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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 185. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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nm Fassung bis zu den Worten: „vom Staate übertragen " "zugleich mit der Einschaltung des Justizministers an? Dieß wird mit 19 gegen II Stimmen bejahet. Hierauf schließt derPräsident die Sitzung nach 2 Uhr. Hundert und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 15. Jan. 1834. Fortsetzung der Berathung über den Bericht der 1. Deputation, den Gesetz entwurf, die Hähern Justizbehörden und den Jnstanzenzug der Zustizsachen betreffend. Die Eröffnung der Sitzung erfolgt gegen halb 11 Uhr, das Protokoll der vorhergehenden wird verlesen, genehmigt und von -enAbgg. Bocke und Winkler (aus Räcknitz) mir unter zeichnet. Auf der Negistrande ist neu eingegangen: I) Extract des Protokolls der I. Kammer vom 10. Januar 1834, die Berichtigung eines Fehlers in der Beilage zur stän dischen Schrift wegen des Gesetzes über die Bestrafung fleischli cher Verbrechen betr.; wird verlesen. 2) Extract desselben Pro tokolls, düs Einverständniß beider Kammern hinsichtlich des Antrages wegen Aufhebung des tz. Id. des Mandats wider die Selbstrache betreffend; wird auch verlesen. 3) Bericht der 3. Deputation der 2. Kammer vom 13. Januar 1834 über die Petition mehrerer Thicrarzte in Betreff einer zweckdienlichen Veterinair - Organisation; auf die Tagesordnung. 4) Antrag des Rittergutsbesitzers zu Collmen, Jacob Mettlers, auf An nahme des Blochmannschen Systems bei Vermessung und Bo- mtirung der Grundfläche zumBehufe eines neuen Grundbesteue rungssystems; an die 2. Deputation. ' Der P r ä si d e n t theilt hierauf der Kammer mit, daß vom Oberberghauptmann v. Herder der Wergkalender eingeschickt worden sei, und er also den Dank der Kammer dafür demselben werde zu wissen machen, und er ergreift diese Gelegenheit, fol gende Bemerkungen beizufügen: Der Bergbau ist in mehrfacher Beziehung ein äußerst in teressanter Zweig der sächsischen Industrie, einmal durch das, was er producirt, wodurch der Nationalwohlstand gehoben wird, wenn auch seine Ausbeute durch die Produktionskosten theilweise absorbirt wird; dann, was als Hauptgegenstand wohl in's Auge zu fassen ist, daß eine große Anzahl der Gebirgsbewohner ihren Unterhalt und ihre Existenz von ihm erhalten, und diese Rücksicht muß bei allem, was Sachsens Interesse betrifft, die vorherrschende sein. Wir stehen, meine Herren, gewisserma ßen auf einer künstlichen Basis, unsere Bevölkerung ist die größte auf dem Continent, Clima und Boden sind so beschaffen, daß sie uns keine hinreichende Agricultur gestatten, wir müssen l daher auf künstliche Produktionen unser Auge wenden, mögen es Fabriken, Gewerbsthätigkert, Bergbau oder andere Gegen stände der Industrie sein, um das, wach der Boden uns nicht gewahrt, möglichst zu ersetzen. Daher müssen wir auch als Stande des Landes vorzüglich und möglichst dahin wirken, alle Mittel, welche sich uns'darbieten, zu benützen, um unsere Kräfte geltend zu machen» sollten wir uns auch in die Noth« Wendigkeit versetzt sehen, finanzielle Mittel verwenden zu müs sen , upr den großen Zweck der Nativnalwohlfahrt zu erreichen, .und unserer großen Bevölkerung Mittel zu ihrem Unterhalte, zu verschaffen. Zn dieser Hinsicht ist der Bergbau sehr interessant, aber auf der anderen Seite muß auch alles dasjenige hier beseitigt werden, was mit den anjetzt geltenden Primipien nicht überein stimmt, z. B. die Verbindung der'Justiz mit der Verwaltung bei den Bergämtern, welche noch statt findet. Wir müssen alle Hindernisse möglichst zu beseitigen suchen, welche derCust tur des Bodens überhaupt entgegen stehen. Dann erst wird das konstitutionelle Princip sich recht wohlthatkg gestalten, be sonders auch für das platte Land, und was als ein solches Princip ausgesprochen, muß überall gelten, für den Bergbatz, wie für alle Branchen. Abg. Eisenstuck verlangt demnächst das Wort, und be merkt, daß bei dem Gesetzentwürfe, die Allodification der Lehne betreffend, beide Kammern in allen Puncten einverstanden seien; nur in einem walte noch eine Differenz ob, nämlich darin, daß die I. Kammer auf ihrem Anträge, den Canon auf 12, 6 und 4 Groschen herabzusetzen, einstimmig beharrt sei, -und die De putation der 2. Kammer habe nun gleichfalls die Ansicht gewon nen, daß man sich hier wohl mit der I. Kammer vereinigen dürfte, und zwar deshalb, weil man glaube, die Allodification würde mehr befördert werden, wenn der Canon herabgesetzt sei, und die Deputation schlage daher vor, dem Anträge der I. Kammer bei zutreten. Nachdem man beschlossen hatte, über den Gegenstand so gleich zu berathen, bemerkt Viceprasident, daß er sich der Deputation anschließe, indem zu wünschen sei, daß die Allodification so viel als möglich erleichtert werde, was um so leichter geschehen könne, da in jenem Gesetze ein Hauptbeschwerniß dadurch weggefallen sei, daß die Mitbelchnten den Lehnsnexus nicht mehr zu erneuern brauchten. Auch der Präsident hält die Gründe für den Antrag so überwiegend, daß man ihm wohl beistimmen dürfte, und stellt daher die Frage: ob die Kammer den eben vorgetragenen Ansich ten, daß die Satze auf 12,6 und 4 Groschen gefetzt werden möch ten , beistimme? Sie wird gegen 13 Stimmen bejahet. Man geht hierauf zur Tagesordnung über, welche die Fort setzung der Berathung über das Gesetz, die höheren Justizbehör den und den Jnstanzenzug in Justizsachen betreffend, enthielt. Reserent Eisenstuck verliesst §. Id. (s. dens. Nr. 61. d. Bl. S. 459.) und das hierzu gestellte Gutachten der Deputation nachstehenden Inhaltes: Die in der I. Kammer beschlossenen Abänderungen, woraus die Fassung hervorgegangen, empfiehlt die Deputation, jedoch in der Maße, daß im letzten Satze sie die Worte: „nicht aber Unter gerichte" wegzulasscn wünscht; indem sie dafür hält, daß den Untergerichten die Berechtigung, Ordnungsstrafen zu erlassen, nicht füglich entzogen werden könne. Soll, um einen solchen Er laß zu erlangen, an das Mittelgericht erst Bericht erstattet, von diesem dann eine Verordnung erlassen werden, so würde dieses eine zu große Weitläustigkeit, einen zu großen Kostenaufwand zur Folge haben, und dieses, wenn eine Ordnungsstrafe von einem
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