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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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3604 men, was ich schon geäußert habe, baß den Grundsätzen derlfürsten die Schützengesellschaft tractirt haben. Sekt der Zeit Regierung gemäß ist, so wenig als möglich in Rechtsstreitigkei- des Kurfürst Moritz ist das Quantum aber immer verabreicht ten mit den Unterthanen, sowohl einzelnen als ganzen.Commu-! worden, und es wird sich übrigens auch bald ausweisen lassen, nen verwickelt zu werden, und daß sie sich zur Pflicht gemacht ob eine rechtliche Verbindlichkeit vorhanden ist oder nicht. Ich hat, wo eine Rechtsverbindlichkeit vorhanden ist, ohne weiteres das zu gewahren, was der Commun oder dem Privatmann zu steht, und zwar aus dem gewiß rechtlichen Grunde, weil es dem Staate weit leichter wird, Processe zu führen, als der Com mune und dem Privatmann. Für diese sind die Proccßkosten sehr hart, für den Staat sind sie leichter. Ich halte überhaupt eines Staates nicht würdig, wenn er sich immer nur durch Klag anstellung zu seiner Verpflichtung anhalten laßt; es geziemt das nicht dem Privatmanne und es geziemt auch nicht dem Staate. Abg. Sachße: Allerdings sind die Grundsätze des Herrn Staatsministers sehr zu achten, aber auf der andern Seite be fürchte ich auch, daß dadurch allen, welche nur überhaupt glau ben, einen Rechtsanspruch zu haben, Zugeständnisse gemacht werden, und es will mir doch scheinen, als wenn bei den Posten von 7 bis 17 viele Bedenken vorhanden sind. Ich muß besor gen, daß dann die Regierung, wenn sie nur auf irgend eine Weise in Ungewißheit wäre, in Verlegenheit käme, ob sie das Gesuch abschlagen soll oder nicht. Es werden sich immer Mo mente herausheben lassen, welche für die Sache sprechen, wenn es aber zur rechtlichen Ausführung kommt, so werden diese nicht ausreichen; und während andere Schützengesellschaften sich mit einer Bierbefreiung begnügen müssen, soll die hiesige eine Wein befreiung haben. Nimmt man noch an, daß der reelle Zweck der Schützengesellschaften nicht mehr vorhanden ist, wie 'er frü her war, so wäre um so mehr beizustimmen, diese Summe nicht zu bewilligen. Abg. Eisen stuck: Es würde von mir gar nichts gesagt werden, aber wenn ein Abg. die 2. Kammer wahrheitswidrig be schuldigt, als ob sie ein Recht gekränkt habe, als ob sie den Anspruch, den sie für recht anerkannt, zurückgewresen habe, so muß mich das schmerzlich berühren. Wenn der Abg. und einige wenige mit ihm in der Dippoldiswalder Sache die Ansicht her ausstellten, daß man den Bittstellern die Antwort crtheile, daß, obwohl man überzeugt sei, ihr Anspruch sei gerecht, jedoch der Staat nicht Mittel genug besitze, ihn zu bewilligen, so ist dieser originelle Antrag allerdings geschehen, aber die Kammer hat dieser Originalität ihre Zustimmung nicht gegeben, und es ist nun sonderbar, wie behauptet werden kann, die Kammer habe einstimmig eine nicht genehmigte Ansicht zu der ihrigen erho ben. Es sollte mir leid thun, wenn das Publicum mit solchen Ansichten überflügelt, getäuscht und über die wahre Meinung der Kammer ins Ungewisse gesetzt werden soll. Der stellvertretende Abg. v. Friesen: Die Sache ist an und für sich höchst unbedeutend, und ich würde darüber nichts sprechen, wenn nicht das Rechtsprincip in Frage gekommen wäre. Dem Vernehmen nach sollen die Schühengesellschaften seit Kurfürst Moritz auf diese bestimmten Quanta gebracht wor den sein; bis dahin sollen aber die früheren Herzöge und Kur- j finde also darin keinen Nachtheil, wenn man diese Summe auch bewilligt. Daß andere Städte dieses Recht nicht haben, und daß man sagt, was dem einen Recht, ist dem andern billig, finde ich hier nicht anwendbar; man könnte eben so gut sagen, die Elbe soll bei jeder Stadt vorbei fließen, und warum soll Dresden und die Orte allein, welche an deren Ufern liegen, die sen Vorzug haben. Der Präsident: Es wird doch im ganzen Lande das Vogel- und Scheibenschießen als ein Volksfest betrachtet, und ich sollte glauben, daß man schon aus diesem Gesichtspunkte etwas beitragen könne, wenn auch kein bestimmter Rechtsgrund dafür vorhanden wäre. Abg. Runde: Ich betrachte diese Bewilligung als einen Ausfluß der höchsten Gnade. Es dürfte aber wohl ein Unter schied zu machen sein, nämlich ob diese Ausgabe überhaupt mit einem Staatszwecke zusammenfällt oder nicht. Sollte der Zweck bloß auf Vergnügen gehen, sollte die Bewilligung nur von persönlichem Wohlwollen gegen die Percipientcn aus^egan- gen sein, so könnte sie nur dann auf die Staatskasse übernom men werden, wenn ein Sraatszweck damit verbunden fein wird. Dieser laßt sich in der damaligen Zeit, wo die Bewilligung ge schah, wohl denken, die Schützengesellschaften hatten damals den Zweck, welchen die Communalgarden jetzt haben; allein da dieser politische Zweck aufhört und wir für die Communal garden eine nicht unbedeutende Summe ausgeworfen haben, so glaube ich doch, daß man den Standen nicht zumuthen könne, dessenungeachtet noch für die Schützengcsellschaften die Bewilli gung fortdauern zu lassen. Ich bin von alledem, was gesagt worden, noch nicht in der Maße beruhigt, um mich vor mei nen Committenten rechtfertigen zu können, wenn ich diese Sum me bewilligen würde. Abg. Secr. Bergmann: Da mir die Verhältnisse der Oberlausitzer Städte genau bekannt sind, so erlaube ich mir zu bemerken: Bei diesen Städten schreibt sich das Beneficium von einer landesherrlichen Zusicherung, und zwar von der Zeit her, wo die Obcrlausitz zu Böhmen gehörte. Es wurde damals eine gewisse Summe an die Schützengesellschqft abgegeben; dieses Privilegium hat sich in diesen Städten erhalten, und es ist fortwährend dieses Quantum gegeben worden. Es ist auch noch ein anderer Anthcil sogar aus der Oberlausitzer Steuerkasse übertragen worden, und ich glaube nicht, daß man sofort auf den Wegfall antragen könne. Wahrscheinlich haben die Schü tzengesell schäften in den Erblanden ebenfalls landesherrliche Zu sicherungen erhalten, und ich kann es nur der Gerechtigkeit ge mäß finden, daß man sich dem Anträge der Deputation in der erweiterten Maße an schließt. (I-rtsehung folgt.) Druck und Papier vonB. G. Teubner kn Dresden. Verantwortliche IWartjonr p. Gretsch ek.
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