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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 176. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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-IF 266. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 14. Januar 18S4. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. sechs und siebenzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 9. Jan. 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht her von der 2. Kammer erwähl ten Deputation zur Begutachtung der Uebereinkunft über die durch die An wendung der Vcrfassungsurl'unde des Königreichs Sachsen auf die Oberlausitz bedingte Modifikation der Pactkcularverfassung dieser Provinz. Referent: Da die Einnahmen und Ausgaben ganz gleich sein sollen, so ist allerdings der Gegenstand von Wichtigkeit, ob, wenn überhaupt keine Kreisdirection, keine Mittelbehörden mehr rxistircn, und vom Centrum aus die Verwaltung gehandhabt würde, die Oberlausitz für alle Zeiten ihre Mittelbehörde ha ben soll, welche aus der Staatskasse salarirt und bedeutenden Aufwand verursachen würde. Es könnte in einem solchen möglichen Fall, denn ein Fall der Möglichkeit wäre es doch, diese Einheit nicht erreicht werden, da die Dberlausitz durch den Vertrag an .diese Kreisdirection gebunden ist Sie müßte aus eigenen Mitteln die Kosten tragen; denn sonst würde die Staatskasse zum Nach theil der. übrigen Lheile des Landes verkürzt werden. Die Mit- tclbehörden existiren zwar noch nicht in den Erblanden, aber eben deßwegen muß man bei der Zusicherung, welche einem Lheile des Landes gegeben werden soll, an eine solche Aufhebung wieder denken, und sie laßt sich bei vergrößern Vervollkommnung des Straßenbausystems wohl denken. Man kann vielleicht nicht an gemessen finden, die Krxisdirectionen fortbestehen zu lassen, es kann Vie Einrichtung hervorgesucht'werden, welche von einem obcrlausitzer Abgeordneten recht klar als Grund gegen die Einfüh rung der Mittelbehorden angeführt wurde. Ich habe zwar selbst dafür gesprochen, daß die Kreisdirectionen eingerichtet werden sollen; aber es kann eine Zeit eintrcten, wo man Mittelbehorden überhaupt nicht angemessen findet, und würde im Vertrage aus gesprochen, daß sie bestehen soll, so müßte sie für ewige Zeiten bestehen, und die Negierung könnte sie nicht einziehen, 'was für die Einheit der Regierung sehr unpassend sein könnte. Schon Lucian, welcher vor 1800 Jahren lebte, äußert sich in seinen Göttergesprächen über die Luftschifffahrt als etwas Unmögliches; vor 50 Jahren dachte man an die Dampfschifffahrt noch nicht, vor 20 Jahren brauchte.man nach Plauen 4 Tage, jetzt aber nur einen Tag, und vielleicht kann es dqhin kommen, daß man in ei nem Lage hin und wieder zurückkommen kann, und die Vervoll kommnung würde vielleicht sogar möglich machen, daß der ent? fernteste Winkel des Landes picht weiter entfernt erschiene, als Lharandt, Also sehe ich picht ein, warum poch große Kosten für Mittelgerichte in einem solchen Falle dem Lande aufgebürdet wer den sollen, Ferner wurde geäußert, es wäre ggr sehr angemessen, wenn eine besondere Kenntniß der oberlausitzer Verfassung für solche Beamten gefordert werde. . Darauf entgegne ich aber, wer ein Amt bekommt, wird sich auch die Kenntniß, welche er dazu nöthig hat, aber noch nicht besitzt, verschaffen müssen. Ge setzt auch, ein oberlausitzer Beamter, der jedenfalls, wenn die Regierung ihn gewählt hat, ein intelligenter Mannseinmuß, kennt die Einrichtung noch nicht, so kommt er doch gleichfalls zu intelligenten Mannern, diese werden ihm aus den Acten oder durch mündliche MittheilungeN die Verhältnisse nachweisen, so daß er mit ihnen bekannt wird. Auch das Appellationsge- richt muß oft nach den Acten fremder Lander, deren Verfassung es nicht kennt, sprechen, und es muß sich also erst die nöthkgen Kenntnisse aneignen, um ein sachgemäßes Erkenntniß fällen zu können, und doch hat sich dieser Gerichtshof den Ruf der größtes? Rechtlichkeit erworben. Ich bemerke ferner, wenn die oberlau sitzer Eigenthümlichkeiten sich so fort spinnen, und wenn sie durch diesen Vertrag noch dunkler würden, so müßten in dem nämlichen Verhältnisse auch den Dberlausitzern die erbländischen Eigenthüni- lichkeiten schwer zu verstehen sein; denn da giebt es ebenfalls Ge genstände , welche nicht auf der Universität gelehrt werden, son dern sich erst in der Praxis erwerben lassen, Uebrigens könnte eine derartige Bestimmung nur in der Schrift ausgenommen wer den; denn ein Vertrag ist gewöhnlich für immer festgesetzt, wenn sie gleich nach der Erfahrung nicht lange dauern. Würde also eine solche Bestimmung in dem Vertrag festgesetzt, so müßte in der Obcrlausttz für ewige Zeiten diese Mittelbehörde bestehen, und dann sieht man auch nicht ein, warum nur die Kreisbehörden mit solchen Mannern versehen sein sollen, und nicht auch die Mittel gericht?. Ähg. Nostitz und Janckendorf: Ich halte doch jÄv meine Pflicht, poch auf einen Punct aufmerksam zu machen. Man sagt, es könne der Fall eintreten, daß eine andere Einrich tung stattsiude, und dann könne es kommen, daß für die Ober lausitz größere Kosten getragen werden müßten, als für die Erd lande. Jä) mache dabei aufmerksam, daß, wenn man diesen Grundsatz consequent durchführen wollte, man bei dem Budget auf große Schwierigkeiten stoßen würde. Es würde da manche Institute geben, wo man sagen könnte, da ist mehr auf einen Landesrheil, als auf die andern gekommen, und ich glaube nicht, daß man dankuf sein Augenmerk zu richten habe. Referent: Ich muß eine Aeußerung noch erwähnen, die früher gemacht wurde, daß nämlich das Wort: „möglichst "nir gends angedeutet fest Allein wenn die Oberlausitz sich allen Mo- hisicationen und Reformen hingeben will, so ist das Wort: „mög lichst" um so mehr ein Grund, sich diesen beantragten Reformen hinzugeben. Was den 2. Punct betrifft, so wüßte ich nicht, daß es einen Ort in den Erblanden gebe, welcher eine besondere Be-
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