Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Negierung, durch die genannten Concessionen den Petenten Er leichterung des Betriebs ihrer Werke zu gewähren, nicht zu ver kennen sei; daß jedoch 2) die bewilligten Unterstützungen den ge nannten Werken eine wirksame Hilfe in ihrer gegenwärtig sehr bedrängten Lage kaum gewähren dürsten. Die Deputation cmpsichlt daher der Kammer, bei der Regierung zu beantragen, daß 1) den genannten Werken ein Ra batt von 20 pCt. bei ge wöhnlichem Holze, und von 33Z pCt. bei den oben bezeichneten geringen Holzsortimenten vpm Waldzinse gewahrt werden möge; ferner 2)'daß die Aufsicht Seiten der Verwaltungsbehörden über den technischen Betrieb dieser Werke nicht weiter ausgedehnt werde, als die allgemeine Wohlfahrtspolicei des Staates es schlechterdings nothwendig erforderlich erscheinen lasse. Abg. Dehlschlägel: Die Deputation hat ihre Anträge in dem vorliegenden Berichte wesentlich abgeändert gegen die im früheren, ohne Zweifel, weil'sie in Folge der von der hohen Staatsregierung ihr gemachten Mittheilungen die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die verschiedenen Anbringen der Petenten theils nicht gänzlich begründet seien, Heils auf administrativem Wege Erledigung finden. Rücksicht!ich dessen, was sie nicht weiter berührt hat, mit ihr einverstanden, beschränke ich mich Vorerst auf den ersten ihrer Anträge, indem ich mir für den zweiten spater noch einmal das Wort erbitten will. Die Ermä ßigung der Holzpreise, welche sie beantragt, und eine Gestun- dung der Holzbezahlung, um welche die Hammerwerksbesitzer ebenfalls bitten, sind indirecte Geldunterstützungen, und die Er haltung der Gewerbe durch Geldunterstützungen aus Staatskas sen ist in der Regel mit den Grundsätzen einer richtigen Staats und Finanz -Verwaltung nicht vereinbar. Wein, sowohl die hohe Staatsrcgierung, als die Kammer, hat sich bereits bei an dern Gelegenheiten dahin ausgesprochen, daßcs Fälle geben kön ne, wo eine dergleichen Unterstützung zweckmäßig sei. Und ob ein solcher Fast hier vorliege, würde in Frage zu ziehen sein. Ich glaube, solches bejahen zu müssen, theils aus dem Grunde der Stellung unserer Bergwerksfabriken gegen die Staatsforsten, Heils aus dem Grunds ihrer nachtheiligen Coneurrenz mit dem Aussande. Gedachte Fabriken und die Staatsforsten stehen mit einander in einer Handelsverbin.dung. Aber diese ist keine freie, sondern eine gezwungene. Die Staatsforsten könnten einen gro ßen Theil ihrer Hölzer nicht verwerthen, wenn sie die Hütten werke nicht abnahmen, und diese könnten nicht betrieben werden, wenn sie nicht vpn jenen mit Holz versorgt würden. Wären die gedachten Fabriken in der Lage, den Staatsforsten die Abnahme des Holzes versagen zu können, bis bei diesen, große Vorräthe davon anwüchsen, so würde man bei den Preisbestimmungen auf das Gebot der Abnehmer Rücksicht nehmen müssen, Es tritt aber nie bei dem Staatsst'scus die Nothwendigfckt zu ver kaufen, sondern bloß bei den Werken die Nothwendigkeit zu kau fe n ein; deßhalb kann jener allein die Kaufsbedingungen festsez- zen, die sich diese ohne Widerspruch gefallen lassen müssen, Es ist daher auch der Preis der Hammerwerks - Scheithölzer vom Jahre 1816 bis 1829 nach und nach um mehr als 200 Procent, und der der Stöcke fast in gleicher Maße erhöhet unh der früher zugestanden gewesene Eredit-ungezogen worden. Es ist wohl zu denken , daß diese Maßregeln nicht ohne den nachtheiligsten Ein fluß auf diese Werke bleiben konnten, . Ebenfalls von nachtheiligem Einfluß auf unsere Eisen-, Schwefel - und Vitriolwerke sind hie Fortschritte, diedergleichen Fabriken im Auslande gemacht haben, Es ist nicht in Ahrede zu stellen, daß von Seiten unserer Eisenhüttenwerksbesitzer zum Theil mehr, als wirklich geschehen, zu Erreichung eines höhern Grades der Vollkommenheit in ihrem Gewerbe hafte gethan wer? den können. Allein es darf auch nicht unerwähnt bleiben, daß im Auslande, namentlich in England und Böhmen, die Benuz- zung vorher unbeachtetgelassenernatürlicherVerhältnisse ein leich tes Mittel zu Erhebung dieses Gewerbzweiges an die Hand gege ben hat, und daß in den Nachbarländern ungemein viel durch di? Regierungen für das Eisenhüttenwesen gethan worden ist, Die preußische namentlich, welche sehr wichtige Eisenhüttenwerke für eigene Rechnung betreib, hat in neueren Zeiten Hunderttausende aufgewendet, um ihnen möglichste Vollkommenheit zu gehen, und andere Regierungen, namentlich die von Baiern, Hanoyer und Anhalt - Bernburg, haben perhältnißmäßig gleiche Anstren gungen gemacht. Die englischen und böhmischen Privatwerke sind durch großen Reichthum ihrer Besitzer gehoben worden. Auch lassen benachbarte Regierungen hen Priväteisenhütten das Holz UM billigere als die gewöhnlichen Preise zukommen. Diese eben angeführten Verhältnisse drücken unsere genannten Werke ohne ihre Schuld, und es darf die bedrängte Lage, in welche sie da durch kommen, ihnen nicht zugercchnet werden, Was die Schwe fel- Und Vitriolwerke betrifft, so sind es lediglich natürliche Ver hältnisse, welche den ausländischen einen Vorzug vor den urchi gen geben. Daß m unseren Zeiten mehre Eisenhüttenwerks ganz in Ver fall gekommen sind, daß die Eisen-, Schwefel? und Vitriol- Produktion abgenommen hat, ist bekannte L,Hatsache. Da nun allerdings ein noch weiteres Sinken und endlich der gänzliche Un tergang der so wichtigen Gewerbszweige zu fürchten ist, und da durch der Stqatsfiscus wegen des Abganges so starker Holzgb- nehmer wesentlich verlieren würde, so dürfte wohl eine Maßregel, wie die in Antrag gebrachte Preisherabsetzung sich vollkommen rechtfertigen, da sie , wenn sie auch den jetzigen Gewinn des Gtaatsfiscus minderte, doch übrigens für die Folge ihn sicherte, und dem Staate Gewerbe von größter Wichtigkeit erhielte, Es ist eine weder der hohen Staatsregierung, noch der Kammer frem de Idee, bei unserer Staats- und Finanzverwaltung von den in den Nachbarstaaten angenommenen Grundsätzen und Maßregeln Kenntniß zu nehmen, und sie nach Befinden zü adoptiven, Letz teres ist geschehen hinsichtlich der Steuererhebung, Sollte es nicht auch, zulässig sein, rücksichtlich der für das Staatswohl nicht minder wichtigen Sorge füx Erhaltung und Beförderung der Gewerbe? ' ' Eiye Gxstundung der Bezahlung oder das Geben eines Credits, worauf die Hammerwerke ihr Petitum noch gerichtet haben, ist doch eine Vergünstigung, welche bei Handelsgeschäf ten so allgemein stattsi'ndet, daß eine Versagung derselben als harte Bedingung erscheint, Erwägt man nun noch, daß bei dem ersten Hauptmaterial der, Bergwerksfabriken, den Erzen, da ihr Kaufgeld in den Grubenbetriebskosten besteht, ein Gestunden ebenfalls nicht stattfinden kann; erwägt man ferner, daß von der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder