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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Referent: Es ist ja von der Deputation der Antrag ge schehen, daß die Regierung ins Auge fassen möge, in wie weit sich diese Post in Wegfall bringen lasse. Staatsminister v. Ze sch au: Allerdings war diese Post ursprünglich eine solche, daß sie vorzugsweise für die Hinterlas senen königlicher Diener verwendet wurde; sie ist aber seit län gerer Zeit der Armenbehörde überwiesen, und es findet nur in dem Falle noch eine Beschränkung statt, daß, wenn unter gleichbedürftigrn ein königlicher Diener ist, dieser beson ders berücksichtigt wird. Uebrigens gehört sie dem allgemeinen Unterstützungswesen an. Abg. Axt: In Bezug auf die Bemerkung, daß, wenn wir diese Summe abwcrfen, die Dresdner Einwohner stärker angezogen werden, bemerke ich, daß dann die mehr ungezogen werden, welche bisher wenig gegeben haben, und es kommt darauf an, wem die Beiträge schwerer werden? Da es sich aber doch in der Kammer herausgestellt hat, daß es den Dresd nern weniger schwer wird, als dem übrigen Lande, und da die Kammer ohne irgend einen Rechtstitel, blos aus Billigkeits gründen, 6000 Thlr. bewilligt hat, so würde ich dafür sein, daß hier eine Kürzung statt finde. Abg. Roux: Die Deputation hat sich über die vorliegende Positron nicht ausgelassen, und daher würde ich dafür sein, die Post zu theilen. Staatsminister v. Künneritz: Es kann wohl unmöglich in der Ansicht der Majorität der geehrten Kammer gelegen ha ben, als sie bei der Post sub I. gegen die Ansicht der Majorität der Deputation 6000 Thlr. bewilligt hat, nun wieder bei den spateren Posten diese Summe in Anrechnung zu bringen, und an diesen Posten zu schmälern. Die ganze Positron hat die geehrte Deputation in 3 Kategorien gestellt; die eine umfaßt solche Posten, welche auf Stistungsurkunden beruhen, die an dere solche, wo sich die Zeit der Bewilligung nicht nachweisen läßt, und die dritte solche, von denen sie glaubt, daß sie in Wegfall kommen können. Wenn nun die Deputation der An sicht ist, daß die ersten beiden Kategorien bewilligt werden müß ten, und in ihrer Majorität glaubte, daß nur bei der dritten Kategorie eine Bewilligung nicht eintreten könne, und wenn die geehrte Kammer doch 6000 Thlr. bei dieser bewilligt hat, so wird sie wohl nicht wollen, daß diese Summe von jenen Kate gorien wieder abzuziehen sei. Der Präsident stellt hierauf die Frage: Soll über die Posten von 5. bis 18. Zusammen abgestimmt werden? Sie wird mit 28 Stimmen verneint, und demnach werden nachstehende einzelne Fragen gestellt: Wird die Post unter 5. bewilligt? Gegen 16 Stimmen bejahet. 2) Will die Kammer die Post unter 6. bewilligen? Mit 29 Stimmen verneint. 3) Be willigt die Kammer die Post unter 7. ? Gegen s.5 Stimmen bejahet. 4) Will die Kammer die Post unter 8. bewilligen? Gegen 19 Stimmen gleichfalls bejahet. Bei der 9ten Post verlangt Abg. Haußner das Wort: Ich bitte mir hier einen Auf schluß aus; es steht hier: „Unterstützung zur Dresdner Armen versorgung"; nicht desto weniger wird aber gesagt, daß die An stalt zu einem Landeskrankenhaus erhoben sei. Ich würde mich schon dem Deputationsgutachten zufolge gegen diesen Ansatz' er klären müssen. Ich erlaube mir also die Frage r Werden über haupt, ohne Rücksicht auf die Dresdner allein, Kranke hier ausgenommen? König!. Commissar v. Wietersheim: Ich erlaube mir diese Sache zu erörtern. Im Jahre 1796 bestand in Dresden nur ein Krankenhaus, das Stadtkrankenhaus, welches für die unter Nathsjurisdkctkon befindlichen bestimmt war. Bis zum Jahre 1818 bestand nur für die unter Raths- und Amtsjurisdi- ctkon befindlichen eine besondere Armenversorgung, weshalb sich die Nothwendigkekt herausstellte, auch für dieAmtsjurisdictions-Un- tergebenen ein Krankenhaus zu errichten, und da der Landes herr als Grund- und Gerichtsherr bekzutragen hatte, wurde diese Summe festgesetzt. Im Lahre 1827 wurde diese Stiftung mit dem frühem Krankenhause verbunden; aber als eine Landes-, als eine Staatsanstalt ist es nicht anzusehen, sondern es ist das jenige, welches aus einem besonder» Stiftungsfonds verwaltet werden muß. Wenn diese 2000 Thlr. zurückgezogen würden, so hatte das die Folge, daß es eingehen müßte. Abg. v. Hartmann: Da das Land ein Interesse daran haben muß, daß Landleute darin ausgenommen werden, so bin ich doch der Meinung, daß diese Summe zu bewilligen sei; denn es ist Wünschenswerth, daß die Leute, welche vom Lande sich hier befinden, in den nöthigen Fallen Unterstützung erhalten. Abg. Roux: Das ist für mich kein Grund, sondern viel mehr der Grund, daß das Krankenhaus für die bestimmt ist, welche nicht eigentlich zur städtischen Gemeinde gehören, und daß durch diese 2000 Thlr. der Staatskasse ein großer Kostenauf wand erspart wird. Abg. Haußner: Wenn der Staat hier als Gerichtsherr erscheinen müßte, so müßten in allen Ämtsgemeinden gleiche An stalten vorhanden sein, und der Staat müßte etwas hetragen, so viel mir aber bekannt ist, findet das nirgends im ganzen Lande statt, und daß die Amtsgemeinde in Dresden einen Vor zug haben soll, damit kann ich nicht einverstanden sein. Staatsminister v. Ze sch au: Die Regierung hat nicht voraussetzen können, daß bei dieser Position, wo es sich von der Versorgung der Armen handelt, so genau eingegangen, und daß man diese Posten, welche seit langer Zeit bestehen, ohne Weiteres in Wegfall bringen werde. Hätte sie das voraussehen können, so würde sie die erforderlichen Unterlagen ausführlich der Deputation mitgetheist haben. Indessen, da hier über die ganze Post sich beifällig oder abfällig erklärt werden muß, so bemerke ich, daß unter den abgeworfenen Posten sich solche be finden , welche immer von der Regierung zugestanden werden müssen, und also das Abwerfen sie nicht hindern kann, ihre Verpflichtung zu erfüllen. Das ist auch mit der hier vorliegen den Post der Fall, welche im Jahre 1819 festgesetzt wurde, und ich glaube, daß selbst eine abfällige Erklärung der Kammer die Verbindlichkeit der Regierung nicht lösen würde. Der P.rä sidenL stellt sodann die Frager Will die Kam- S. ' -
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