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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Vorschlag-er Deputation aber mit 27 gegen 4 Stimmen ge nehmiget. Zu den §§. II. 15. und 24. begutachtet die Deputation: Zu §. II. Gegen diesen §., welchen die 2. Kammer ebenfalls in Wegfall zu bringen beantragen will, ist bemerkt worden, daß es die Absonderung der Oberlausitz befördern würde, wenn man ihr vertragsmäßig Consistorialgerechtsame zutheilte, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob das Gleiche in den Erblanden geschehen würde; und es hatte sich die Oberlausitz dem zu unterwerfen, was Regierung und Stande desfalls beschließen würden, mir bloßer Ausnahme der dortigen katholischen Kirchenverfaffung. — Zuvörderst hat nun die Deputation zu gedenken: daß hierbei irr- thümlich vonZutheilen jener Rechte gesprochen wird, wahrend die Oberlausitz diese Rechte vertragsmäßig langst besitzt, und die selben , da sie der Verfassungsurkunde so wenig, wie die Rechte der katholischen Kirche in der Oberlausitz, entgegenstehen, im Ge- gentheil sogar, so viel die Gerichtsbarkeit über die Geistlichen und Schullehrer, die Competenz in Ehestreitigkeiten anlangt, auch kn den Erblanden auf eine den dortigen Einrichtungen ähnliche Weise festgestellt werden sollen, ferncrweit sich gesichert zu sehen wünscht. Hierzu kommt aber, daß im Traditionsreceß ausdrücklich festge setztist, daß beiderseits Religionen zugethane geistliche und weltliche Stände, die Katholischen sowohl als die Augsburgischen Con- fessionsverwandten bei ihrer Religion, Kirchengebräuchen, Rechten und Gerechtigkeiten, hergebrachten Privilegiis, alten Herkommen und guten Gewohnheiten geschützt werden sollen. Hat nun die 2. Kammer in Betreff der katholischen Kirchen verfassung dieß berücksichtigt, so ist kein Grund aufzusinden, warum dieß bei der protestantischen nicht geschehen und weshalb der erstem eine ausnahmsweise Berücksichtigung angedeihen soll. Durch den Traditionsreceß haben die geistlichen und weltlichen Stände der Oberlausitz kn Betreff der Kirchenverfaffung beider Confesswnen gleiche Rechte erlangt, und haben mithin An spruch auf gleichmäßige Behandlung. — Die Deputation erklärt sich daher gegen den Antrag der 2. Kammer auf Wegfall der ersten beiden Sätze des §. und gegen die beabsichtigten Abän derungen des dritten Satzes, welche in Veränderung der Worte: „Provinzial-Regierungsbehörde" in „Regierungsbehörde" und „so lange nicht nach §. 3. mit Einverständniß der Provinzial stände" in „so lange nicht im ganzen Königreiche mit Zustimmung der Ständeversammlung" bestehen sollen. — Wir bemerken übri gens noch, daß nach der Erklärung der Staatsregierung eine ständische Zustimmung zu diesen im ersten Abschnitt enthaltenen Bestimmungen nicht erfordert worden ist. Zu §,15. Nach dem auf die Ansicht der jenseitigen Deputa tion gegründeten Beschluß der 2. Kammer sollen durch die von der I. Kammer beschlossene Ausnahme der Bemerkung in die Schrift, wie die Stände bei der hier erwähnten Berücksichtigung der be sonder» Verhältnisse und Bedürfnisse jeden Landestheiles vor ausgesetzt hätten, daß nur auf die Berücksichtigung der in der Oberlausitz vorkommenden Industriezweige hingedeutet, da durch aber dem Grundprincipe der gleichmäßigen Vertheilung der Abgaben in Heiden Landestheilen kein Eintrag geschehen werbe, jene Worte deS §. allererst eine mit dem Principe der Gleichstel lung unvereinbare Beziehung erhalten, und sie findet den Weg fall dieser Worte für nothwendig. Obschön nicht abzusehen ist, wie diese Folgerung gezogen werden mag, so schlägt doch die De putation der verehrten Kammer vor, auf jener Bemerkung nicht weiter zu bestehen, da sie an sich unwesentlich und die gleichmäßige Besteuerung beider Landestheile in Zukunft jedenfalls eintreten wird. Hierdurch würde sich das jenseitige Bedenken vielleicht er ledigen. Zu §. 