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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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bestimmte Einnehmer gewählt und aus der Excurrenzkasse besol det worden, nun komme zwar künftig die Erhebung von Gewer bequatembern in Wegfall, und die Excmrenzkassen lösten sich auf; es solle aber nach der Zusicherung der Staatsregierung son dern Localquatemberquanto dasjenige in Abzug kommen, was nach der zeitherigen Verfassung des Orts von dem Excurrenz be stritten worden. Hieraus gehe hervor, daß die Städte ferner die Verpflichtung behalten müßten, ihre Steuereinnehmer zu be solden; man halte sie aber sicher genug, um gegen den Staatdas Localquan'tum vertreten zu können, deshalb solle die Bestellung einer Caution wegfällen, und bleibe es nun den Städten überlas sen, si'ch von dem Steuereinnehmer eine Caution bestellen zu las sen. Sollten die Localsteuereinnehmer künftig vom Staate ange stellt und besoldet werden, so würde dieß nicht allein einen weit großem Aufwand verursachen, den doch die Steuerpflichtigen oder die Staatsbürger überhaupt würden decken müssen, sondern man würde auch die Zahl der Staatsbeamten unnöthrg vermeh ren, und die Ansprüche an den Pensionsfonds vergrößern. Aus diesen Gründen müsse er sich gegen den Antrag erklären. Abg. Eisenstuck: Das meiste, was ich sagen wollte, hat bereits der Secretakr Richter erwähnt. Zn den früheren Verhandlungen hat man sich klar darüber ausgesprochen, daß das, was bisher in die Excurrenzkasse geflossen ist und nun auf- hörey soll, vom Staate getragen werde. Der hauptsächlichste Einwand ist demnach beseitigt. Ich glaube aber auch, daß im Interesse des Staates sowohl, als der einzelnen Staatsbürger fei, wenn dieLocalsteuereinnehmer nicht unmittelbar vom Staate angesteüt werden. Auch hätte der Staat eine größere Controle nöthig, wenn die städtischen Kreiseinnehmer von ihnen bestellt werden sollten. Mit den Landgemeinden war bisher eine große Verschiedenheit vorhanden, in manchen Ortschaften hat der Richter die Einnahme besorgt; er erhielt dafür keine Geldent- schädigung, sondern genoß dafür eine gewisse Befreiung; in anderen Dorfschaften hat der Einnehmer eine Entschädigung an Geld, in andern wieder dadurch erhalten, daß er in den Qua temberabgaben übertragen wurde. Im Allgemeinen etwas zu beantragen, ist schwer; es würden da gegenseitige Rechte in Fräge kommen. Man hat auf die Landgemeindeordnung hin gewiesen, und es ist wohl in gewisser Art bei der Landgemein deordnung eine Entschädigung sachgemäß aufzustellen, man wird aber auch hier Schwierigkeiten finden, weil bisher eine große Verschiedenheit bestand. Wenn die Grundsätze der Land gemeindeordnung, wie sie im Gesetze entworfen sind, die An nahme der Kammer finden sollten, was allerdings die Deputa tion n i cht Un b e d i n g t anempfthlen kann, so wird freilich die Landgemeindeordnung vielÜnbestimmtes enthalten; denn es heißt, daß vor Allem das bisherige Herkommen erhalten werden soll; das heißt nun freilich, es soll in jedem Orte so fort gehen, wie cs bisher gegangen ist. Zn dieser Hinsicht würde ich wenig Nutzen von der Landgemeindeordnung hoffen. Allerdings muß ich aufmerksam machen, daß, wenn die Landgemeindeordnung in der jetzigen Ständeversammlung nicht begutachtet werden sollte, wohl sich das Bedenken ergeben könnte, wie es dann gehalten werden sollte; es müßte ein Jnterimistkcum eintreten, und da würde sich sehr leicht ergeben, daß doch nach der bishe rigen Maße die Sache noch fortgeführt wird. Uebrigens glaube ich, daß die Besorgniß des Antragstellers hier kaum ei nen Platz finde, und auch darüber kein Bedenken erhoben wer den könne. Die Frage des Prasidii: Stimmt die Kammer dem Gutachten der Deputation bei? wird einstimmig bejahet, durch welchen Beschluß sich der Antrag des Abg. Atenstädt erledigt. . . . - Da ein Zweifel entsteht, ob über das Decret mit Namens- auftuf abzustimmen sek, bemerkt Der königl. Cvmmissar Nostitz und Zänckendorf, daß kein Gesetzentwurf, sondern blos ein Organisationsplan vorliege, welcher nur zur Kenntnißnahme und allenfallsigen Auslassungen der Kammer zugestellt worden, und .er wiA liicht, ob hier eine Abstimmung durch Namensausruf nöthig sei. ' Der Vkcepräsl dent erinnert, daß auch kn der I. Kam mer durch Namensaufruf abgestimmt worden sek; wenn aber die Kammer dem Anträge des Regrerungscommissars beistimme, so bedürft es dieser Abstimmung nicht. Abg. Eisen stuck entgegnet, daß es jedenfalls ein Antrag von der Regierung sei, und dann stehe auch immer in der Er mächtigung der Kammer, ob sie durch Namensaufruf abstim men wolle. > Nachdem der Viceprasident die Frage an die Kammer gerichtet hatte: ob sie durch Namensaufruf abstimmen wolle? und dieß gegen 22 Stimmen bejahet worden war, erfolgt der Namensaufruf darüber, daß die Kammer, mit den im De krete ausgesprochenen und von ihr angenommenen Beschlüssen und mit den gestellten Anträgen einverstanden sei. 61 Stimmen erklärten sich dafür und eine d Richter aus Zwickau) dagegen. Indem zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, zur Berathung d^s Berichts der 3. Deputation über die Petition mehrerer Thierärzte in Betreff einer zweckdienlichen Veterinär- Organisation übergegangen wird, besteigt Präsident v. L ey ßer. als Referent die Rednerbühne, und trägt den Bericht vor, wie folgt: Am 16. August vergangenen Jahres-wurde von mehreren Thierärzten und bei der Lhierheilkunbe Betheiligten eine die zweckdienliche Veterinairorganisation betreffende Petition bei der 2. Kammer eingereicht, und von dieser an die Reclamationsdepu- tation zur Berichtserpattung überwiesen. Letztere erf llfte unterm 2. September s. p., und indem die Deputation den wesentlichen Inhalt dieser Petition heraus hob, und insbesondere die Nach- theile, welche aus den Euren der thierärztlichen Pfuscherei bereits hervor gegangen sind, und -,ch immerwahrend auf dem Lande hervorgehen, schilderte, sprach sie sich gegen die Anstellung von Kreis- und Amtsthierärzten, so wie über die Errichtung eines be sonderen Lehrstuhles dieser Wissenschaft auf der Universität Leip zig aus. Diesen Anträgen stellten die Mitglieder der Deputation einstimmig folgende Bedenken entgegen: n) Daß selbst bei der glücklichsten Wahl der als Kreköthierärzte passenden Subjecte, be reit Wirksamkeit als ausgezeichnete Heikkünstler nur denen in der Nähe ihres Wohnortes befindlichen Landleuten zu Gute kommen würde, weil die mit Krankheitsanfällen des Viehes gewöhnlich gepaarte Dringlichkeit der Hilfe allen entfernteren Bewohnern
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