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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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werde? Er erhält nicht die ausreichende Unterstützung und es bemerkt Staatsminister v. Ze sch au, daß er nur von der Voraus setzung ausgehm könne, es sei von den hier erwähnten Eisen hüttenwerken die Rede; denn würde der Gegenstand das Eisen hüttenwesen im Allgemeinen umfassen, so glaube er nicht, daß der Bericht so kurz hätte abgefaßt werden können, und es kom me also wohl darauf an, daß die Deputation ausspreche, was sie hier unter den Worten: „diese Bergämter" verstanden habe. Referent entgegnet, daß die Deputation sich nur an die Petitionen habe halten können, welche ihr vorgelegen seien, und im Üebrigen werde sich aus dem ersten Berichte, der sehr vollständig sei, das nähere Verhaltniß ersehen lassen. Uebri- gens gebe er zu, daß der Gegenstand ausführlicher und gründ licher hätte erörtert werden können, allein die Deputation habe die Sache nur zusammenstellen, die Petitionen in Einklang bringen und einen allgemeinen Antrag in der Kammer vorlegm wollen, um einen allgemeinen Wunsch an die Staatsregierung gelangen lassen zu können. Staatsminister v.Zesch au erklärt weit entfernt zu sein, der Deputation über die Unvollständigkeit und Kürze des Be richts einen Vorwurf zu machen; er habe blos angeführt, daß er voraussetze, es handle sich blos von denen, welche hier in Frage seien; denn wenn es sich auf die Allgemeinheit beziehe, so hatte die Sache ausführlicher behandelt werden müssen. Hieraufstellt der Präsident die Frage: ob die Kammer in Bezug auf den zweiten Antrag dem Deputationsgutachten beistimme? was mit 41 Stimmen verneint wird. Demnächst nimmt noch Abg. Oehlschlägel das Wort, und äußert: Ich muß noch meinen Antrag vom 2. d. M. wegen der von den Bergämtern Johanngeorgenstadt und Altenberg ein gereichten Vertheidigungsschriften wiederholen, welche heute mit referiren zu wollen der Hr. Referent zugesichert hat. Bei der Kürze der Zeit bemerke ich sofort, daß ich die in den vorlie genden Sachen eingegangenett Schriften und statt gefundenen Diskussionen in Bezug auf die gegen die genannten Behörden erhobenen Beschuldigungen und Beschwerden durchgegangen und keine Lhatsachen ausgestellt gefimden habe, wodurch der gleichen begründet worden waren. Referent erwiedert, es sei bekannt, daß in Bezug dieser beiden Bergämter auf keine specielle Beschwerde angetragen worden sei, sondern im Allgemeinen sei nur der Nachtheil zur Sprache gekommen, welche den Privaten durch diese Bergamter beigingen, und ob diese Bergämter fpeciell genöthigt gewesen feien, sich darüber zu vertheidigen, lasse er dahin gestellt; aber nach der Landtagsordnung und der Verfaffungsurkunde habe die Standeversammlung nicht mit Unterbehörden, sondern nur mit dem Gesammtministerio zu correspondiren, und deshalb hätten diese Eingabe» nicht berücksichtigt werden können. j Das Präsidium schließt nunmehr nach 3 Uhr dir Sitzung. Hundert u. vier ». achtzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 9. Januar 1834. Fortsetzung ber Berathung über den Gesetzentwurf, wegen zweckmäßiger Organisation der Patrkmom'algerichte. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Das Protokoll der letztvorherigen wird verlesen, genehmiget, und durch Fürst v. Schönburg und v. Ziegler mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu eingegangen: I) Protocollextract vom 31. Dec. 1833, die anderweite Berathung über den Antrag wegen Aufhebung tz. 19. des Man dats wider die Selbstrache betr.; ist dem in dieser Sache ernann ten Referenten zum Vortrage an die Kammer zu übergeben. 2) Protocollextract,vom 31. Dec. 1833, die anderweite Bera- thung über den Haasischen Antrag wegen Vorlegung von Ge setzbüchern betr.; an die 1. Deputation, um hierüber Vortrag zu erstatten, oder nach Umständen das nöthige Vereinigungs verfahren zwischen beiden Kammern einzuleiten. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nunmehr über gehet, befindet sich die Fortsetzung der Berathung über die zweckmäßigere Organisation der Patrimonialgerichte. — Der in der Sache ernannte Referent v. Carlowitz beginnt seinen Vortrag mit Verlesung des tz.17. des Gesetzentwurfes, welcher lautet: (Fortsetzung.) Weder in den vorstehend ausgenomme- nen Fällen, noch in einer andern Rechtssache, wobei der Ge richtsherr selbst, oder Jemand der Seinigen betheiligt ist, darf der Patrimomalrichter das Erkenntm'ß selbst abfassen, sondern er hat die Acten, sobald sie dahin instruirt find, an ein Dicasterium hiesiger Lande zu senden, und das darauf einlangende Decisum oder Urthel gehörig zu publickren. Die Deputation begutachtet hierzu: > Die Veränderung, die der vorige Paragraph erlitten hat, macht auch eine Fassungsveränderung dieses Paragraphen noth- wendig. Nächstdem dürfte es wohl in unbedeutenden Rechts sachen, namentlich in Rügesachen, zu Ersparung von Kosten den Gerichtsbefohlencn selbst nicht selten erwünscht sein, wenn das Erkenntniß von dem Patrimomalrichter abgefaßt würde. Ein Bedenken, ihnen die Erfüllung dieses Wunsches zu gewähren, ist nicht aufzusi'nden, und so würde sich folgende Fassung des Pa ragraphen rechtfertigen: „In keiner Rechtssache, wobei der Gerichtsherr selbst oder Jemand der Seinigen betheiligt ist, darf der Patrimonialrich- ter ohne ausdrückliches Verlangen oder Zustimmung aller Be- theiligten das Erkenntniß selbst abfassen, sondern er hat die Acten, sobald sie dahin instruirt sind, an ein Dicasterium hie siger Lande zu senden und das darauf einlangende Decisum oder Urtel gehörig zu publiciren." Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium habe gegen den Vorschlag der Deputation im Wesentlichen nichts einzuwenden; jedoch halte er die Fassung des Gesetzentwurfs der Proceßordnung gemäßer, als die der Deputation, indem' letztere eigentlich nur das in jener Vorgeschriebene wiederhole. Secr. v. Zedtwitz: Er könne sich mit der Fassung der Deputation nicht einverstehn. Sie werde eine bestimmte Ab änderung in der Proceßordnung erheischen. Ueberhaupt lasse sich aus dieser Fassung der Schluß ziehen, als müßten künftig die Patrimomalrichter, auf Verlangen der Partheien, auch wider
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