Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wie z. B. der Aufwand für das Stempelpapier nicht Wegfällen kann. Man könnte also den Antrag beifügen, daß man voraus setze, daß, in so weit die Position künftig nicht erforderlich sei, sie in Wegfall kommen, das übrige aber in. den geeigneten Po sitionen verausgabt würde. Der Präsident stellt nun die Frage: Will die Kammer die 5817 Thlr. 21 Gr. für den Etat der erbländischen Steuerbe dürfnisse unter der vom Hm. Staatsminister vorgeschlagenen Voraussetzung bewilligen? Sie wird gegen eine Stimme bejaht. Bei der Position XXXVIII. 8. lautet das Deputationsgut achten: Etat der Reisekosten, Auslösungen und beson der» Vergütungen in allgemeinen Finanz- Angelegenheiten. Es werden für angegebene Zwecke in Anspruch genommen 506V Thlr. Das muthmaßlicheBedürfniß hat nicht naher nach gewiesen werden können; doch leidet es keinen Zweifel, daß Rei sen in Zoll- und Handelsangelegenheiten, wegen Fortsetzung des Salzlieferungsvertrags rc. um so weniger ausbleiben kön nen , als nun der Anschluß Sachsens an einen großen Zollverein erfolgt ist. Staatsminister v. Zeschau: Ich muß bemerken, daß man bei dem Ansätze dieser Position bloß die Absicht gehabt hat, daß das Budjet für alle mögliche Fälle eine Position enthalte, damit man sich nicht selbst über die Staatsbedürsnisse täusche. Uebri- gens habe ich im Allgemeinen zu erinnern, daß der Finanzmini ster auf diese Post nur dann etwas Hinweisen wird, wenn das Behürfniß wirklich eintritt. Es könnte z. B. der Fall sein, daß, wenn eine Verhandlung in Deutschland in Bezug auf das Münz wesen stattsindet, eine solche Post erforderlich würde. Tritt die ser Fall nicht ein, so würden diese 5000 Thlr. unberührt in der Kasse bleiben; indessen hat es nothwendig geschienen, diese Posi tion in Ansatz zu bringen, nicht um die Regierung sicher zu stel len, denn sie würde versichert sein, die Genehmigung der Stände zu erhalten, wenn ein solches Bedürfniß nöthig würde, sondern weil das Budjet diese Position erfordert, um nicht ein vortheil- hafteres Resultat da herauszustellen, als es sich vielleicht in der Wirklichkeit gestaltet. . Abg. Axt: Da diese Position nur als Dispositionsquan tum gestellt ist, so kann ich im Allgemeinen nichts dagegen haben; nur kann ich den Grund, den die Deputation angeführt hat, we gen des Salzlieferungsvertrags nicht schlagend finden; denn die ser geht bis zum Jahre 1845 und es möchte eine Reife deshalb wohl schwerlich vorkommen können. . Staatsminister v. Zesch au: Da die Negierung hiezu Ver anlassung gegeben hat, so muß ich die Bemerkung machen,, daß dieser nur beispielsweise angeführt ist. Die hierauf gestellte Frage des Präsidenten: Werden diese' 5000 Thlr. zu den angegebenen Zwecken bewilligt? wird gegen eine Stimme bejaht. , Gegen XXXVIII. 9) die Buch- und Steindruck kosten 1400 Thlr. Und XXXIII. 10) ägia, visoonto, Munz'verlust bei Umschmelzungenrc. 10,000Thlr.fand die Deputation nichts zu erinnern. — Letztere Summe ist wesent lich bestimmt, eine vielfach erwähnte Landesplage durch aümäh- lige Einschmelzung der abgeführten Conventkons - Vierundzwan zigstel zu vermindern, und diese Einschmelzung ist nicht zu umgehen, es sei der künftige Münzfuß, welcher er immer wolle. Abg. v. d. Planitz: Wenn auch die Summe von 1V,VOO Thlr. für Münzverlust bei Umschmelzungen für den ersten Anblick bedeutend erscheint, so glaube ich doch gern, daß sie für das Um- münzen nicht bedeutend ist; indessen weiß ich nicht, ob ihre Ver wendung in der jetzigen Finanzpcriode ganz angemessen erscheint, da, wie zu hoffen ist, wir einer Veränderung des Münzwesens entgegen geben, und so dürfte das Ausprägen neuer Münzen so wenig als möglich geschehen, und die alten Münzen noch beizu behalten sein. Die Deputation sagt zwar, daß vorzüglich die 24stel umgeschmolzen werden sollen; ich glaube gern, daß die Verminderung solcher Stücke erwünscht ist, es ist auch in der Kammer darüber gesprochen worden, und wir haben uns dafür erklärt; indessen haben sich die Verhältnisse durch den Zollverein verändert, wir haben erfahren, daß die Regierung bemüht sei, den Münzfuß und das Gewicht auszugleichen, wir gehen also mit Gewißheit einer Veränderung des Münzfußes entgegen, und wir würden genöthigt sein, im Falle ein anderer Münzfuß als der 20Guldenfuß angenommen würde, nochmals umzuprägen. Daher scheint mir die vorliegende Ausgabe für die jetzige Zeit nicht angemessen; ich sehe einer Erklärung darüber entgegen, und er laube mir vielleicht späterhin, einen Antrag auf Verringerung oder Wegfall der Position zu stellen. Referent: Ich bemerke, daß die Deputation nicht von Umprägung, sondern von Einschmelzung der 24stel gesprochen hat. Dieses eingeschmolzene Geld kommt dann wesentlich in dieser Art zum Verkauf; es wird dem Auslands zu dem ange messenen Preise zugeführt, und bei der künftigen Zeit wird es um so weniger an Geld fehlen, da unsere Bergwerke einen be deutenden Ertrag gewahren. Staatsminister v. Zeschau: Ich erlaube mir, mich über diesen Gegenstand etwas ausführlicher zu verbreiten. Es ist schon bei einer anderen Gelegenheit, bei der Discussion über die Kassenbillets, zur Sprache gekommen, daß die Negierung den Wunsch hat, nach und nach einen Theil der großen Masse der 24stel aus dem Verkehr zu entfernen. Es ist auch schon im vo rigen Jahre so verfahren, und eine bedeutende Summe einge schmolzen worden. Damit fortzufahren, ist die Absicht der Regierung. Dieß stellt sich um so dringender dar, da ich an zuführen habe, daß man seit den Jahren 1760 — 1830, mit hin innerhalb 70 Jahren, eine zu große Masse von diesen 24steln, nämlich ungefähr 1,700,000 Thlr. ausgeprägt und in Umlauf gesetzt hat. Von dieser Summe sind allein in den Jah ren 1763 — 1765 1,200,000 Thlr. ausgeprägt. Diesen da mals begangenen Fehler hat man späterhin erkannt, und sich in der Ausprägung beschränkt. Seit dem Jahre 1827 werden von der hiesigen Münzstätte gar keine 24ftel mehr ausgeprägt weil nach der Landestheilung, wo diese auf den früheren Um fang des Landes berechnete Münze in das Königreich Sachsen zurückgedrängt wurde, die große Masse dieser Geldsorten auf den Geldverkehr sehr nachtheilig einwirkte. Nun kann man sich allerdings die Frage aufwerfen: Ist es rathsam, in dem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder