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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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würden somit für ihre Gemeinden zur drückenden Last werden. Aus diesem Grunde hat das gejammte Land ein wesentliches Interesse dabei, daß diese nicht geringe Zahl von Armen in Dresden ferner Erwerb und Unterkommen finden und behalten möge. Wenn dann von einigen Seiten behauptet wurde, daß die von den hiesigen Einwohnern für die Unterhaltung des Ar menwesens geleisteten Beitrage nur wenig bedeutend waren, so erfordert dieß in so fern eine Berichtigung, als der gesammte Aufwand, den die Stadt Dresden für Unterstützung, Kranken- Verpflegung und Erziehung Hilfioserjahrlich verwendet, die hohe Summe von 119,562 Lhlrn. betragt, und sonach eine Summe von nahe 100,600 Lhlrn. theils aus Communal- und Stift tungsvermögen, theils durch Beitrage der Einwohnerschaft jährlich aufgebracht werden muß. Eine Menge wohlthatiger Stiftungen, die Gesellschaft zu Rath und That, die Schmalzische Schulstiftung, die evange lische Freifchule, die Freimaurer - Erziehungsanstalt, das Flet- fchersche Institut, der Frauenverein und andere mehr verwenden zu wohlthatigen Zwecken eine Summe von mehr als 20,000 Thlrn., die lediglich aus Privatstiftungcn und Pnvatbeitragen aufgebracht werden. Allein, wird dieser große Aufwand keknes- weges für die Dresdner Armen allein, sondern gleichzeitig für die des Landes überhaupt gemacht, so halte ich auch den Staat .umsomehr zu einem angemessenen Beitrage verpflichtet, als die Stadt Dresden zu dem neuen indirekten Abgabenfysteme in einem weit stärkeren Verhältnisse, als dem seiner Bevölkerung beitragt. Die Hälfte der Abgaben wird jetzt durch dir indire- cten und die Gewerb- und Personal-Steuern gedeckt werden;, nach der Kopfzahl würde Dresden für den Ein-, Aus- und Landespoticei ist, darauf zu sehen, daß dieser leicht beweglichen Menschenmenge Beschäftigung und ein sicherer Erwerb gewahrt werde, daß die Arbeitslosigkeit sich nicht verbreite und nicht auch auf das Land nachtheilig zurückwirke, bedenke, ich ferner, daß die Stadt Dresden verhaltnißmaßig mehr zu der Staats einnahme, als das übrige Land beitragt, wahrend gerade durch Dresden eine Menge Fremde herbeigezogen werden, deren gro ßer Geldaufwand dem ganzen Lande zu gute kommt, so kann ich nicht umhin, die Ueberzeugung auszusprechen, daß ein Bei trag des Staates zur hiesigen Armenversorgung eine Sache der Gerechtigkeit sei. Nachdem der stellvertretende Ahg. v. Friesen noch erklärt hatte, wie er sich gleichfalls in diesem Sinne habe ausspnechen wollen, seine Aeußerungen sich aber durch die Bemerkungen des Hrn. Staatsministers. erledigten, schreitet man zunächst zur Unterstützung der von dem Abg. Atenstädt und dem Vice- Präsidenten gestellten Anträge, welche auch ausreichend um k terstützt wurden, und Der Präsident richtet sodann die Frage an die Kammer: Will die Kammer der Majorität der Deputation beitreten, daß die zur Dresdner Armenversorgung postulirte Summe von 14,400 Lhlrn. in Wegfall komme? Sie wird durch die Mehrheit, mit Ausschluß von 18 Stimmen, bejahend entschieden. R eserent: Nun würde ich mir erlauben, wenn die Mit glieder der Deputation in der Majorität damit übereinstimmen, mich dem Anträge des Abg. Atenstädt anzuschließen. Da der Präsid ent zu der Frage schreiten will: Will die Kammer für das Jahr 1834 die volle Summe pon 14,400 Thlr. Durchgangszoll circa 60,000 Thlr. beizutragen haben, wah rend es höchstwahrscheinlich vermöge feines eigenthümlichen Ver hältnisses das Zwei - bis Dreifache leisten wird. Dieß geschieht zunächst durch die Menge von Fremden, welche sich in Dresden versammeln und deren großes Consumä sich über das ganze Land wohlthätig verbreitet. Trägt nun aber Dresden sonach verhaltnißmaßig mehr zum Ausgaben-Budjet, als das ganze übrige Land bei, fo scheint es auch billig, haß für dessen Ar menversorgung etwas aus der Staatskasse zugeschossen werde. Der Behauptung, daß für die Armen im übrigen Lande von bewilligen? bemerkt Staatsminister v. Lindenaur Diese Summe steht im jetzigen Budjet und so lange beide Kammern sich nicht darüber ausgesprochen haben, bleibt die Sache bestehen, wie sie jetzt ist. Ich muß übrigens auch bemerken, wenn diese Summe selbst für das Jahr 1834 abgeworfen werden sollte, so kann die Zahlung hoch fürdep Augenblick nicht aufhören; denn das Bud jet liegt vor, und solange beide Kammern nicht einen gemeirr- schaftlichen Beschluß gefaßt haben, geht die Bezahlung fort, weil kein anderer Maßstab für die Verwaltung da ist. Seiten des Staats nichts geschehe, muß ich als ungegründet wider sprechen. Einmal ist vor wenigen Tagen eine Bewilligung für Präsident: Ich glaube doch,' daß darauf eine Frage ge stellt werden müsse. Landarbeitshauftr gemacht worden, welche zunächst dem plat ten Lande zu gute geht, indem dadurch dem für den Landmann so lästigen Bettelweftn abgeholfen werden wird. Dann sind auch in dm Jahren 1831 und 1832, wp eine große Nahrungs losigkeit in mehreren Lheilen des Landes, namentlich im Erzge birge und Voigtlande statt fand, bedeutende Vorschüsse gemacht worden, und man hat nur , um den Armen Arbeit zu gewah- Stagtsminister v. Lind en au; Ich bin weit entfernt, mich gegen die Abstimmung zu erklären; ich wollte mir nur dis Bemerkung erlauben, damit man nicht glaubt, es könne so gleich die Zahlung sistirt werden. Ahg. Axt: Ich bin auch der Meinung, daß diese Abstkrn- mung nicht erfolgen könne; es muß erst das Einverftändniß beioer Kammern vorhanden sein , und dann kann erst die Rede ren, Straßenbaus angeordnet und dazu eine Summe von vje-i sein, die Zahlung ejnzustellcn. W Saufenden zum Pesten jener Hilflosen verwendet. ! Abg. Haußner: Es fragt sich hier, für welches Iaht Bedenke ich nun, daß offenbar eine große Wenge von Ar- wjr bewilligen; bewilligen wir für das Jgbr 1-834, so gehört mm, welche nicht allein der hiesigen Cornmun, sondern dem auch schon die Zeit hierher, welche bereits von diesem Jahre Ganzen angehörm, hier verfWmelt sind, daß ?s Sgche der § abgelaufen ist; denn man könnte beim Budjet dann immer sa-
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