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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Wegfall zu bringen und wird der Vorschuß-bis zur Rückzahlung mit 3 pCt. jährlich zu verzinsen sein, 3) 200 Thlr. Beitrag zu den Verwaltungsausgaben für die Sparkasse zu Dresden sind, vermöge höchster Decrete vom 17. Januar 1821 und 2. Februar 1822 so länge, als die Sparkasse besteht, als bewilligt anzusehen, -4)100 Thlr. Unterstützung des Hilfsfrauenverein zu Marienberg werden nun, da die Bewilligungszeit ablauft, wieder einz'uziehen, hingegen 5) 80 Thlr. dergleichen für die Kinderbeschäftigunganstalt zu Frei berg, deren Bewilligung gemäß, bis zum Jahre 1836 zu gewah ren sein. Sammtliche übrige Posten von Nr. 6. bis mit 21. 6) 27 Thlr. Betrag von 3 Faß Bier, welche in früherer Zeit der Leipziger Fischerinnung ausgesetzt worden sind, 7) 140 Thlr. für I Faß Landwein für die hiesige Bogenschützengesellschast, 8) 18 Thlr, 6 Gr. für 2 Stück Wild für die hiesige Bogenschützengesell schaft, 9) 140 Thlr. für 1 Faß Ländwein für die hiesige Scheiben schützengesellschaft, 10) 18 Thlr 6 Gr. für 2 Stück Wild für die hiesige Scheibenschützengesellschaft, 11) 30 Thlr. Gratification für den Scheibenschützenkönig allhier, 12) 15 Thlr. Weinäquivalenr für den Gcheibenschützenkonig allhier, 13) 45 Thlr. für 9 Klstrn. All. weiches Holz für die LeipzigerBüchsenschützengesellschaft, 14) 19 Thlr, 10 Gr, 8 Pf. an die Stadt Budissin, das sogenannte Schützenrecht, 15) 21 Thlr, 21 Gr. an die Stadt Zittau, das so genannte Schützenrecht, 16) 18 Thlr. 6 Gr. an die Stadt Camenz, das sogenannte Schützenrecht, 17) 12 Thlr. 3 Gr. 8 Pf. an die Stadt Löbau, das sogenannte Schützenrecht, 18) 105 Thlr. 18 Gr, fstr 9 Klstrn. Scheite, 9 Klstrn. Stöcke, und 18 Schock Bund holz für die brauende Bürgerschaft Zu Zwenkau, 19) 60 Thlr. für 60 Klstrn. weiche Stöcke für die alten Erbeinwohner der obern und untern Vorstadt und auf dem Graben zu Werdau, 20) 22 Thlr. II Gr. für 1 Schrägen Zell, hartes Holz für die Feuerwächter auf dem hiesigen Kreuzthurme, 21) 20 Thlr. für 4 Klstrn. All. wei ches Holz für die 4 Billeteurs der Stadt Leipzig, sind usuelle Verabreichungen, deren Bewilligung einer frühem Zeit angehört, und welche sich, nach den von der Deputation aus gesprochenen Ansichten, zu einer fernem Bewilligung knsgesammt nicht eignen dürften. — Die Deputation enthält sich jedoch, was die Posten von Nr, 7. bis mit 17. betrifft, einen bestimmten An trag zu stellen, da die Kammer bereits den im Lande bestehenden Schützengesellfchaften den Fortgenuß ihrer bisherigen Freibierbe- rechtigungen bewilligt hat, und die hiex aufgeführten Posten mit Letztem in gleichem Verhältniß zu stehen scheinen. Aus welchen Gründen die vier letzten Posten von Nr. 18. bis mit 21. in frühe rer Zeit bewilligt worden, und ob solche jetzt noch vorhanden sind, hat der Deputation nicht nachgewiesen und von ihr daher ein be stimmtes Gutachten nicht abgegeben werden können, übrigens hat es derselben nicht unangemessen geschienen, der Legierung eine ge wisse Summe zur Disposition zu stellen , um sie in den Stand zu setzen, einzelne Commünen, Corporationen und Individuen bei nützlichen, auf Erreich ung eines gemeinsamen wohlthatigen Zwecks berechneten Unternehmungen auf Zeit unterstützen zu können, sie ist daher der Ansicht, daß zu diesem Höehufe die gewünschteAum- me von 1800 Thlr. als Dispositionsquantum zu bewilligen, die Regierung aber zu ersuche» sei, über die Posten von Nr. 18—21. nähere Erörterungen anzustellen und solche, nach Befinden, in Wegfall zu bringen. ' Referent fügt hinzu? Auch hier ist der Grundsatz fest gehalten