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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 176. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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anderer Staatsämter, im Floß-, Berg-, Post-, Forstwesen,, ebenfalls erfordert wird. Wenn endlich der geehrte Redner sich gegen das Mitregie ren und Mitverwalten der Stände erklärt, so bin ich damit voll kommen einverstanden, leugne aber, daß em solches noch künf tig in der Oberlausitz statt finden werde, da ja eben vermöge des vorliegenden Vertrags jede ständische Landesverwaltung auch in der Lausitz seine völlige Endschaft erreicht. Erwünscht ist es mir bei dieser Veranlassung meine Ansicht über die Lausitzer Verhältnisse überhaupt mit wenigen Worten aussprechen zu können. Ich kann-wohl sagen, daß ich noch vor drei Jahren mit Letztem nichts weniger als befreundet war, da der darin vor herrschende Separatismus und Aristokratismus meinen Ansicht ten und Grundsätzen keineswegs entsprach; allein ein himmel weit verschiedener Zustand ist ja seitdem eingetreten und mit Ver gnügen erkenne ich es hier öffentlich an, daß die Lausitzer Stande der Regierung mit liberalem Sinn entgegengekommm sind, den größten Theil ihrer Vorrechte aufgeopfert und es dadurch mög lich gemacht haben, für Gesetz, Abgaben und Behördenverfas sung zwischen den Erblanden und der Oberlausitz eine wahre, vernunftgemäße Einheit und Gleichheit zu begründen; allein, daß man mit diesen Hauptresultaten nicht zufrieden, auch gleich zeitig jede provinzielle Eigenthümlichkeitvertilgen, jedes geschicht liche Andenken verwischen will, das kann ich nicht billigen, dazu nie die Hand bieten, sondern es nur bedauern, Forderungen ausgesprochen zu sehen, die mit Recht, Vertrag und Besitzstand unvereinbar sind. Abg.Nostitz und Jänckendorf: Es ist mir der Vor wurf gemacht worden, als wäre ich dem Abg. zu nahe getreten, als hätte ich gesagt, es herrsche bei ihnen Mißgunst vor; allein das habe ich nicht gesagt, im Gegentheil sagte ich, wie ich nicht annehmen könne, daß Mißgunst der Grund sei, und es müsse also ein anderer Grund vorwalten, und ich habe ihn darin gefunden, daß eine Abneigung gegen die Kreisverfas- fung stattfinde, und ich habe hinzugefetzt, daß diese nicht vor walten dürfe, da §. 61. der Verfaffungsurkunde die Kreisver fassung ausspreche. Referent: Ich habe die Sache nicht anders aufgefaßt, als der Abg. so eben ausgesprochen; allein habe ich gleich keine Abneigung gegen die Kreisverfassung, so bin ich doch gegen eine solche Ausdehnung, wie sie in der Oberlausitz erhalten werden soll, und in der Verfassung nicht begründet ist. Ich glaube auch, daß die Oberlausitz für das, was sie aufgcgeben hat, be deutend gewonnen hat; denn eine Verfassung, wie die unsrige ist, laßt doch eine Partikular-Verfassung in ihren Vorzügen weit hinter sich; schon die Vereinigung mit einem Lande, an welchem sie in vielfacher Hinsicht Interesse hat, ferner, daß sie an der Berathung über die Verhältnisse des gesammten König reichs Theil nehmen kann, ist in der Lhat ein großer Vorzug, und wenn man eine gewisse Scheu vor der Particularverfassung hat, so gestehe ich, daß sie daher rührt, weil sie wenig bekannt ist. Der Herr Staatsminister v. Carlowitz hat sie uns zwar allerdings aufgeschlossen, aber mühsam genug, und es ist ein schwieriges Werk, sich hinein zu studiren. Das Steuerwesen in den Erblanden ist schon eine schwierige Sache; sehe ich aber das Dberlausitzer an, so finde ich diese nur noch schwieriger. Dieß ist, was sie aüfgkebt, und man kann ihr hierzu nur gra- tuliren. Mit der Verfassung der Lausitz ist es dasselbe, wie mit einem Kleide, man legt das alte ungern ab, und es ist das neue unangenehm, bis man sich in das neue gefunden hat. Der Abg. schien in einer gereizten Stimmung gegen mich zu sein, der ich als Referent das Wort zu führen habe; allein ge rade von ihm läßt sich erwarten, daß, wenn einige Zeit vorü ber gegangen ist, auch diese gereizte Stimmung weichen wird. Bei alle dem kann ich, obschon so manches gegen die Deputa tion vorgebracht wurde, doch nur bei dem verharren, was die Deputation als angemessen beantragt. Das Präsidium stellt nun folgende Fragen: 1) Tritt die Kammer dem Gutachten der Deputation zum ersten Satze bei? Wird gegen 20 Stimmen bejaht. 2) Soll der zweite Satz wegfallen? Wird gegen 16 Stimmen bejaht. 3) Soll der dritte Satz in Wegfall gebracht werden? Wird bejaht gegen 15 Stimmen. 4) Wünscht die Kammer den vierten Satz wegfallen zu sehen? Wird gegen 13 Stimmen bejaht. 5) Beantragt die Kammer den Wegfall des fünften Satzes ? Wird gegen 15 Stimmen bejaht. Zu §. 11. führt die Deputation an: Die Deputation kann sich mit diesem Z. darum nicht «'«ver ständigen,-weil nur die Absonderung der Oberlausitz von den Erb landen befördert würde, wenn man ihr vertragsmäßig Aemter und Consistorialgerechtsame zutheilte, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob das Gleiche im ganzen Königreiche jetzt oder künftig bestehen wird. Werden die Patrimonialgerichte aufgehoben, so verschwinden auch deren Consistorialgerechtsame von selbst und ohne daß es der Zustimmung der Provincialstände bedarf. Dis Bestimmungen dieses Z. würden jeder im ganzenLande für nöthkg erachteten Verbesserung im Kirchen- und Schulwesen erschwerend, ja hindernd entgegen treten. Wessen sich Regierung und Stände hierüber vereinigen, das muß auch von der Oberlausitz, mit bloßer Ausnahme (m. s. o^en zu ß.3.) der dortigen katholischen Kirchen- "'verfaffung gttten. Was für die protestantischen Erblande in Kirche und Schule dem allgemeinen Interesse von Regierung und Kammern angemessen gefunden wird, das mag sich auch die pro testantische Bevölkerung der Oberlausitz billig gefallen lassen, und sie wird es sich auch gefallen lassen wollen. Denn es wäre delu- sorisch, wenn die Abgeordneten aus der Oberlausitz an den dieß- fallsigen Berathungen und Beschlüssen in den Kammern Theil nehmen, ohne an das Beschlossene selbst gebunden zu sein, wenn sie dann noch, ein Staat im Staate, in ihren Provincialversamm- lungen bestimmen dürften, ob sie von dem, was für die übrigen Landestheile gelten soll, in der Oberlausitz Gebrauch machen woll ten? Die 1. Kammer hak bei diesem Z. nichts bemerkt. — Der erste und zweite Satz des Z. II. möchte aber ganz wegfallen, und in den dritten Satz statt: „Provinzial-Regierungsbehörde" das Wort: „Regierungsbehörde," und statt: „so lange nicht, nach 3. mit Einverstandniß der Provmzkalstande" die Worte: „so lange nicht im ganzen Königreich mit Zustimmung der Stände versammlung" gesetzt werden.
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