so muß man auch die Feiheit ' haben, aus einem solchen Kirchenverbande herauszutreten; das N ist aher nicht der Fall, und es ist nicht glcichgiltig, ob es äncm s Rath einfallt, eine Schule zu errichten; denn es ist nicht g'eich, ob einer beitragen kann oder nicht, sondern er muß beiw.gen. Ich glaube also, daß keineswegs irgend ein Befehl'von der Soul- dcir soll, und er glaube, daß dieser Antrag mit dem des Abg. der Kreisdirection ausgehen, und die Kirchen- und Schulcommrs- y. Thielau in der Hauptsache übereinstimme. Uebrigens könne fron ist nur wie jeder andere weltliche Nach anzusehcn, dein z. B. er die Beforgniß nicht theilen; denn wenn die Sachen nicht k der Straßen-und Wasserbau und dergleichen übertragen ist; wie gründlich berathen würden, so würde die Kreisdirection das » dieser vorträgt und decrctirt, so ist cs auch hier; aber »llc Angele- Vertrauen der Untergebenen wie der Vorgesetzten nicht genießen, l genheitm nach außen werden unter VcrautworUichkcit des Kreis- man werde sich bei ihrer Entscheidung nicht beruhigen, was ihr l directoriums vorgenvmmen. gewiß unangenehm sein müsse, Md sie würde also schon des- r Abg. v. Thielau: Ich habe mich bei der Berakhung über halb aufgefordert sein, einen Beschluß zu fassen , welcher all-° die Kmsdirectiynen gegen die Collrgialitat ausgesprochen, man seitig und gründlich sei, und er halte daher einen solchen An-» hat sie aber einmal vorgezogen, und wenn ich sie irgendwo wän- trag nicht für nöthig, sondern glaube vielmehr, daß dadurch schenswsrth hafte, so wäre es in Kirchen? und Schulsachen. Ich dem Geschäftsgänge nm Fesseln angelegt würden. ' H bemerke, daß nicht Mn die Admin'lstrativjusnz, ftndern gar „ L -K- L- H mancherlei der Kreisdirection übertragen ist, so z. G. Anlegung »g. S - ch ß - d-mAM-ML« d-Omm-n Mk°n. Md Schu!,n in dm Gnmmdm, und da« ,-M nicht «n. wmn mcht sch-n "-N/-.'-dm- wn.n Edm j Sch-I-omMisM »bnlnffm Ed-n. Man V nnS wa», dch -m° S.schastSfnhnmg -wirk m M ES. vcha« di- F--ch.il der Äi-chk »-ttb-idigi, Mr r°m° «mm l-dm R-ch- -m ganz Mm zuM.ttt----- M-kßch, PNOMM.N, d°ß di- B-chWmss-, m di-s° den, er sei m seinem Bereiche verantwortlich, und es hange von s ... ...... . ... T seinem Ermessen ab, ob er einen Gegenstand im Collegio vortra- - gen wolle, in so fern nicht bestimmt sei, daß gewisse Gegenstände l zur Collegialitat kommen müssen, Mr Kirchen- und Schulange- legenheiten seien in so fern Vorkehrungen getroffen, dq nicht 1, sondern 2 Kirchen - und Schulräthe angestellt worden; zudem - müsse man erwägen, daß nur Gegenstände äußerer Kirchenange- j legenheiten von ihnen zurBerathung kämen, und er finde deßhalb j in dem Vorschläge der Deputation kein Bedenken, . v. Thielau beipflichten, in wiefern er die Beforgniß ausgesprochen hat, daß die Stellung des Kirchen-und Schulrathes Mißdeutun gen herbeiführen könnte. Es hat nur die Absicht sein.können, bei i weisen könnet wenu eine Unordnung in der Schule vorgefalln, der Fassung, wie man sie unter a. gewählt hat, darauf zurüchzu- Mer der Prediger seine Schuldigkeit nicht thut ? Ich muß ge kommen, daß in vielen Fällen zweckmäßig sei, wenn die Kreisdi- h^, daß ich meine Einwilligung nicht geben kann, dem Geisti- rectionen sich so organisirten, daß sie einzelne Geschäfte den einzel- Hen ein solches Recht cinzmaumen, wo das Vermögen der Ui- nen Mitgliedern zuweisen, und man hat angenommen, daß dieses j terthanen sehr wohl in Frage kommt. auch Üei dem Kirchen- Md Schulrath geschehe, jedoch immer so,» daß sie bloß eine Deputation aus der Mitte der Kreisdirection» bilde, und überall an die Plenarversammlung recmriren müßte, !. Es ist auch der.Deputgtion nicht beigegangcn, diese Behörde in der Art zu stellen, als wenn von ihr Entscheidungen ausgehen: könnten, sondern diese nur von den Kreisdircetionen ausgehen könne, Sollte ein Bedenken entstehen, so wäre es unbedenklich, wenn man den letzten Satz wegließe, und dieß würde auch ganz unschädlich sein. Ich muß auch erwähnen, daß wir schon ein ähn liches Verhaltniß bei der Gesammtregierung zu Glaucha haben, und so denke ich mir auch, werden sich künftig die Kreisdirection nen gestalte^ Abg- Nostitz und JHnckendorft Das Verhaltniß des Kirchen- und Schulrathes zu des Kreisdirection dünkt mjrmei nes Erachtens so Zu sein, daß diese Schul? und Kircheneommission sich nicht als Behörde gerrren könne, sondern daß alle Erlasse von
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