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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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sie nur auf einzelnen Bevorzugten beruht, daß aber an dieses bringen. WeUN der Provinzialaufwand so groß war, so liegt Verwaltung der größere Theil der Provinz keinen Antheil hatte. der Grund darin, daß er'n'großer Theil der Administrationen den In Zrrthum würde man sein, wenn man glaubt, daß mit den Oberlausitzer Provinzialstanden die nämliche Bewandniß habe, wke mit den Kreksstanden; so viel mir bekannt ist, hat bei den letztem eine Salarirung des Kreisvorsitzenden und der Kreismit glieder nicht stattgefundcn. Dem ist aber nicht so in der Ober lausitz. Noch im Jahre 1829, also noch gar nicht lange, machte der Administrationsaufwand die Summe von 16,475 Thlr. aus, eine nicht unbedeutende Summe! Von dieser Summe bezog ein ritterschaftlicher Deputirter 800, ein zweiter 1450, ein dritter und vierter 4 bis 5000 Thlr. So ging es auch bei andern Stellen, unter andern ist der landschaftliche K o.ch mit 400 Thlr. salarirt; der gehört also auch unter die privilegirten Stande! Es wurde ferner salarirt ein Agent in Dresden mit 120 Lhlrn. Ich weiß nicht, ob diese Verwaltung, diese Verwendung der Summen es sei, welche die Kammer der Verpflichtung entheben könne, Sorge zu tragen, daß in der Provinz Lausitz diese Verwaltung nicht langer möge fortgeführt werden. Ich wiederhole, was' ich gesagt habe, alle Erkundigungen, welche ich eingezogen, noch in diesen Tagen, haben die Ueberzeugung bewahrt, daß alles, was man von den Wohlthaten der Provinzialverfassung gesagt hat, auf-einige wenige Bevorzugte hinaus komme, daß dort, wie nirgends ein aristokratisches Princip vorwalte, welches nut dem constitutko- mllen Princip nie in Einklang zu bringen ist. Abg. v. Mayer: Ich erlaube mir nur einige Worte zur Er wiederung. Was der Abgeordnete so glanzend herauszuheben suchte, die Mangel in der oberlausitzer Verfassung, so betreffen diese, so weit sie begründet sind, die Vergangenheit; und es be durfte nicht, in der Kammer zu wiederholen, was schon in manchen Tagesblättern mit ziemlich spitzer Feder darüber geschrie- ben'worden. Gesetzt auch, daß diese Verhältnisse wirklich wahr seien, wie sie angeführt werden, so gehören sie der Vergangen heit an, und es geziemt nicht, von der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen; einer Schlußfolge dieser Art, wodurch man »..'weisen will, daß, weil die Vergangenheit Mängel gehabt habe, auch die Zukunft Mangel haben, und man somit gar keine Ver fassung zugestehen müsse, kann ich keinen Werth beilegen. — Aber,'; wenn ich für die Oberlausitz mich ausgesprochen habe, und der Meinung bin, daß die Heiligkeit der Vertrage über alles gehe, und diese einer gezwungenen Auslegung der Verfassungsurkunde vorzuziehen sei, so habe ich kein Privatinleresse dabei gehabt; ich bin kein ständischer Beamter, und für meine Lheklnahme an den oberlausitzer Landtagen zu Budissin bin ich nicht bezahlt worden, ich beziehe von der Dberlausitz sonach nichts; und die Kammer wird überzeugt sein, / daß ich nicht von persönlichem eignen In teresse geleitet wurde, sondern nur von der Gerechtigkeit der Sache. Abg. Nostitz und Jänckendorf: Ich habe zwar nicht eine Vertheidigung der Oberlausitz führen wollen, ich unterlasse sie auch jetzt , ich will nur der Kammer, da jede Sache 2 Sekten hat, und nicht alles wahr ist, was behauptet wird, auf die ge schehenen Aeußerungen einige kleine factische Bemerkungen an- Handen der Provinzialstände liegt, die ganzen Ausgaben der Provinz wurden davon bestritten , und ferner wurden die Depu taten, welche hierher kamen-s--aus der Provinzkalkaffe bezahlt. Wenn sogar der landschaftliche Koch'iangeführt wird, so muß ich diese Bemerkung dahin'berichtigen, daß ihm diese Salarirung nicht als K o ch gegeben wurde, sondern deswegen,. weil er als Hausmann beim Landhause angeftellt ist, für Heizung und dergleichen zu sorgen hat. Deswegen wurde ihm die Besoldung gegeben. Referent vertheidigt die Deputation gegen den Vorwurf der Ungerechtigkeit, unter andern anführend, daß die Depu tation sich überall an die Verfassungsurkunde gehalten habe, daß in derselben der Oberlausitz nichts weiter, als eine Ver handlung in Bezug auf die Ausführung der Constitution zuge sagt, und von einem Separatvertrage gar nicht die Rede sei. Indessen habe weder die Deputation noch die Kammer gegen den Separatvertrag etwas rinzuwenden, in sofern er sich mit der Verfassungsurkunde vertrage, und nur da, wo dieß nicht der Fall sei, seien Ausstellungen gemacht worden. Mir da durch, daß die oberlausitzer Stände bisher eine besondere Stel lung gehabt und besondere Vorzüge genossen hätten, sei cs ge kommen, daß man in diesem Äufgeben der Gerechtsame einen Grund gefunden, ihnen noch einen Theil derselben einzurau men ; jetzt wollten sie aber, nachdem sie doch die Constitution angenommen hätten, nachdem sie die Eroberung der Consti tution gemacht, oder nachdem die Constitution sie erobert habe, wieder von dem, was sie aufgegeben hatten, so viel als mög lich durch den Separatvertrag erringen. Die Negierung habe in ihrer Milde ihnen' dieses zugesagt; aber in ihrer Gerechtigkeit habe sie der Kammer den Vertrag zur Begutachtung vorgelegt. Diese habe in ihrer großen Majorität ausgesprochen, daß aller dings diese oder jene Bedingung mit der Constitution unverträg lich sei, und das sei vielmehr ungerecht, wenn deßhalb der Deputation und sogar der Kammer der Vorwurf der Ungerech tigkeit gemacht werde; er führe nur den tz. 1. an, wo gesagt worden, die Verfassungsurkunde sei im Allgemeinen angenom men worden. Würde nun der Fall eintreten, daß irgend eine Zweideutigkeit darüber entstehe, so wsirden in der That die oberlausitzer Provknzialstände berechtigt sein, sich aus der Stän deversammlung zu entfernen. Eben so sei es mit dem Rechte der Beamtenwühl; man habe zwar ekngewendet, sie hätten dieses Recht früher gehabt, er erinnere dagegen, daß sie die Constitution angenommen hätten. Der Abgeordnete v. Mayer habe selbst gesagt, daß man nicht auf die Vergangenheit, son dern auf die Zukunft sehen müsse, und erfrage, wo es stehe, daß ein Separatvertrag zugewillkgt worden. Wenn man auch die Sache anders stelle, der Bauernstand in die Repräsentation ausgenommen, und der Bürgerstand anders als bisher reprä- sentrrt werde, so sei das Gegenstand der Gesetzgebung , müsse durchs die Kreistagsordnung bestimmt werden, und in dieser Hinsicht könnten sie auf eine Bevorzugung nicht Anspruch
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