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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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muß ich als Organ dieser Deputation mich jeder Hierauf bezüg lichen Bemerkung enthalten. Staatsminister v. Ze sch au: Der sprechendste Beweis dafür, wie nothwendig die unter 0. befindlichen Zulagen ge halten wurden, möchte wohl in dem Umstande zu finden sein, daß die Negierung diese Zulagen selbst bei nicht ausreichender Bewilligung, dessenungeachtet seit dem Jahre 1819 fortbezahlt hat. Auch haben die Stande diese Nothwendigkeit nie ver kannt, sondern nur darüber Bedenken getragen, daß der disponible Fonds der Flekschsteuerkasse durch Verweisung neuer Stellen an letztere vermindert worden ist. V. Deutrich: Die vormaligen Stande haben der Ne gierung niemals das Recht streitig gemacht, diese Gehaltszula gen zu reguliren. Allein sie glaubten, daß ein Anspruch we gen der Rückstände der Staatsdiencr lediglich an den fiscali- schen Kassen gemacht werden könnte, da letztere zunächst den Staatsbedarfzu decken hatten, und die ständischen Bewilligungen nur den Character der Beitrage an sich trugen, mit Ausnahme der Steuerschulden und Steuerbedürfnisse. Nimmt man nun an, daß durch die jenen Staatsdienern fortdauernd gewahrte Ge haltszulage ein Anspruch auf unausgesetzte Gewährung dersel ben in so weit entstanden ist, als diese Beamten dadurch zugleich als solche bezeichne: wurden, welche fortwährend einer Zulage bedurften, und dieselbe auch erhalten sollten, so würde jetzt die Staatskasse, mithin die Stände sich wohl nicht entbrechen mö gen, jene Ansprüche, wenn sie auch auf dem Rechtswege eben nicht zu verfolgen sein möchten, zu gewähren. v. Carlowitz: Es war durchaus erforderlich, daß die Noth wendigkeit der Zulagen von beiden Theilen, von den Ständen und von der Negierung anerkannt wurde, wenn man daraus eine Schlußfolgerung ziehen wollte. Die Stände aber haben jene Nothwendigkeit in den Jahren 1812 bis 1818 lediglich nur nach Höhe von 50,000 Thlr. jährlich, von dieser Zeit aber nur von 16,000 Lhlr. jährlich anerkannt, die Bewilligung jeder höhern Summe aber wurde von ihnen verweigert. Will man aber jetzt mehr bewilligen, so liegt doch unstreitig der Negierung die Pflicht ob, zu beweisen, daß die im 1.1811 obwaltenden, den Grund jenes ständischen Zuschusses abgebenden Verhältnisse bis zum Ende des Jahres 1818 fortgedauert haben. Ohne einen solchen Beweis, glaube ich, darf man von den frühem ständischen Beschlössen nicht abgehen. Neferent: Mit denen auf 6 Jahre verwilligten 300,000 Thlr. ist die Regierung auch 6 Jahre lang wirklich ausgekom men, nämlich von der Mitte des Jahres 1812 bis zur Mitte des Jahres 1818 und bevor die Summe noch erschöpft war, ver langte sie eine neue Bewilligung, um in der angefangenen Maße die Zulagen fort zu zahlen.- Da die Bewilligung aber nicht ausreichre, um Allen das frühere zu verabreichen, so schoß man aus fiskalischen Kassen so viel zu, um wenigstens die Stellen, wo anerkannte Nothwendigkeit zur Verbesserung verwaltete, demgemäß zu dotiren. Es liegt also bei diesen Stellen eine dop pelte Amrkenntniß dessen vor, dem die Entscheidung darüber zu gestand, und was auf viele Jahre der Zukunft als nothwendig angesehen wurde, dürfte auf ein halbes Jahr der Vergangenheit wohl nicht zu bezweifeln sein. Der Präsident geht hierauf nach Abtreten der königl. Bevollmächtigten zur Fragstellung über, und es wird die Frage: Tritt die Kammer dem Gutachten ihrer Deputation bei? mit 26 gegen 3 Stimmen bejaht. — Für das Nein stimmten v. Carlowitz, v. Ziegler und v. Beust (aufThosfell.) Die Sitzung nimmt 1-^-Uhr ihr Ende. Zweihundert und zwei und zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 15. April 1834. Fortsetzung der Berathung über das Wudjet des Staatsaufwanber. — 0. Departement des Innern. Nach Eröffnung der Sitzung, welches gegen 10 Uhr statt fand, wird das Protocoll der letzten verlesen, und nach einer Bemerkung von Seiten des Hm. Staatsministers v. Könne ritz genehmigt und von den Abgg. Richter (aus Lengenfeld) und Delling mit unterzeichnet. Auf der Negistrande waren verzeichnet: 1) Das hohe Gesammtmknisterium setzt die 2. Kammer davon in Kenntniß, daß Karl Julius Wilhelm v, Oppel auf Wellerswalde von den Rittergutsbesitzern des Meißner Kreises zum Stellvertreter des Abg. v. d. Planitz in der 2. Kammer am statt des Amtshauptmanns v. Welck erwählt worden und die höchste Genehmigung dieser Wahl erfolgt sei; wird verlesen. 2) Der Abg. Schweinitz bittet den ihm bis zum 16. April be willigten Urlaub nm wenigstens noch bis zum 23. April zu ver längern ; bewilligt. 3) Die Repräsentanten der Niedcrlvsnitz bitten die 2. Kammer, sich bei der hohen Staatsregierung für die dasigen Weinbauer dahin zu verwenden, daß, da sie durch die Weinsteuer direct besteuert wären, die nochmalige directe Be steuerung durch die Grundlasten in Wegfall kommen, und da fern dieß vor dem Erscheinen des neuen Grundsteuergesetzes nicht möglich wäre, wenigstens die Grundsteuer ihnen auf die Wein steuer, wenn sie diese abführen, zu gute gerechnet werde; an die 4. Deputation. 4) Der Secretair der Kammer, Richter (aus Grimma) bittet um Urlaub vom 17. April bis 10. Mai 1834; bewilligt. Nach diesem wird die ständische Schrift auf das Decret über die Verbindlichkeit der Gemeinden, zu den Heil- und Ver- sorgungsanstalten beizutragen, verlesen und genehmigt. Die Tagesordnung betraf die fortgesetzte Berathung des Ausgabcbudjets, namentlich 0. das Ministerium des Innern. Bei dem Etat unter XXX. gelangt man zu Nr. 5.: Der zu den Kosten des Leipziger Criminal- und Po- liceiamtes mit 1500 Thlr. angegebene Beitrag gründet sich auf das Regulativ vom 12. März 1822. Stach solchem ist über haupt ein Beitrag auf die Staatskasse übernommen, dieser spater auf-^tcl der gelammten zu den Ausgaben dieser Behörde zu lei stenden Zuschüsse bestimmt worden, und jetzt zu der Summe von 1500 Thlr. zu veranschlagen, gegen deren Bewilligung etwas nicht zu erinnern sein dürfte. Referent bemerkt, daß sich dieses Postulat auf ein be stimmtes Abkommen mit der Stadt Leipzig gründe, und es
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