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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 179. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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-rs 27». Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 18. Januar 1S34. Nachrichten vom Landtage. Hundert und neun u. siebenzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 14. Januar 1834. (Beschluß.) Vtt'üthrrng des Berichts der 1. Deputation, dcn Gesetzentwurf, die höher» Justizbehörden und dcn Jnstanzciizug der Justizjachcn betreffend. Der dritte und letzte Gegenstand bctrqfdieBerathung des Berichtes der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, die hohem Justizbehörden und den Jnstanzenzug in Justizsgchen betreffend. (Die Verhandlungen in der 1. Kammer über diesen Gegenstand s. Nr. 60. u. folg. d. Bll) Als Redner hatte sich Abg, Richter (aus Lengenfeld) ein zeichnen lassen, welcher demnach von seinem Platze aus nachste henden Vortrag hielt: Ich erlaube mir, einige wenige Worte über das vorliegende Gesetz im Allgemeinen zu sprechen, Ich verkenne keineswegs den großen, überwiegenden Vortheil, den die einzuführenden Mit- telgerichte erwarten lassen. Sie sind in den Motiven des Gesez- zcs umständlich dqrgestellt. Eine größere Einheit in dxn Geschäft tm,, die Vereinigung der Eivil-und Criminaljustiz, verbunden mit dem Rechte, das gerichtliche Verfahren der Untergerichte zu Leurtheilen und zu beaufsichtigen, ist gewiß von großem Nutzen, Aber ich verhehle mir auch nickt die Nachtheile, welche diese Ein richtung herbeiführt. Die Mittelgerichte, die vermehrten In stanzen machen die Proccsse langwieriger und theprer. Als die Hofgerichte noch eine Art von Mittelgerichtm bildeten, wurde öfters von Sachwaltern dahin und weiter appettirt, um desto mehr an Zeit zu gewinnen. Die öfter» Werichtserstattungen, die Versendung der Acten veranlassen Kosten und Zeitaufwand. Statt I Advocaten, einen der Unterinstanz, , den andern in Dres den, muß man deren nun dreie haben, einen in der Unter-, einen in der Mittelin stanz, den dritten in Dresden. Das Oberappel- lationögericht wird künftig nicht viel weniger beschäftigt sein, als das Landesjustizcollegium und das Appellationsgericht. Und Wenn solches schwächer besetzt sein sollte, so würden die Geschäfte dabei leiden und keinen rascheren Gang nehmen, als es bisher der Fall gewesen ist. Seit die Lcuterung in der untern Instanz auf gehoben ist, haben sich die Appellationen gegen die Erkenntnisse vermehrt. Selten beruhigt man sich bei einem Erkenntnisse, man appellirt, so lange man nur kann. Das wird auch durch die Einführung der Mittelgerichte nicht anders. Der Grund da von liegt tiefer, er liegt in der Eivilgesetzgebung, in der Unge wißheit des Rechts. Soll daher die Einführung der Mirtelge- richte wirklich den gehofften Nutzen gewähren, so ist die baldige Einführung eines neuen Gesetzbuchs und einer Proceßordnung, in terimistisch aber eine Ermächtigung des Oberappellationsgerichts »WZ, die bei ihm anamomrncne Art und Weise, streitige Rechts sätze zu entscheiden, zur allgemeinen Norm zu erheben. Würde man daher allzu ängstlich auf der Form bestehen, würde der Z.9. des Gesetzes von der Kammer nicht angenommen , so würde es noch nicht an der Zeit sein, die neue Einrichtung zu beginnen, sie würde nachtheilig sein. Denn der Fall würde oft eintreten, daß Has Obergericht eine andere, jedes der 4 Bezirksappellationsgk- richte eine andere, und die Untergerichte eine andere Meinung über einen Rechtssatz hätten. Gegenwärtig hat Has Obergericht nur eine Meinung. FLaS sollte aber aus der Justiz werden bei einer solchen Meinungsverschiedenheit von 5 Obergerichten, deren Ent scheidungen ein gewisses Ansehen in den Gerichten haben, Hann würde sch lieber wünschen, das Gesetz nicht eingeführt zu sehen. Dagegen machte der köm'gl. Regierungscommissar v. S ch u- mann bemerklich; das Anfühxen über Z. 9. des Gesetzentwurfs gehöre zur specjellen Berqthung, übrigens gehe die Nothwendig- keit der nach dem Gesetzentwurfs: zu treffenden Einrichtung schon aus den Bundesgesetzen hervor, pw es ausgesprochen sei, daß drei Instanzen sein sollten, deren wir jetzt noch entbehrten, nächst em sei die Einrichtung nicht paffend, daß zwei höchste Justizbe hörden, das Appellationsgericht und Austizcollegium neben ein ander beständen. Es liege in der Natur der Sache, daß beide nicht immer dieselben Meinungen haben konnten. Da aber in mehreren Fällen beide kompetent waren, so könne eA geschehen, daß ganz gleiche Sachen verschieden decidirt würden. Hier sei eine höher stehende Centrglbehyrde, eisiDberappellationsgerrcht er forderlich , durch welche Einheit hergestcllt werde. > Theurer und langwieriger würden die Proccsse wohl nicht werden, da sowohl die Appellarionsgerichte, als das Oberappellakionsgm'cht rück sichtlich der Appellarionen selten ein Verfahren bei sich gestatten, sondern sofprt entscheiden würpen und auch mehrere Rechtsmittel wegfallen sollten. Uelmgens könne, wenn jene kürzere Procedur eingeschlagen würde, xln Ädvpcat die Sache für jede Instanz bearbeiten, Auch wären deren drei in den i>n Bezirke des Appel? lationsgerichts zu Dresden anhängigen Rechtssachen selbst dann nicht nöthig, wenn die Appellationen vom Appellationsgerichte und vomOberappellatipnsgerichte zur Justisication angenommen würden- Abg. Eiscnstuck, als Ncfxxent: Es ist von Seiten dc§ königl, Regierungscpmmissars bemerkt worden, daß ein Gesetz über den Jnstanzenzug dringend nothwendig fei; es ist in der Verfassungsurkunde darauf hingkdeutet, und allerdings ist auch in der Bundesacte von 3 Instanzen die Rede. Es ist dieß eine Bestimmung des deutschen Rechts; auch in ältem Zeiten har die selbe bestanden; unter der sächsischen Regierung wurde immer, jedoch auf verschiedene Weise, das Bedürfnis! dieses Instanzen-
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