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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Gewinnung des Erzes bis zu Darstellung eines Kaufmannsguts daraus fast immer eine Frist von wenigstens I bis 2 Jahren ver geht, so wird man sich überzeugen, daß dergleichen Fabriken in Rücksicht auf Umsetzung ihres Capktals in weit ungünstigerer Lage sind, als die meisten andern Fabriken, weshalb sie wohl von Seiten des Staatssiscus mit Billigkeit zu behandeln sein dürften. In dieser -Hinsicht trage ich darauf an, daß die Kammer dem An träge der Deputation noch dm beifügen wolle, daß die hohe Staatsregierung den petirenden Werken in gleicher Maße, wie früher den Eisenhüttenwerken, durch Ueberlassung eines Vor- rathsquanti oder auf andere thunliche Weise eine einjährige Gestundung ihrer Holzbezahlung zugestehen wolle. Abg. Axt erklärt, zu dem unter 1. von der Deputation gefaßten Beschlüsse einiges bemerken zu wollen , da er Gelegen heit gehabt, diese Werke als Augenzeuge genau kennen zu ler nen, und ihre wohlthätigeEinwirkung auf das Gebirge zu sehen. Er müsse bemerken, daß dieses Gewerbe ein nationales sek, und schon in dieser Hinsicht nachtheilig sein würde, wenn man es ekngehen lassen wollte. Unter einem Nationalgewerbe verstehe er aber ein solches, dessen Entstehungsgrund in den natürlichen Verhältnissen des Landes liege, und auch darin seine Fortdauer finde. Man habe zwar geäußert, daß, wenn die Gewerk.e nicht im Stande seien, sich selbst zu erhalten, unnatürlich sek, sie fortfristen zu wollen ; allein es könne Fälle geben, wo durch außerordentliche Umstände ein Gewerbe in drückende Verhält nisse für einige Zeit gesetzt werde, und diese einige?Zeit fort dauerten, und in Bezug auf solche Umstände beziehe er sich auf das, was ein achtbarer Schriftsteller, v. Weißenbach in seinem Werke (S. 16.) gesagt habe. Es handele sich jetzt nicht darum, den Besitzern derselben bedeutende Vortheile zugestehen zu wollen, sondern darum, ob die Werke fortbestehen oder zu Grunde ge hen sollen. Daher sei auch davon keine Rede, diesen Staats bürgern ein Privilegium zu geben, sondern es handele sich nur um Beihilfe auf die Zeit, wo diese Werke durch äußere Um stände sehr niedergedrückt worden seien. Betrachte man, daß diese ein todtes Capital zu Lage förderten und in ein lebendes umwandelten, sehe man auf die Masse der Menschen, welche dadurch beschäftigt werden, wie Klempner, Blechschmiede, Nagelschmiede, deren Anzahl man zusammen auf 40 bis 50,000 anschlagen dürfte, so möchte das wohl ein Krund sein, um das Fortbestehen dieser Werke zu wünschen. Ein fernerer Grund sei der Werth, welcher dem Boden entnommen und in ein Um- lagscapital verwandelt worden sei. Von demselben Schrift steller werde das Umlagscapital auf 270,000 Thlr. jährlich an geschlagen, und in dem Berichte, welchen der Jndustrieverein vor einigen Jahren habe ausgehen lassen, werde gesagt, daß der Werth des ganzen zu Tage geförderten rohen Eisens sich leicht auf 400,000 Thlr. belaufe, und daß dieses Capital durch Verfeinerung des Eisens bis zu einer Million berechnet werden könne. Dieser Grund spräche ganz bestimmt dafür, -aß eine Unterstützung gewährt werde. Ein anderer Punct sei schon von seinem verehrten Freunde erwähnt worden, nämlich -je Abnahme des Holzes, die nicht unbedeutend sei, und er be ziehe sich deshalb auf das Schreiben des Äbg. Lattermann, wel cher sage , die Eisenhütten brauchten eine Menge Hölzer, wel che sonst nicht abgesetzt werden könnten, sie seien die natürlichen Holzabnehmer des Staates , und diese Abnahme könne jährlich auf 60,000 Thlr. angeschlagen werden. Er möchte noch einen Umstand in Erwägung, ziehen, wie es nämlich möglich sei, wenn diese Werke in Zukunft nicht erhalten werden.-.könnten, diese Masse von Menschen zu ernähren. Es seien hier nur 2 Fälle möglich, entweder müsse ein neuer Gewerbszweig ihnen angewiesen oder sie auf andere Gewerbe überwiesen werden. Beides möchte aber schwierig sein, man könne zwar sagen, die Leute, welche bisher den Bergbau betrieben, könnten künftig zum Ackerbau übergehen; wer aber das Areal unseres Hoch landes kenne, wisse, welchen geringen Ertrag dort der Acker bau gewahre, werde einsehen, daß man diese Menschen schwer lich darauf anweisen könne, und sie auf städtische Gewerbe zu überweisen, sei ebenfalls nach der Consumentenzahl einzurichten. Daher lasse sich nicht ermitteln, auf'welche Weise diese Tau sende von Familien im Gebirge ernährt werden könnten, und in so fern empfehle er der Kammer dringend, auf das Deputa tionsgutachten einzugehen. '. Staatsminister v. Z eschau: Ich muß zuvörderst eine factische Unrichtigkeit berichtigen und auf das Bezug nehmen, was der geehrten Deputation von dem Regierungscommissar mitgetheilt worden. Es ist behauptet worden, daß die Ham merwerke gar keinen Credit genössen; das ist nicht der Fall. Ich muß das durch ein Beispiel erläutern, auf welche Zeit sich der Credit erstreckt, nämlich das, was z. E. im Forstjahre 1831 bis 1832 abgegeben wird, wird bis August 1833 auf Credit geschrieben, und ich begreife nicht, wie man behaupten kann, es finde kein Credit statt. Auch in einzelnen Fällen ist - von der Regierung noch längerer Credit ertheilt worden, wenn .nämlich hypothekarische Sicherheit gewahrt werden konnte; aber ohne diese vermag sie eine Creditsbewilligung mit der ihr aufiiegenden Pflicht nicht zu vereinigen; denn es wür den sehr bedeutende Verluste für die Staatskasse entstehen, wenn bei verlängertem Credite keine hypothekarische Sicherheit .gefordert werden sollte. Ueberdieß aber hat die Regierung zur Unterstützung dieser Werke Einiges dadurch gethan, daß sie ihnen gewisse Holzsorten um 20 Procent unter der Holztaxe ge lassen hat, und sie hat sich auch bei der Besprechung mit der geehrten Deputation dahin erklärt, diese Ermäßigung der Laxe bis auf 25 Procent erhöhen zu wollen. Noch weiter zu gehen, und namentlich dahin, alle Hölzer um 20 und resp. 33A Procent unter der Taxe abzulassen, würde für die Staats kasse einen sehr bedeutenden Ausfall geben. Ich muß daher der Kammer anheimstellen, ob nicht dieser Gegenstand zu wich tig sei, als daß man sich darüber sogleich entschließen könne, und nicht damit zu warten sei, bis das Budget berathen ist; denn sollte der Antrag der Deputation angenommen werden, so handelt es sich von einem Gegenstand von circa 15000 Thlr. um welche das Forsteinkommen vermindert wird, und um wel-
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