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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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NNßersrderrLliche Beilage zrrr Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 2. Januar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. neun u. sechzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 19. December 1633. (Beschluß.) Schluß der Vcrathung über den anberwelten Bericht der!. Deput-, die Er richtung der Krcisdlrectionen betreffend. Abg. Clauß: Die Besorgnisse, welche der Abg. v. Thie- lau in.Betreff eines Zuweitgreifens der fraglichen Kirchen- und Schulbehörde geäußert hat, kann ich schon deshalb nicht erheb lich finden, weil die aus der Städte- und Gemeindeordnung hervorgcyLndc Selbstständigkeit der Communcn sich einer Ueber- schreitung der Bcftrgnisse entgegenstetten würde. In den Städ ten sind bereits nach freier Wahl der Bürger eingesetzte Behör den d.en äußern Angelegenheiten des Kirchen- und Schulwesens vorgesetzt und im Deputationsberichte wird auf eine in dieser Be ziehung zu vermehrendeTheilnahme der Gemeinden hingewiesen, welche auch in der Absicht der Regierung Zu liegen scheint; der in Folge des Antrag der 1. Kammer noch zu erweiternde Z. 14. in dem von der Regierung vorgelegten Plans, scheint auch jene Be- ssrgniß gänzlich zu heben, da, wenn man mit etwaigen Ver anstaltungen der Kirchen- und Schulcommissionen nicht zufrie den sein sollte, die Angelegenheit in des Commune Zu einer streitigen werden würde, welche bei den Kreisdirectionen stets einer collegialischen Werathung unterliegen solle. Ist je doch das Bedenken aus den Worten: Kirchen- und Schulcom missionen, hergenommen, so dürsten diese wohl Wegfällen kön nen , und dann nur von der Anstellung eines K i r ch e n- und S chulrath es die Rede sein, dessen Aufsicht in den verschie denen Directwnsbezirken vieles beitragen wird — so hoffe ich — um das Ansehen der kirchlichen Institutionen zu heben, so wie zu der weitern so nöthigen Entwickelung des Volksunterrichts. In dieser Beziehung wird man wohl füglich die Instruction der Regierung zu überlassen haben. Abg. a. d. Winkel: Ich stimme dem bei, was der Abg. Clauß geäußert hat, und wollte auch darauf antragen, daß aus Sem ersten Satze bis letzten Worte ganz wegfallen; dann würde sich das Bedenken ganz heben, und es scheint dreß auch auf die Erfahrung begründet. Ich berufe mich deshalb auf die Einrich tung, welche in einem -Nachbarstaate statt findet, wo auch diese Männer alle diese Gegenstände zu bearbeiten, aber nicht darüber zu beschließen haben, und da Sei allen' übrigen Fächern dieses Mrhaltmß statt finden soll, so sehe ich picht ein, warum hier etwas besonderes eintreten soll. Abg. v. Khislüu: Man hat gesagt, daß ich ja die Bursaukmüe an und für sich schon wünsche, daß also dis Be merkung, welche von mir gemacht worden, um so Weniger ! Platz greife. Wer das Bureauwesen kennt, wird aber diese Ansicht nicht thcilen; denn hier ist nur etwas halbes vorhanden. Bei einer bureaumäßigen Einrichtung weiß man, an wen man sich zu halten hat, hier weiß man es aber nicht. Wir haben Kreisregierungen, wo die Direktion bestimmt, welche Sachen cvllsgralisch behandelt werden sollen oder nicht; dieß hängt von der Instruction ab, und nun sagt man, man könne sich den ken, daß die Instruction so abgefaßt werde; denken kann ich mir freilich alles, aber wissen möchte ich es; ich wünsche die Organisation zu kennen, welche man den Beamten gkebt. Die Praxis ist gar nicht für die Meinung, daß die Sache anders sei, als ich sie darstelle. Die preußischen Kirchen- und Schulräthe entscheiden nicht, und auch in der Oberlausitz ist das nicht der Fall; nie hat ein Kirchcnrath dort selbstständig entschie den, sondern lediglich die Oberamtsregierung hat entschieden. Der Kirchen- und Schulrath ist nichts anders, als der Rath, welcher diese Angelegenheiten dorberathet, der gemeinschaftlich mit einem weltlichen Raths diese Geschäfte übernimmt, weil man sie einem Geistlichen nicht allein überlassen will, indem man glaubt, daß einer, der auch Kenntnkß vom Staatslebeu habe, zur Commission zuzuziehen sei. Man beruft sich auf die größere Lheilnahme von Seiten der Gemeinden, ich möchte aber darauf nichts geben; was soll diese bei der Auslegung der Gesetze? Die Gemeinden werden keine andere Theilnahme ha ben, als bei der Wahl ihrer Lehrer und Geistlichen, und ob sie bei Verwaltung der Schulen und Kirchen eine besondere speckelle Einmischung haben sollen, ist noch sehr zweifelhaft. So lange diese Angelegenheit nicht berichtigt ist, lasse ich mich nicht gern vertrösten. Es ist eine andere Sache, wenn der Chef in brr- > reaukratischer Form entscheidet, dann hat er die Verantwortlich keit allein, und ich weiß, an wen ich mich zu halten habe; aber bei der vorliegenden Einrichtung muß ich fragen, wenn der Kirchen - und Schülrath die Entscheidung hat, wohin die Ap pellation geht. Ich glaube, es muß auch hier der gewöhnliche Gang genommen werden, Was die inneren Angelegenheiten betrifft, so glaube ich, werden diese sehr wenig sein; denn düs sächsische Volk ist zu aufgeklärt, als daß es sich in seine innern kirchlichen Angelegenheiten würde einreden lassen. Wenn man aber eine solche Commission nur von der Instruction abhängig macht, so wünsche ich, daß man bestimme, was zum Ressort dieser Commission gehört; denn ich frage, ob man eine Behörde emsetzm wird, wenn man nicht weiß, was sie für einen Res sort hat. Ich kann auch die Sache nicht damit abgethan Halten, daß man die Worts: „Kirchen- und SchulcoMmission" weg läßt. Man soll den WMngskms desselben genau bezeichnen;
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