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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ist, daß die Kammer schon durch einen frühem Beschluß sich ge fesselt hat, weil sie damals allerdings einraumte, haß dem An träge der Petenten nicht Folge gegeben werden könne. Staatsminister v. Ze sch au: Das Protokoll, welches über die damalige Discussion ausgenommen wurde, wird erge ben , wie ich mich damals schon über diesen Gegenstand geäußert habe. In der Hauptsache habe ich mich dahin ausgesprochen, daß die Regierung sich so wenig als möglich durch ihre Anstalten in den Erwerb anderer Gewerbtrekbenden einmischen wolle, daß sie das, was zu dem Erwerbe dieserPersonen gehört, ungeschmä lert bestehen läßt. Davon könnte ich mehrere Beweise anführen, daß das Finanzministerium diesen Grundsatz besonders in neuerer Zeit stets befolgt hat. Es ist auch damals ausgesprochen wor den, daß das Finanzministerium die Beschwerde bereits abge stellt habe, indem die Staatslithographen solche Gegenstände, welche die gewöhnliche Schrift betreffen, nicht mehr auf Privat bestellung bearbeiten dürfen, daß man sich aber Vorbehalten müsse, Gegenstände, welche eine besondere Kunstfertigkeit erfordern, auch von den hier in Frage stehenden Lithographen liefern zu las sen. Wenn die Regierung diese Beschränkung cintretzn läßt, so wird eine gerechte Beschwerde der Stadtlithographen nicht Platz greifen, umsoweniger, da nicht ausgeschlossen ist, daß die Ne gierung in vielen Fällen Privatlithographen zu ihren Arbeiten be nutzt. Ich kann davon Beweise liefern, so sind die Rentenbkiefe, von welchen nächstens welche-ins Publicum kommen werden, von Fürstenau gefertigt worden, und zwar mit solcher Auszeichnung und Sorgfalt, daß es dem Finanzministerium nur erfreulich sein konnte, dabei einen großen Vorschritt der Lithographie zu bemer ken. Zu vergessen ist übrigens hierbei nicht, daß die lithogra phische Anstalt des Staates den ersten Impuls gegeben hat; denn bis zu deren Errichtung war die Lithographie in Dresden noch nicht in Anwendung gekommen. Es erfolgt nun die Fragstellung; 1) Will die Kammer, daß die Summe von 1,706 Thlr, nur transitorisch zu bewilligen sei? Einstimmig bejaht. 2) Will hie Kammer, daß bei der Negie rung darauf angetragen werde, daß von jetzt an von den Staats lithographen keine lithographirten Blatter mehr für Privaten verfertigt werden sollen? Mit 41 Stimmen verneint. Ahg. Haußnex: Ich wünschte Aufschluß darüber zu haben, oh die Geometer zeitlebens angestellt sind, so daß sie als Staatsdiener betrachtet werden, odex ob sie bloß temporair. Würde Letzteres der Fall sein, so würde hier das Nämliche Platz greifen, was der Abg. Eisenstuck bxi den Staatslithographen an getragen Hatz Staatsminister v. Zeschau: Es ist das verschieden; einige sind bestimmt, andere temporair und wieder andere auf Remune ration angestellt, es läßt sich also die Frage weder mit Ja, noch mit Nein im Allgemeinen beantworten, Abg, Runder Aus der frühem Erklärung des Hm. Staats ministers geht hervpr, daß der wesentliche Zweck, wozu die Anstalt errichtet wprden, erledigt sei, und es würde wohl der Zweck, wel chen die Deputation angedeutet hat, noch auf andere Weise erzielt werden können. Ich glaube deshalb, daß die Kammer in. der Schrift den Wunsch aussprechen dürste, daß bej vorkommm- den Gelegenheiten Bedacht genommen werde, durch anderweite Anstellungen dieser Personen das Budjet zu entlasten. Abg. Haußner: Dem muß ich um so mehr beitreten, da dann die Kosten auf Meßinstrumente gleichfalls wegfallen; und ich glaube, Sachsen ist nicht so arm an Geometern, daß sich nicht Leute genug finden würden; selbst die Staatswaldungen und die Kammergüter sind vermessen, und es könnte die Vermessung bloß noch bei einzelnen Kammergütern in Betreff der Dismembratio nen vorkommen; aber da würde der Aufwand in zu großem Mkß- verhaltniß mit dem stehen, was geleistet wird. Ich kann mich also nur dem anschließen, diese Anstalt so bald als möglich auf zuheben. Staatsminkster v. Ze schau: Ich glaube dem Anträge des Abg. Runde schon durch die Erklärung entsprochen zu haben, welche ich anfangs der Discussion gegeben. Es kann nicht in der Absicht der Regierung liegen, eine Anstalt fortbestehen zu lassen, welche nicht zu den Bedürfnissen der Regierung erforderlich ist. Ich muß mich aber auf die Versicherung beschränken, daß sich auch bei dieser Position die Regierung angelegen lassen sein wird, möglichste Ersparungen eintreten zu lassen und ihr vielleicht durch eine zweckmäßige Organisation eine andere Einrichtung zu geben. Ich sollte meinen, daß der Antrag dadurch überflüssig würde; denn es liegt in der Absicht der Regierung, diese Anstalt nur auf die dringendsten Bedürfnisse zu reduciren. Abg. Rund e: Nach dieser Erklärung und in Berücksichti gung der anderweiten Zwecke nehme ich meinen Antrag zurück. Abg. Axt: Ich erlaube mir den Antrag wieder aufzu nehmen, weil es doch wünschenswert!) ist, daß die Stande sich darüber aussprechen, daß ein Institut, welches nicht mehr zeitge mäß ist, ihnen überflüssig erscheine. Daß es aber wirklich über flüssig sei, ergiebt sich daraus, daß Subjecte genug vorhanden l sind, welche diese Anforderung leisten können, und daß auch eine Militairplankammex noch da ist. Der Antrag lautet; „die Kam mer möge in der Schrift den Wunsch ausdrücken, daß die hohe. Staatsregierung bei vorkommenden Gelegenheiten durch ander-, weite Anstellung der bei der Camercilvermessungsanstalt an^ stellten Personen die astmählige Auflösung dieses Institutes her beiführe." Der Antrag wird ausreichend unterstützt, worauf Vieepräsident bemerkt: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, weil ich glaube, daß die Erklärung des Hm, Staats ministers hinlänglich sei. Staatsminister v. Ze sch au; Ich glaube allerdings, daß es nicht nöthig ist, einen solchen Antrag an die Regierung ge langen zu lassen, wenn von der Negierung eine solche entspre chende Erklärung gegeben wird. Dann dürste es wohl hinläng lich sein, und sollte das nicht genügen, so wäre ja ganz überflüssig, eine solche Erklärung abzugeben, Ich sehe nicht ein, wozu es noch eines Antrags bedarf, Abg. Axt; Es ist möglich, daß eine solche Ansicht, wiesle der Hr- Staatsminister ausgesprochen, von seiner Persönlichkeit ausgeht; allein die Stelle istnicht permanent, es kann ein anderer Mann diesen Posten einnehmen; dieser kann eine andere Ansicht haben, findet vielleicht das Institut notwendig, und es würde dann
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