worden, nur temporäre Unterstützungen zuzugestehrn. Aus diesem Grunde hat die Deputation bei denen Posten, wo die BervDgung abläuft, ihr Gutachten dahin gestellt, daß sie in Wegfall zu bringen sei, Staatsminister v. Zefchau: Als die Regierung von den Bemerkungen und dem Wunsche der Deputation nähere Kennt- ! niß erhiclt, hat sie sich auch sogleich mit diesem Gegenstände bi- ! schastigt. Was die 18. und 19. Post betrifft, so wird es zweckmä ßig sein, sie stehen zu lassen, sie werden aber mehr in die Kategorie der Staatslristungen kommen. Es wird überhaupt künftig mehr ausgefchieden werden, was Verpflichtung und was Unterstützung ist. Ueber die beiden letzten Posten 20 und 21 hat keine bestimmte Nachweisung gegeben werden können, die Regierung wird aber dem Anträge der Deputation sehr gern zu entsprechen suchen. Abg. Runde: Ich glaube auch, daß der 18. und 19. Post von Seiten der Kammer die Bewilligung zu ertheilen sei; was aber die übrigen Posten betrifft, so könnten wir uns, da wir für die Dresdner Armenversorgung die Unterstützung versagt haben, nicht gemüßigt sehen, für den Zweck, welchen die Schützengesell schaften Haden, eine Bewilligung fortdauern zu lassen. Abg. Haußner: Ich kann dem bloß benretrn, was der Abg. Runde von den Posten erwähnt hat, welche den Dresdner Bogen-und Scheibenschützengesellschaften gewahrt wurden. Ich habe mich schon bei einer frühem Gelegenheit gegen die ihnen zu gestandene Freiheit erklärt und geäußert, daß der Staat nicht verpflichtet sei, solche Gesellschaften zu unterstützen, umsoweni ger, da sie nur ihr Vergnügen dabei beabsichtigen. Ihre ganze Tendenz geht bloß auf Vogel-und Scheibenschießen hinaus, bei welcher Gelegenheit man sich auf grünen Plätzen Vergnügen macht, und daß der Staat für einen solchen Zweck über 400 Thlr. geben soll, finde ich doch sehr hart, zumal im Vergleich zu den übrigen Städten. Die Schützengesellschaften der übrigen Stabte bekommen 12 bis 21 Thlr. für Bier; aber die Schützen der Stadt Dresden müssen Wein trinken; für diese sind zwei Faß Wem aNgesetzt. Das scheint mir doch sehr ungerecht und unbillig zu sein. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Das Entstehen der Schützengesellschaften verliert sich in das graueste Alter- thum; und es unterliegt keinem Zweifel, daß die Fortbewilligung dieser Summe, da sie auf landesherrlicher Bewilligung beruht, auch gewiß von Seiten der verehrten Kammer stattsinden wird; was bei einem solchen Institute, welches sich in das graue Alter- thum verliert, wohl zweckmäßig sein dürste, da es sich nicht so klar Herausstellen kann, ob eine rechtliche Verbindlichkeit vor handen sei oder nicht? Es liegt auch in der Natur der Sache, daß diese Bewilligung nicht sofort abgesprochen werden kann, da gleichsam eine Verjährung, ein Besitzstand eingetreten ist, und nicht zurückgenommen werden kann, was seit Jahrhunderten be willigt worden. Wollte die verehrte Kammer den Grundsatz be folgen, daß alles das, was früher rechtsverbindlich bestanden, nunmehr nach Einführung der Constitution aufgehoben sei, so gebe ich zu erwägen, wohin die Consequenzen führen würden. Allerdings würde dieser Besitzstand noch länger zu erörtern sein, darauf hyl die verehrte Deputation auch angetragen, und ich gebe ihr meinen Beifall. Abg. Haußner: Es zielst mehrere Dinge in der Welt, wel che Handlungen sind, wozu niemand verpflichtet werden kann. Da kann kein Besitzstand eintreten, un.dder, welcher etwas gegeben ist nicht verpflichtet, es fort zu prästkren, wenn auch 1000 Jahre dieseLeistung bestanden hatte. Ich glaube, Vie in Frage stehenden
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