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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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der Kirchen- und Schulrath hat km Lande herum zu reisen/ die Kirchen und Schulen zu visitrren, auf die Prediger und Schullehrer ein wachsames Auge zu haben u. s. w. Ich trage daher darauf an, daß eine feste und bestimmte Stellung dieser Worte gewählt werde, damit man deutlich daraus sehe, es sei diese Behörde nichts, als eine vorberathende. Referent halt den Wegfall der Worte: Küchen- und Schulcommission, für genügend, indem dann die Geschäftsfüh rung ekntreten würde, wie sie im tz. 14. im Allgemeinen aus gesprochen sei. Abg- Haußner glaubt, daß die Worte dem Antrags des Abg. v. Lhielau entsprechen; denn das Wort Commission gebe schon an die Hand, daß sie aus einer Behörde gebildet, und dieser also untergeordnet sei; und er erinnere nur an die Vor- mundsckastscommission und dergl. bei den Civilgerichten, welche ebenfalls unter der Behörde stünden. Abg. Clauß: Man ist darüber einig, daß eine Kirchen- und Schulcommisston nur als Organ dcrKreisdrrection in Frage gekommen sei; bedient man sich aber hier des Wortes: Com mission, so mag man allerdings des singulären Falles wegen es bedenklich finden. Auch andere Geschäfte der Kmsdirectio- nen könnten zu gleichen Unterabtheilungen führen, und z. B. von einer Straßenbaucommission die Rede sein. Da Seiten der Negierung man sich einverstanden erklärt hat, so glaube ich um so mehr bei dem Anträge, betreffend den Wegfall der Worte: „Kirchen- und Schulcommisston," beharren zu dürfen. Abg. v. Lhielau stellt hierauf ein Amendement, welches aber nicht die ausreichende Unterstützung erhält, und es richtet demnach der Präsident an die Kammer die Frage, ob sie damit einverstanden sei, daß bei jeder Kreisdirection Kirchen- und Schulräthe angestellt werden sollen? Sie wird einstimmig bejahet. Da Abg. Haußner noch eine. Frage darauf gestellt wissen will,.ob die mehrerwahnten Worte Wegfällen sollen? so stellt das Präsidium dieFrage: Soll noch eine Frage gestellt werden? Nachdem sie gegen 25 Stimmen bejahet worden war, erfolgt die weitere Frage: Sollen die Wort: „welche mit rc." wegfallen? Sie wird gegen 3 Stimmen bejahet. Au b. des Deputationsgutachtens wird vom Präsidio die Frage gestellt: Ist die Kammer damit einverstanden, daß statt der aufzuhebenden Consistorien ein evangelischer Kirchenrath errichtet und so gebildet werde, wie er im Deputationsgutachten angedeutet worden? Sie wird einstimmig bejahet. Der vom Abg. Axt gemachte Antrag, daß der Vorstand des evangelischen Kirchenrathes geistlichen Standes sein soll, er halt nicht die ausreichende Unterstützung, und eß wird demnach auch der 2. Satz suk d. angenommen. Hierauf wurde der zweite Antrag des Abg. Axt, welcher dahin geht, daß der evangelische Kirchenrath mit feinem Gut achten gehört werden müsse, hinlänglich unterstützt, und es be ¬ merkt Abg. Axt zur Begründung dieses Antrages noch Folgen des: Das, was ich zu sagen habe, bezieht sich auf das Ganze ! meiner Anträge, und ich muß mir daher erlauben, mich etwas weiter über den Gegenstand zu verbreiten. Vorerst muß ich eine Bemerkung über das Wort Kirche vorbringen, indem ich glaube, mißverstanden worden zu sein, und man das Wort darauf zu beziehen scheint, als wenn die Kirche eine Prkesterkasts sei. Das habe ich aber nicht darunter verstanden, wenn ich von der protestantischen Kirche spreche; ich verstehe darunter die Gesammthcit der Bekenner der christlichen Kirche zur gemeinsa men Glaubensübung. Daß die protestantische Kirche in ihrer geistlichen Verfassung wesentlich verändert worden sei, liegt klar am Tage; es ist das auch in den Zeitschriften angedeutct und l auseinander gesetzt worden. Es ist nämlich dis Berathung der geistlichen Angelegenheiten im Lau.se der Zeit in die Hande eines einzelnen und zwar eines Laien übergegangen. Düse Behaup tung kann ich durch die Autorität eines berühmten Kirchenrechts lehrers unterstützen, nämlich des Direktors v. Weber, welcher im ersten Bande seines Werkes über das Sächsische Kirchenrecht, pag. 17V., da er schon das Bedenken mag gehabt haben, daß auch hier etwas ähnliches eintreten könnte, sagt: „Ein Mini ster des Cultus — nach der neuern Drganisaüonsmethode — würde keineswegs geeignet gewesen sein und noch sein, um alle etwanige Besorgnisse der Unterthemen wegen dessen, was ihnen das Heiligste sein muß, Religion und Kirche zu entfernen, und solche gegen Eingriffe der Willkühr und einseitigen Meinung als gesichert darzustcllen." Ich glaube, auf diese Worte eines so achtbaren Kirchenrechtslehrers kann ich fußen, und sagen, daß auch mir disss Veränderung bedenklich erscheint, und ich nur ein Mittel gefunden zu haben glaube, um jene Besorgniß für die Kirche zu beseitigen, daß nämlich eine kollegiale Behörde sich mit den innern Angelegenheiten der Kirche beschäftige, und daß dieser eins genügende Kraft zugestanden werde, die auch schon in der Vergangenheit da gewesen ist, wo ein solches Mi nisterium noch nicht vorhanden war. Daß allerding ° eine ein ¬ zelne Behörde, welche in'der Stellung ist, wie das Cultusmi- msterium, und von dem der evangelische Kirchenrath abhangt (meine Herren, ich spreche ganz unbefangen, da ich selbst von dem Minister des Cultus eine Aeußerung gehört habe, die mir sehr erfreulich ist, und da ich nur für die gute Sache spreche) mir nicht paffend erscheint, kann ich nicht zu äußern unterdrü cken. Diese Einrichtung scheint mir etwas von einem evangeli schen Uapstthum zu haben; denn das wichtigste Recht des Pap stes, und wodurch er seins Macht erlangte, bestand eben in dem Jnvestiturrechte. Dieses Hat er ausgeübt, und dadurch, daß sich niemand in dieses Recht einmischen durste, konnte er seine Anhänger hinschickcn, wohin er wollte; allerdings haben sich diesem Rechte Kirchen widersetzt, so die gallikanische. Nehmen wir an, daß die Investitur in die Hand eines ein zelnen Mannes übergeht, und dieser dadurch Gelegenheit be kommt, die Organe der Kirche nach Willkühr einzusetzen, so ist damit die Gelegenheit gegeben, daß, wenn dieser Mann sich einem theologischen Principe hingiebt, er km Stande ist, die
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