Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dann an einer bestimmten Erklärung von Seiten der Kammer fehlen. Staatsminister v. Zeschau: Ich habe dagegen zu er wähnen, daß das, was vom Ministerium erklärt wird, nicht für eine individuelle Ansicht angesehen werden kann; das Ministerium erklärt im Namen der Regierung, und diese Erklärung ist nicht an den Wechsel der Stelle geknüpft. Der Präsident stellt die Fragen: 1) Genehmigt die Kam mer den gestellten Antrag des Abg. Axt? Mit 37 Stimmen ver neint. 2) Bewilligt die Kammer die 4,250 Thlr. mit der Be merkung, daß das, was die Lithographen betrifft, bloß transi torisch sei? Gegen 1 Stimme mit Ja entschieden. Zur Position XXXVIII. 7. wird Seiten der Deputation bemerkt: Der Etat dererbländifchen Steuerbedürfnisse um faßt nachstehende Ausgaben: Papier zur Stempelfactorie und Versendungsunkosten des Stem- pclpapiers 3273 Thlr. 18 Gr.; zufälliger Aufwand 1017 Thlr. 22 Gr. 9 Pf.; Reparaturkosten im Land - und Steuerhaufe 487 Thlr. 1 Gr. 6 Pf.; Feuerwächterlöhne 419Thlr. 8Gr.; Brand versicherungs - Beiträge wegen des Landhauses 269 Thlr. 10 Gr. 9 Pf.; Röhrwasserkosten wegen desselben 136 Thlr. 2 Gr.; Be- neficien, der Steuer-, Wittwen-und Waifenkasse bewilligt, 137 Thlr. 12 Gr.; Schornsteinfegerlöhne 28 Thlr., Aussicht über die Feuerlöschgerathschaften 18 Thlr., Neujahrsgeschenke 5 Thlr. 18 Gr., zusammen 51 Thlr. 18 Gr.; zur Sportelkasse des Ap pellationsgerichts 25 Thlr.; 5817 Thlr. 21 Gr. Summa. Die letztere Zahlung an die Canzlei des Appellatkonsgerichts wird, nach nun erfolgender Fixirung aller Angestellten, in Weg fall kommen, und werden nach Aufhebung des Obersteuercollegii die übrigen Positionen an den geeigneten Stellen künftig veraus gabt werden. Die Beneficien gründen sich auf königl. Nescripte vom 5. April 1726 und 10. August 1743. Referent fügt hinzu: Rücksichtlich der Feuerwächterlöhne habe ich zu bemerken, daß seit älterer Zeit immer 12 Feuerwachter gehalten wurden, was auf einer alten städtischen Einrichtung be ruht. Die Staatsregierung wird auch diese in Wegfall bringen, so wie auch sämmtliche Ausgaben an die geeigneten Stellen im Budjet künftig ausgenommen werden. Staatsminister v. Zeschau: Diese Position, die soge nannten Steuerverwaltungsausgaben, findet man in der Steuerhauptrechnung, welche den früheren Ständen vorgelegt wurde. Als dieser Etat zusammengestellt worden ist, bestand noch das Ober-Steuercollegium, und es blieb dem Finanzmi nisterium nichts übrig, als die Position in der Maße einstweilen aufzunehmen; aber es wird weit zweckmäßiger sein, die ver schiedenen Ausgaben künftighin zu sondern. Ganz hat dieses aber noch nicht ausgefährt werden können, obwohl es zum Theil schon geschehen ist. Ich muß allerdings bemerken, daß der Aufwand für Feuerwächterlöhne unendlich groß ist; es sind 18, und es wird auf deren Verminderung Bedacht genommen werden. Indessen habe ich auch hier den Wunsch auszuspre chen , daß man im Vertrauen auf die Staatsregierung diese Position bewillige und ihr die Aussonderung überlasse. Abg. v. d. Planitz: Ich wollte mir eine Bemerkung in Betreff der Brandversicherungsbeiträge erlauben. Das Land haus ist gewiß mit den übrigen Staatsgebäuden gleich zu achten. Die 2. Kammer hat beantragt, baß die Staatsgebäude versi chert werden sollen, die erste ist diesem Anträge nicht beigetre- ten; aber ich glaube, es sei sehr angemessen, daß auch daS Landhaus versichert, wenn die übrigen Staatsgebäude ver sichertwerden, und im Falle diese nicht versichert werden, auch bei dem Landhause die Versicherung nicht statt habe. Abg. Eisenstuck: Dieser Aeußerung muß ich widerspre chen. Die Staatsregierung hat in dem Entwürfe über die Brandversicherungsanstalt aufgestellt, daß Staatsgebäude, in so fern sie bisher nicht versichert worden, der Brandversicherung nicht unterliegen sollen. Darüber sind beide Kammern nicht einig, wohl aber sind sie über den Punct einverstanden, daß, in wie fern öffentliche Gebäude der Brandversicherung bisher unterlegen haben, auch ferner derselben unterliegen sollen. Abg. Haußner: Ich muß bitten, mir Aufschluß zu ge ben über den Posten: „ Zufälliger Aufwand "; dann halte ich auch die Reparaturkosten ungemein hoch. Diese können zwar künftig nicht anders werden, wenn es sich darstellt, daß sie wirklich aufgewendet worden; mir scheint aber, in so weit ich Gelegenheit gehabt habe, das Gebäude selbst kennen zu lernen, die Baufälligkeit nicht vorhanden zu sein, welche einen so gro ßen Aufwand erforderte. Staatsministerv. Zeschau: Dieser Ansatz gründet sich auf eine Durchschnittsbcrechnung von den Jahren 1828, 1829 und 1830. Der zufällige Aufwand hat allerdings darin mit seinen Grund, daß das Ober-Stcuercollegium darin seinen Sitz hatte, und er wird sich künftig großentheils erledigen. Es hat aber auf diese Angelegenheit nicht weiter eingegangen werden können, sondern man mußte sich darauf beschränken, daSBe- dürfniß dieser Durchschnittsberechnung in Ansatz zu bringen. Künftig wird sich die Position in den verschiedenen angemessenen Rubriken finden, aber jetzt weiter einzugehen, scheint mir kei nen Zweck zu haben. Was von dieser Position beseitigt werden kann, wird beseitigt werden; es ist zum Theil geschehen, und ist vorläufig nur in Ansatz gebracht, was in den Jahren 1828, 1829 und 1830 aufgewendet wurde. Abg. Roux: Es würde sich nach dieser Erläuterung die Sache so gestalten, daß dieses Postulat nur ein Dispositions quantum wäre, welches künftig in Rechnung zu stellen ist, und mithin nur als transitorisch anzusehen wäre. Gegen die Frage des Präsidenten: Bewilligt dieKam- mer diese 5817 Thlr. 21 Gr. transitorisch zu dem angegebenen Zwecke? bemerkt Staatsminister v. 3 eschau: Gegen den Zusatz „ transito risch " muß ich mir eine Erinnerung erlauben. Transitorisch kann nur das genannt werden, von dem man mit Gewißheit übersieht, daß es künftig wegfällt. Das ist hier nicht der Fall, sondern es werden die Theile dieser Ausgabe zweckmäßiger unter die anderen Positionen gestellt. Es würde der Ansicht entspre chen, wenn man sagt, daß diese Position bewilligt werde, jedoch unter der Voraussetzung, daß sie unter die betreffenden Rubriken nach dem Bedürfnisse gestellt würde. Eine transito rische Post ist sie nicht, weil nicht -er gänze Aufwand wegfällt, 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder