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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Nationalständen zugleich bestimmt werden soll, also daß das kirchliche Leben als die eine Seite des allgemeinen Volkslebens eben so von der Gesammtheit der Nation im Haupt und Gliedern bestimmt werden soll, wie das politische Leben. Die andere Forderung aber, die besonders in Sachsen laut ist erhoben wor den, verlangt für die Kirche eine ganz eigene Repräsentation, ein eigenes Kirchenregiment, die nur im Monarchen selbst die Anknüpfung an dem Staate findet, also einen Kirchenstaat im politischen Staat. Sie will die Kirche zu etwas Besonderm machen, und darum findet sie außer dem geistlichen Stande nur wenig Anklang. Sie folgt dem Principe der Jsolirung, wah rend die Fortschritte des menschlichen Geschlechts auf dem Prin cipe beruhen, vom Besonder« und Zsolirten zu dem Allgemeinen zu gehen. Man muß daher diese Forderung als eine Verirrung von der rechten Bahn ansehen". — Das ist auch mein Glaubens- bekenntnkß, es ist auch die Ansicht, welche in der Deputation vorherrschte und auch die Ansicht des Ministeriums. — So hat sich ein sehr berühmter Lheolog ausgesprochen. Ich will nur noch Weniges beifügen. Ich habe gestern schon den Gegenstand berührt und gesagt, daß er mit dem constitutionellen Leben nicht vereinbar sei; ich habe heute Anträge gegen einen protestantischen Laien hören müssen. Ich gestehe, dkese Klage trifft das ganze consti- tutkonelle Leben; denn in allen constitutionellen Staaten ist eine solche Hierarchie noch nicht einheimisch geworden, daß man das Cultusmimsterium in die Hande eines Geistlichen gelegt hätte, sondern der Cultusminister muß ein Laie sein. Um dem Cultus- ministenum einen Damm entgegenzusetzen, soll nun eine Kirchen gewalt entstehen, nicht im Staate, sondern neben dem Staate. Das ist das alte Princip, worauf der katholische Clerus gefußt ist; aber ich glaube, daß dieses dem Geiste des constitutionellen Lebens fremd ist. Der Abgeordnete hat auch das aufgeregt, als ob die Geistlichkeit eine absonderliche Vertretung in der Stände versammlung haben soll, und als ob die Kirche gefährdet sei, wenn sie nicht eine genügliche Vertretung hätte. Ich frage doch, wenn ich die Staatsbürger wegdenke, was vowder Kirchs übrig bleibe? Was wollen wir annehmen? Entweder nehmen wir die unsichtbare Kirche an; diese besteht aber bloß im geistigen Sein, oder die sichtbare, diese besteht in den Staatsbürgern. Ach weiß nicht, warum man diese immer trennen will; ich halte dieß für eine Erschütterung des Protestantismus in seinem inner sten Wesen, wenn man es zugesteht, und deßwegen muß ich be kennen, daß mir nm erfreulich war, daß der Herr Staatsmini- ster die Ansicht der Deputation getheilt hat, und ich kann nur auf dem fortgehen, was die Deputation gesagt hat, da sie das Wahre, Constittitionelle nicht verfehlt hat, wahrend die Verbes- namentlich zu allen allgemeinen Anordnungen die Zustimmung der letztem erforderlich ist. Eben so müssen Lei diesen Ministern alle Vorstellungen und Appellationen gegen Verfügungen des Cul- tusministerii zur Cognition gebracht werden, mithin auch die aus der Disciplinargewalt hervorgehenden, welche übrigens aller dings streng gehandhabt wird, weil, eine Ansicht, die wohl allgemein getheilt wird, dieß zum Heil der Kirche gereicht und dadurch die wahre Anhänglichkeit an diese bethätigt wird. Dafür, daß bei Besetzung geistlicher Aemter diese befürch tete Richtung vom Ministerio nicht verfolgt werde, giebt es frei lich keine Sicherheit weiter, als die Verantwortlichkeit des Mini sters, dessen Thun nach unten vom Kirchenrathe, nach oben von den m LvWK. beauftragten Ministern controlirt wird, die öffent liche Meinung, deren unbesiegbare Gewalt einen Minister, dessen Wirksamkeit sich in solcher Weise kund thäte, wohl bald nöthigen würde, von seinem Platze zu treten. Abg. Sachße: Die Aeußerung des Herrn Cultusministers kann nicht so ganz dem abfällig gehalten werden, was der Abg. Axt beantragt hat. Was den Punct der Beschwerde betrifft, so kann ich dem nicht Beifall geben; aber dem stimme ich wohl bei, daß in der Verordnung gesagt werde, es sei derKirchenrath gehört worden. Ich gehe nicht davon aus, daß die Kirche nur etwas Unsichtbares sei, daß sie nicht vertreten werden könne. Das ist nicht der Fall; eben dafür wird der Kirchenrath eingesetzt, ich sehe ihn als eine Repräsentation der protestantischen Kirche an, und ich glaube, es würde keinen Eintrag thun, wenn der Minister des Cultus den Mitgliedern der Kirchs die Versicherung gebe, es sei kein Beschluß ohne Zuziehung des evangelischen Kirchenrathes gefaßt worden; und ich halte dich für um so nöthiger, da kein Gesetz darüber vorhanden ist. Mündlich hat zwar der Hr. Mi nister diese Zusicherung gegeben, aber diese verschwindet im Zeiten laufe, und man weiß nicht, welche Umstands emtrstm können. Es ist auf die öffentliche Meinung recumrt worden; allein diese hangt von der Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse ab, und diese Stimmung findet auch in der Kammer statt; würde diese lau, fehlte es an kirchlicher Gesinnung, so wird man über solche Gegenstände gar nicht sprechen, vielleicht weil die Freigeisterei oder etwas anderes statt gefunden hat. Jnconstitutiomlles finde ich in dem Anträge nicht, wenn sich gleich ein Sprecher so stark dagegen ausgesprochen hat; denn der Minister ist ja nicht daran gebunden, sondern er soll nur die Versicherung geben, daß er den Kirchenrath gehört habe; seine Verantwortlichkeit hebt sich des halb nicht im mindesten; diese würde selbst so weit gehen, daß er doch verantwortlich bliebe, wenn auch der Kirchenrath etwas Un rechtes vorgeschlagen hätte. Staatsminister v. Müller: Es ist kaum zu vermuthen, daß man eine berathende Behörde für wünschenswerth erklären könnte, und sich derselben nachher nicht bedienen wollte, indessen können Fälle vorkommen, wo dieß nicht angemessen erscheint, wie gelingt es mir durch folgende Eröffnungen: Was die aus der Au- in dem vorbemerkten Beispiele. Denn, wenn auch die Fixirung . tonomie des Cultusmim'sterii entnommene Befürchtung anlangt, 8 der Stolgcbühren nicht zu den inneren Kirchensachen gehört, so so ist diese insofern beschrankt, als bei Ausübung der Kirchenge- j berührt sie doch ein so zartes Vcrhaltniß der Geistlichkeit, das walt nach einem über die Akessortverhaltnlsse des Cultusmimstem l wohl nicht ohne Bcrathung mit Geistlichen anders geregelt wew m beauftragten Ministern bestehenden Regulative,« den möchte. ftrungsvorschlage solche sind, welche dem constitutionellen Sinne geradezu entgegentreten. Staatsmimster Müller: Ich hatte gehofft, den geehr ten Abgeordneten über seine Besorgnisse zu beruhigen, vielleicht Kellner es mir durck kolaende Kröiknunaen ° vre miß i
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