24. Durch den inzwischen stattgefundenen Wegfall der Straßenbausurrogat-Gelder hat sich dre ganze Sache und. .mithin der von der I. Kammer beschlossene Antrag erledigt. Die Kammer tritt bei diesen §§. einstimmig dem Gutach ten ihrer Deputation bei. Zu tz. 30. lautet das Deputationsgutachten: Die in diesem §. enthaltene Bestimmung ist bereits in das Gesetz wegen der Staatsschuldenkasse ausgenommen worden, und die 2. Kammer hat beschlossen, auf Wegfall dieses ß. anzutragen; dabei wird zugleich bemerkt, wie die beschlossene Zuziehung eines Oberlausitzer Deputaten auf dem jetzigen Schulden-Quvtalver- hältnisse beruhe. Da nun dann, wenn die Oberlausitzer Schul den beabsichtigtermaßcn getilgt sein werden, allerdings jener Grund hinwegfällt, so schlägt die Deputation vor, darauf anzu tragen, daß dieser Zeitpunkt bezeichnet und statt der Worte „bei welchem sich jederzeit" gesetzt werden möge: „so lange als die überwiesenen Schulden der Oberlausitz nicht bezahlt sind." Auf diese Weise würde wohl auch die 2. Kammer gegen den §. etwas weiter nicht einwenden, und es ist dieser Zusatz um so eher statt haft, da dieser §. allerdings zu denjenigen gehört, wo nach der Beschaffenheit der Sache und der Erklärung der hohen Staatöre gierung die ständische Zustimmung erforderlich sein dürfte. Staatsminister v. Ztschau: Zwar habe ich gegen dm Vorschlag der verehrten Deputation an und für sich nichts einzu wenden, zur leichtern Erreichung eines Einverständnisses mit der 2. Kammer würde es aber dienen, wenn man nach dem Worte: „ bezahlt" noch hinzufügte: „ oder mit den erblandischen voll ständig verschmolzen." Prinz Johann: Die Oberlausitz dürfte einen Deputirtrn ihres Mittels bei der Staatsschulden - Deputation zu haben wünschen, so lange sie noch besondere Beiträge zur Staats schuldenkasse zu zahlen haben wird. Referent: Die oberlausitzer Schulden sind dann für be zahlt zu halten, wenn die betreffenden Gläubiger statt der Schuldverschreibungen der oberlausitzer Stande Obligationen der neuen 3procentigen Anleihe angenommen haben werden, wohin die Absicht des allerhöchsten Dekretes geht. Jene Schul den hören dann auf oberlausitzer zu sein, und werden Schulden des ganzen Landes. Staatsminister v. 3 esch au: Sonach würde also der Sinn des Deputationsvorschlages ganz mit meiner Ansicht über- rinstimmen, und nehme ich daher den gemachten Antrag wieder zurück. Der Vorschlag der Deputation findet hierauf einstim mige Genehmigung. Zu den §§. 38. und 40. lautet das Gutachten der Depu tation : Zu §.38. Der hierbei von der I. Kammer beschlossene und auch von der 2. Kammer genehmigte Antrag auf Herabsetzung der Oberlausitzer Schulden rst durch das inmittelst an die Stände gelangte Dekret vom 2. November vorigen Jahres erledigt worden. Zu ß. 40. Die 2. Kammer ist mit der I. darüber einver standen, daß vor der Vereinigung die gegenseitigen Forderungen berechnet und ausgeglichen werden möchten. Statt eines darauf zu richtenden Antrags in der Schrift, wir ihn die I, Kammer be«
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